Hallo, Ich habe mal ein rein theoretische Frage: Wenn man in der Elternzeit, zum Ende oder zu einem Zeitpunkt kurz nach Ende der EZ einen Aufhebungsvertrag abschließt und nach Unterschrift erneut schwanger wird, was gilt dann? Kann man es dann auch so machen, dass man die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beendet, in Mutterschutz für Kind 2 geht und dann EZ für Kind 2 nimmt? Endet dann das Arbeitsverhältnis trotzdem zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags oder hätte man neuen Kündigungsschutz und der Aufhebungsvertrag endet erst danach?
von Billyine am 25.09.2020, 14:05