Billyine
Hallo, Ich habe mal ein rein theoretische Frage: Wenn man in der Elternzeit, zum Ende oder zu einem Zeitpunkt kurz nach Ende der EZ einen Aufhebungsvertrag abschließt und nach Unterschrift erneut schwanger wird, was gilt dann? Kann man es dann auch so machen, dass man die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beendet, in Mutterschutz für Kind 2 geht und dann EZ für Kind 2 nimmt? Endet dann das Arbeitsverhältnis trotzdem zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags oder hätte man neuen Kündigungsschutz und der Aufhebungsvertrag endet erst danach?
Hallo, es liegt ja keine Kündigung vor, der Vertrag endet einvernehmlich. Da gibt es keinen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
cube
Nein. Das Arbeitsverhältnis endet zum von beiden Parteien vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer nicht zwingend notwendigen oder nach Sozialplan möglichen Kündigung.
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