Nana791
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unternehmen Ausscheiden. Von der Agentur für Arbeit habe ich erfahren dass es keine Sperrzeiten gibt während der Elternzeit, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Dieser wurde mir vom AG angeboten aufgrund der Absicht meinerseits zu kündigen. Ich habe es während des Telefonats mit der Agentur leider versäumt zu fragen ob ein Aufhebungsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt Sinn macht oder zum Ende der Elternzeit um die Sperrzeit zu umgehen. Wenn ich selbst zum Ende der Elternzeit kündige ist es vermutlich eher ungünstig? Grundsätzlich gehe ich davon aus bzw hoffe ich natürlich, dass ich Arbeit finde an meinem jetzigen Wohnort und ALG 1 gar nicht benötige, aber ich möchte natürlich auf Nummer sicher gehen.
Hallo, am besten zum Ende der EZ kündigen wegen der beitragsfreien Krankenversicherung. Außerdem ist die Lücke zu einer neuen Tätigkeit dann kleiner/ nicht da. Liebe Grüße NB
SuJam
Am besten nochmal bei der AfA anrufen. Die Mitarbeiter kennen sich dort am besten aus. Frau Bader steckt nicht so tief in diesen speziellen Gesetzen und Anweisungen.
Neverland
Ohne AG endet deine EZ. Willst und kannst du dann bereits schon arbeiten. Sofern nicht, hättest du nämlich keinen Anspruch auf ALG1 ab dann bzw nur in dem Umfang wie das Kind auch betreut ist und du arbeiten kannst und willst. Zudem müsstest du eine Lösung wegen der Krankenversicherung finden. Was du noch wissen solltest. innerhalb der EZ gelten deine vertragliche Kündigungszeiten. Zum taggenauen Ende deiner EZ beträgt die Kündigungszeit 3 Monate. Wie die Betreuuern auf die Idee kommt das es keine Sperrzeiten gibt - zumal wenn du aktuell noch gar nicht arbeiten kannst und willst - da wirst du sie fragen müssen. Auch warum es diese bei einem Aufhebungsvertrag nicht geben sollte, bei deiner Kündigung aber doch. Mein Rat, bis September ist noch seeehhhr viel Zeit. Je nachdem was für dich günstiger, deine vertraglichen Kündigungsfristen oder die Sonderkündigung zum Ende der EZ würde ich dieses im Hinterkopf behalten und bis zu dem Ablauf dieser Fristen dann entsprechend kündigen. Und bis dahin die Zeit nutzen und was neues suchen.
Nana791
Danke neverland, so war auch mein Stand und mein Gefühl was das angeht. Ich denke ich werde das genauso machen zum Ende der Elternzeit kündigen mit der 3 Monatsfrist und mir parallel was neues suchen. Vorher arbeiten kann ich nicht, da keine Betreuung. Die steht eh noch in den Sternen. Ich glaub ich würde mir Druck machen wo ich keinen haben sollte. Und mich auf die Aussage eines einzelnen Sachbearbeiters am Telefon zu verlassen, obwohl man überall im Netz was anderes liest ist vermutlich nicht sinnvoll.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis 19.09.2021 in Elternzeit meines 2. Kindes (geb. am 20.09.2019). Mitte Juli 2021 habe ich bei einem anderen Arbeitgeber (20 h) zu arbeiten begonnen. Dieser hat mir bereits gesagt, dass er mich auch nach Ablauf der Elternzeit weiter beschäftigen will. Ich habe auch mit meinem alten AG gesprochen. Der ...
Hallo, aufgrund einer Firmenschließung werde ich vermutlich einen Aufhebungsvertrag bekommen. Bei welchen Stellen kann ich mich sinnvoll informieren, was ich dabei alles beachten muss im Hinblick auf ob ich den vor oder besser nach der Elternzeit unterschreibe? Arbeitsamt, Rechtsanwalt (für Familien oder Arbeitsrecht?), ??? Danke sehr.
Hallo, meine Situation ist folgende: Ich bin aktuell für zwei Jahre in der Elternzeit. Nun hat sich die Situation bei meinem Arbeitgeber verändert und deshalb habe ich ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten. Falls ich das Angebot annehme sollte: 1) was passiert mit meiner Elternzeit?Wird diese sozusagen beendet? 2) muss ich mich sofort ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgende Frage : Und zwar kann ich aufgrund des fehlenden Krippenplatzes bin alleinerziehend meinen Job nicht mehr antreten mein Arbeitgeber kann mich nicht kündigen und selbst kann ich auch nicht da mir eine sperrfrist sonst verhängt wird. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt er würde ein Aufhebungsvertra ...
Hallo, Ich habe die Tage erfahren, dass der Betrieb von jemanden neu übernommen wird. Nun ist es so, dass der neue Geschäftsführer X Personen nicht mitübernehmen möchte. Diese sollen die nächsten Tag kontaktiert werden. Gestern rief mich die Perso an und hat für morgen einen Termin vereinbart. Ich vermute also, dass ich einen Aufhebungsve ...
Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang