Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag statt Elternzeit vor

Frage: Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag statt Elternzeit vor

blumenwiese1984

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Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn verloren, weil er seine Elternzeitpläne nicht früher mit ihm besprochen hätte und hat ihm einen Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem er sich innerhalb von 3 Tagen äußern soll.  Mein Freund hat nun die Befürchtung, dass ihm gekündigt wird, falls er nicht zustimmt. Ich dachte jedoch, dass innerhalb der 8 Wochen vor dem EGT bereits Kündigungsschutz besteht und sehe für meinen Freund aktuell mehr Nachteile, wenn er das Angebot annimmt. Besteht ein reales Risiko einer Kündigung?  Der Chef meinte jetzt zum ersten Mal, er würde seine Arbeitszeiten nicht voll erfüllen (es gibt keine Arbeitszeiterfassung im Betrieb) und hätte ein Projekt nicht vollständig erledigt (das wäre doch kein dringender Kündigungsgrund, oder?) Die Vorgeschichte ist, dass mein Freund schon vor einem halben Jahr auf 80% TZ reduzieren wollte und ihm dies aus überwiegend betrieblichen Gründen verweigert wurde. Für Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar, Mit freundlichen Grüßen,  Isabel  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann er auf keinen Fall machen, der AG will ihn (weil er Kündigungsschutz hat) durch den Aufhebungsvertrag loswerden. Dann hat er keinen Arbeitgeber mehr, keine EZ und wahrscheinlich sogar eine Sperre bei der Agentur f Arbeit. Liebe Grüße NB  


Neverland

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Mal so nebenbei, dein Freund sollte diesen AG melden - der handelt arg - sehr arg grenzwertig. Und klar kommt er mit Aufhebungsvertrag um die Ecke - weil er weiß das er deinen Freund legal nicht kündigen kann. Unterschreibt er aber den Aufhebungsvertrag, ist der AG im Recht und dein Freund ziemlich gearscht. Ohne AG nämlich keine EZ - damit endet die KV für ihn sobald er kein EG mehr bekommt. Sperre beim ALG1 gibt es oben drauf, weil selbst verschuldet.   Dein Freund sollte wie geplant in EZ gehen - die Zeit bis dahin und die sicherlich kommenden Anfeindungen von diesem Arsch....-Chef ignorieren und die EZ dann nutzen, um sich einen neuen AG zu suchen. Solche AG sind es nicht wert. Auf keinen Fall !!!! sollte dein Freund diesen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Falls im Betrieb vorhanden - wovon ich aber nicht ausgehe bei diesem AG - sollte er ausserdem den Betriebsrat einschalten. Rein zu denen Informationen und falls da vom AG noch eine unsaubere Sache kommt. 


Neverland

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Übrigens MUSS der AG die Arbeitszeiten erfassen lassen - grundsätzlich sogar digital. Es gibt dazu aber noch kein gesetz, nur den Entwurf - zwecks digitaler Erfassung. Schriftch muss es aber bereits seit mehreren Jahren sein.  https://www.ihk.de/regensburg/fachthemen/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-und-beschaeftigungsverhaeltnisse/arbeitnehmer-muessen-arbeitszeit-erfassen-5629408 Dein Freund sollte also - falls noch nicht passiert - in seinem eigenen Interesse, seine AZ selbst erfassen. Idealerweise irgendwie beweisbar.


blumenwiese1984

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Vielen Dank für die Antwort !  Das hilft uns sehr weiter.   LG Isabel 


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