LinaJuli
Liebe Frau Bader, Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe/ Antwort. Meine Elternzeit (Dauer 27.5 Monate) endet Anfang November, mein 2 Jahre alter Sohn hat seit Mitte September einen Kitaplatz. Geplant war, dass ich wieder 25 Stunden Teilzeit arbeiten gehe, im Mai hatte ich ein Personalgespräch, wo mir mündlich Home Office und Dienstzeiten zugesagt wurden, die mit der Betreuungszeit in der Kita vereinbar sind, zwischen 08-14 Uhr. Vor 4 Wochen hatte ich noch ein Gespräch beim Arbeitgeber und diesmal war die Stimmung sehr feindlich, mir wurde gesagt, ich kann definitiv nicht im Homeoffice arbeiten und muss mindestens zweimal die Woche Spätschicht bis 21 Uhr arbeiten, auch keine Ausnahmen bei der Urlaubsvergabe Weihnachten usw., bin gleich gestellt wie alle anderen ohne Kinder! Ich weiß, dass dies mir rechtlich nicht zusteht, habe doch mit bisschen mehr Familienfreundlichkeit gerechnet, auch wegen dem Vorgespräch. Ich denke der AG möchte mich nicht mehr im Unternehmen haben und wartet drauf dass ich kündige. Alle Verhandlungen sind gescheitert. Nun ist es leider so, dass mein Mann jeden Tag bis mind. 15:30 im Büro sein muss, ohne Ausnahme. Ist vertraglich so, deswegen kann er auch den Kleinen nicht um 14 Uhr abholen. Ich bin sehr verzweifelt, da ich so die Arbeit nicht mehr ausüben kann und nach neuer Stelle suchen muss. Ich möchte das meinem Arbeitgeber mitteilen und einen Aufhebungsvertrag anbieten. Nun meine Fragen: 1. Muss der AG den Aufhebungsvertrag zustimmen wenn ich die Arbeitsbedingungen nicht akzeptabel für mich sind?Es gibt ja keine andere Option oder? Gibt es fristen bei diesem Vertrag, also zb. 4 Wochen vor Ablauf der Elternzeit usw? Sollte der Grund für die Aufhebung drin stehen (Vermeidung sperrzeit) ? 2. Ich würde mich sofort arbeitssuchend melden.Bekomme ich eine Sperre vom Alg1 wenn ich meine Situation schildere, also dass die Arbeitszeiten nicht mit der Betreuungszeit vereinbar sind? Ich hab gelesen bei wichtigen Gründen ist die Sperrzeit vermeidbar oder wird verkürzt. 3.Ist die Höhe des Alg 1 67% vom letzten Netto Verdienst? Ich war 28 Monate in Elternzeit, davor 2 Jahre und 9 Monate angestellt beim AG. Danke für die Hilfe und viele Grüße Linajuli
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader! Bei einem Afhebungsvertrag gegenseitiges Einverständniss der Kündigung.Erhält man Arbeitslosengeld?Und wann ist eine 3 monatige Sperre? Danke im Voraus! MfG Chalet
Guten Tag Frau Bader, habe da mal ein paar Fragen an Sie. Mein Sohn ist jetzt 13 Wochen alt und ich habe noch eine 5 jährige Tochter. Ich habe am Flughafen Hannover gearbeitet und durfte wegen der ss damals laut Frauenarzt nicht weiterarbeiten das war im Mai letzten Jahres. Es ist eine Arbeit in der Flugsicherheit. Nun wollte ich weiterarbeiten 3 ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach fast 3jähriger Elternzeit am 1.11. ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, da ich in meinem alten Beruf nicht in Teilzeit hätte arbeiten können. Es hat sich jedoch schlecht entwickelt, unmögliche Personalführung (verbale Attacken gg alle Mitarbeiter, super cholerische Chefin), unglaublich schlechte Stimmung im ges ...
Hallo Frau Bader, ich habe zum 20.3. einen Aufhebungsvertrag (in meiner Elternzeit- unbezahlt) bei meinem alten Arbeitgeber angefordert und erhalten, da ich ab 21.3 bei einem neuen AG anfangen wollte. Nun ist dieser Arbeitsvertrag zum 21.03. unvorhersehbar vorerst nicht zustande gekommen. Ich habe mich dann am 21.03. umgehend Arbeitslos gemeldet ...
Mein Chef kommt mir mit meinen Wunscharbeitszeiten nicht entgegen. Er möchte, dass ich auf jedenfall eine Spätschicht (bis 20h) mache, aber ich habe für diese Zeit niemanden der das Kind betreuen kann. Jetzt schlug er vor, dass er mir einen Aufhebungsvertrag machen könnte. Ich würde dann das Alg 1 beantragen können, dass ja 67% meines Nettoeinkomme ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ic ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot