Frage: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Hallo, ich musste am 5.4.19 wieder bei meinem AG arbeiten nach 3 jähriger Elternzeit. Ich habe vor 1 Woche ein Gespräch geführt und mir wurde gesagt, sie können mich aufgrund zu viel Personal (arbeite in einer Arztpraxis) neuen Umstrukturierungen usw... mich nicht mehr in Teilzeit gebrauchen, daher wollen sie mir einen Aufhebungsvertrag anbieten (und das nach 19 Jahren! habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, bin auch immer eingesprungen wenn Not am Mann war, gab nie Probleme)den ich aber so nicht akzeptieren will. Sowas freches, unfreundliches hab ich noch nie erlebt. was kann ich denn tun, was steht mir rechtlich denn zu? muss ich dann auch am 5.4.19 antreten zum arbeiten? bin echt verzweifelt

von monemaus19117 am 31.03.2019, 14:20



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Hallo, Sie gehen ganz normal am 05.04.2019 arbeietn. Der Ag kann Ihnen nicht so einfach kündigen (es kommt aber auf die Anzahl der AN an). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2019



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Ja, du musst am 5.4 arbeiten gehen. Du musst deine Arbeitskraft so hart es ist zur Verfügung stellen. Sonst machst du dich angreifbar. Nein du musst den Aufhebungsvertrag nicht akzeptieren und solltest es auch nicht. Machst du es doch kannst du nur verlieren. Sollte der AG dich dann kündigen, gehst du sofort zum Anwalt und stellst Kündigungsschutzklage. Das der AG nun zuviel Personal hat ist sein Problem. Er hätte eben nur befristet einstellen dürfen, er wusste ja wann deine EZ endet. Der AG weiss das er im Unrecht ist deshalb der Trick mit den Aufhebungsvertrag. Kommt ihn nämlich meistens billiger und kann für dich Sperre beim ALG1 bedeuten. Mit den Gang über die schutzklage kannst du im besten Falle wenigstens noch eine gute Abfindung herausbekommen.

von Felica am 31.03.2019, 14:36



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Du musst am 05.04. auf jeden Fall arbeiten gehen (es sei denn, dein Chef stellt dich frei) Dein Chef kann dich erst am ersten Tag nach der EZ kündigen und auch nur mit der vertraglich vereinbarten Kündigungfrist. Ich vermute, bei der Arztpraxis handelt es sich um einen Kleinbetrieb? Dann hast du mit einer Kündigungsschutzklage keinen Erfolg, da dein Chef, keinen Kündigungsgrund braucht. Hast du vor der EZ auch nur Teilzeit gearbeitet? Wenn Vollzeit und du möchtest/ kannst jetzt nur noch Teilzeit, musst DU sogar kündigen, weil du den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest/ kannst und dein Chef dir wohl keine TZ anbietet.

von -Talia- am 31.03.2019, 19:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Ja ich habe vorher auch schon Teilzeit 13 Stunden gearbeitet da ich 2 große Kinder noch habe und bin jeweils immer nach 1,5 Jahren wieder rein um ein paar Stunden zu arbeiten. Wir sind eine große Praxis mit 2 Ärzten und mind. 12 Helferinnen

von monemaus19117 am 31.03.2019, 20:25



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Dann kommt es darauf an, ob die Helferinnen alle Vollzeit arbeiten. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, wobei, jeder, der bis zu 20h arbeitet nur als 0,5 zählt, jeder der zwischen 20 und 30h arbeitet als 0,75. Ansonsten könnte noch Bestandschutz für dich gelten, weil du schon lange da arbeitest - aber auch nur wenn ihr genug Kollegen seid, die auch schon (fast) so lange da arbeiten. (Früher mussten es nur 5 AN sein, damit Schutz besteht.) Ich würde auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er kann dir ja - wenn erst am 05.04. kündigen mit normaler Kündigungsfrist. Stell also deine Arbeitskraft ganz normal zur Verfügung und warte ab, was er macht.

von -Talia- am 31.03.2019, 20:48



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Ich danke euch allen für die Antworten! Ich bin mit 3 anderen eine von den längsten Mitarbeiterinnen, der Rest kam erst später dazu. Es gibt mit mir und noch 2 die auch Teilzeit arbeiten der Rest Vollzeit.

von monemaus19117 am 31.03.2019, 22:15



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