Hallo Frau Bader,
02/15 in BV geschickt worden, 08/15 entbunden. 3 Jahre EZ genommen, vorzeitig beendet da neue Ss. 11/17 entbunden (2te Kind), 3 Jahre EZ genommen. Zwischendurch nicht arbeiten gewesen.
Habe zum 1.10 eine neue Stelle und möchte gerne ein Aufhebungsvertrag mit meinen jetzigen Chef machen. (bin noch bis 09/20 in EZ) Also quasi wieder früher einsteigen im den Beruf.
Steht mir Rest Urlaub zu? Wenn ja, wie hoch? Kann man sich diesen auszahlen lassen?
Oder eher nicht, wegen dem Aufhebungsvertrag? Soll ich zum Anwalt gehen?
Bin völlig überfordert und google hilft mir nicht.
Freue mich auf Antworten.
von
Anne311
am 26.07.2019, 02:03
Antwort auf:
Rest Urlaub nach Elternzeit mit Aufhebungsvertrag
Hallo,
sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind. Dieser Urlaub ist, wenn er wegen Beendigung des Vertrages nicht genommen werden kann, auszuzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2019
Antwort auf:
Rest Urlaub nach Elternzeit mit Aufhebungsvertrag
Ob Resturlaub ausbezahlt wird hängt vom Aufhebungsvertrag ab. Normalerweise steht drin, dass der Urlaub damit abgegolten ist.
Wieviel Tage du noch hast musst du doch selber wissen bzw dein AG.
von
Karlafrodo
am 26.07.2019, 07:00
Antwort auf:
Rest Urlaub nach Elternzeit mit Aufhebungsvertrag
Du kannst auch zum 30.9. mit deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beim jetzigen AG kündigen.
Normalerweise wird dann nicht genommener Urlaub ausgezahlt. Du hast Anspruch auf jeden Monat, wo du nicht in reiner EZ warst. Also aus 2015 bis einschließlich der Monate mit Mutterschaftsgeld und aus 17 auch die Monate mit Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv - 26.07.2019, 09:29
Antwort auf:
Rest Urlaub nach Elternzeit mit Aufhebungsvertrag
Ich habe aktuell den gleichen Fall. Ich gehe ab 01.09. In eine neue Arbeit. Ich hatte noch 21 Tage resturlaub, das gibt ein schönes sümmchen. Ich habe mein Elternzeitende auf den 01.09. Vorverlegt und gleichzeitig zum Elternzeitende gekündigt. Allerdings gibt es da glaub ich ne 3 Monatsfrist, die du leider nichtmehr einhalten kannst. Resturlaub steht dir aber in der Regel eigentlich immer zu. Eine komplizierte Variante wäre jetzt noch. Du rechnest dir deinen resturlaub aus und beendest die Elternzeit zum Datum 01.10. Minus resturlaub und nimmst gleichzeitig den resturlaub. So steht dir in der Zeit das Gehalt zur Verfügung. Das funktioniert aber auch nur dann wenn du regulär so kurze Kündigungsfristen hast, dass du nach Elternzeitende noch bis 01.10. Kündigen kannst.
Ich tu mich gerade ultra schwer das verständlich zu erklären aber wenn du fragen hast schreib mich ruhig an.
von
Charo258
am 26.07.2019, 11:03
Antwort auf:
Rest Urlaub nach Elternzeit mit Aufhebungsvertrag
Die drei Monate Frist gilt nur wenn man genau zum ez Ende kündigen will. Ansonsten gilt die individuelle Kündigungsfrist vom AV Anwendung.
Mitglied inaktiv - 26.07.2019, 11:29