Arzuyldz
Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ich es der Chefin erklärt, doch Sie möchte, dass ich so arbeite wie ich begonnen habe. Obwohl jemand in den 3 Jahren meiner Elternzeit Nachmittags tätig war und noch sein wird falls ich dort wieder anfangen sollte zu arbeiten. Nun sagte sie, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen sollen. Allerdings möchte ich das ungern, da ich die Befürchtung habe eine 3 Monatssperre für Arbeitslosengeld zu bekommen. Allerdings habe ich ja einen Grund weshalb ich die Arbeitszeit so nicht akzeptieren kann und vor meinem Kind gab es ja dabei von meiner Seite aus auch keine Probleme. Können Sie mir einige Infos dazu geben wie sowas ablaufen könnte? Und ob ich auch überhaupt meine Abfindung bekomme für die Jahre die ich dort gearbeitet habe? Ein Recht darauf habe ich ja. vielen Dank im Voraus Lg
Hallo, ich sehe weder einen Anspruch auf andere Arbeitszeiten noch auf Abfindung. Sie können den Vertrag nicht erfüllen. Entweder Sie einigen sich oder Sie müssen kündigen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Also ich sag dir das nur Ungern aber du hast kein Recht auf eine Abfindung , du kannst anscheinend deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen ( ich gehe davon aus das du in deinem Arbeitsvertrag nicht drin stehen hast das du nur vormittags arbeiten brauchst ) somit kann sie sagen sie braucht dich nicht und du müsstest sogar kündigen da du deinen Vertrag nicht mehr einhalten kannst Ich würde mich wegen der Sperre beim Arbeitsamt melden wenn man das vorher klärt das man wegen der Betreuung kündigen muss ( oder Aufhebungsvertrag) wird einem die oft erlassen
KielSprotte
Wie kommst du darauf, dass du ein Recht auf Abfindung hast? Hast du nicht. Und da du deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst eigentlich du kündigen. Die Frist dazu (Tag genau zum Ende der Elternzeit) beträgt allerdings 3 Monate - hast du also schon verpasst. Vermutlich ist deine Chefin deshalb so kulant, dir einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Ansonsten müsstest du Mitte Mai deine Arbeit wiederaufnehmen: am Nachmittag.
Lukko34
Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst DU diesen nicht erfüllen, mußt DU fristgerecht kündigen. Ist aber in deinem Fall schon zu spät. Wäre ich deine Chefin und du erscheinst nicht fristgerecht zum 1. Arbeitstag, gäbe es eine Abmahnung. Zudem würde ich mir überlegen, ob ich dich nicht auf Schadensersatz verklage, weil ich evtl keinen Arbeitsersatz für dich in kurzer Zeit finde. Abfindung möchtest du für was ? Weil du nicht arbeiten willst ?
Arzuyldz
Warum denn so aufgebracht ? Also um eins klar zu stellen.. das wurde mit der Chefin so oder so schon vorher besprochen. 1 Jahr vorher sogar. Da gab es nochmal ein ähnliches Gespräch wie dieses. Sie wusste und es wurde so vereinbart, dass ich mich diesbezüglich nochmal im Februar/März melde. Wie dem auch sei, ich interessiere mich auch ehrlich gesagt nicht über Ihre eigene Meinung und was Sie tun würden, wenn Sie meine Chefin gewesen wären.. hier war nur die Frage ob dies was ich geschildert habe meines Rechtens ist. Ein einfaches Nein hätte also genügt. Übrigens ich würde gerne an dieser Stelle korrigieren. Hier war NIE die Rede, dass ich NICHT arbeiten möchte. Zwischen möchten und können ist ein gewaltiger Unterschied, wenn ich das so anmerken darf. Danke.
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