Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neuer Arbeitgeber während bzw. nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag mit altem AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neuer Arbeitgeber während bzw. nach Elternzeit - Aufhebungsvertrag mit altem AG

PM119

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis 19.09.2021 in Elternzeit meines 2. Kindes (geb. am 20.09.2019). Mitte Juli 2021 habe ich bei einem anderen Arbeitgeber (20 h) zu arbeiten begonnen. Dieser hat mir bereits gesagt, dass er mich auch nach Ablauf der Elternzeit weiter beschäftigen will. Ich habe auch mit meinem alten AG gesprochen. Der hat mir (nur mündlich) zugesichert, dass es für ihn kein Problem ist, dass ich während der EZ bei einem anderen AG arbeite. Außerdem wäre es nach der EZ aus seiner Sicht sowie schwierig wieder dort anzufangen (neue Person eingestellt, kleiner Betrieb, finanzielle Einbußen wegen Corona etc.). Ich habe auch keine Abitionen mehr dort zu arbeiten. Bezüglich der mündlichen Zusage, möchte ich noch erwähnen, dass ich eine schriftliche Genehmigung von meiner ersten Elternzeit habe (da hatte ich einen Minijob bei einem anderen AG). 1. Frage: Würde dies auch für die jetzige TZ Stelle gelten? Ich habe die schriftliche Genehmigung erst vor ca. zwei Wochen für die jetzige Stelle beantragt (aber noch nichts bekommen). 2. Frage: Ich würde bei meinem alten AG einen (natürlich schriftlichen) Aufhebungsvertrag zum 19.09. machen bzw. beanragen und beim neuen AG einen neuen Arbeitsvertrag ab 20.09.2019. Mein altern AG hat das mit dem Aufhebungsvertrag ebenfalls vor einiger Zeit von selber schon vorgeschlagen. Ist dies rechtlich so möglich oder muss ich noch etwas anderes beachten? Ich habe die Elternzeit bewusst nicht verkürzt oder vorzeitig bei meinem alten AG gekündigt. Ich wollte sehen, ob es mir u.a. bei dem neuen AG gefällt. Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein. Sie hätten die Genehmigung VORHER schriftlich einholen müssen. Aber da Sie da ja nicht mehr hinwollen, ist es doch egal. 2. Können Sie machen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wenn dein alter AG will, kann er dir ein Bein stellen: du brauchst nämlich seine schriftliche Genehmigung BEVOR du innerhalb der EZ bei einem anderen AG anfängst...... Eine alte Genehmigung von einer anderen EZ bei einem anderen AG nützt dir gar nichts.


Berlin!

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@Kielsprotte: und was soll der alte AG machen? Sie kündigen? Abmahnen? Ist dich egal, sie will ja eh dort aufhören. @AP: Das mit dem Aufhebungsvertrag ist Usus, das kannst Du so machen. Es spricht nichts dagegen. Aber bitte erst, wenn Du den schriftlichen AV mit der neuen AG hast :-)


PM119

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!! :-)


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