Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld

Frage: Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld

LinaJuli

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Liebe Frau Bader,  Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe/ Antwort. Meine Elternzeit (Dauer 27.5 Monate) endet Anfang November, mein 2 Jahre alter Sohn hat seit Mitte September einen Kitaplatz. Geplant war, dass ich wieder 25 Stunden Teilzeit arbeiten gehe, im Mai hatte ich ein Personalgespräch, wo mir mündlich Home Office und Dienstzeiten zugesagt wurden, die mit der Betreuungszeit in der Kita vereinbar sind, zwischen 08-14 Uhr. Vor 4 Wochen hatte ich noch ein Gespräch beim Arbeitgeber und diesmal war die Stimmung sehr feindlich, mir wurde  gesagt, ich kann definitiv nicht im Homeoffice arbeiten und muss mindestens zweimal die Woche Spätschicht bis 21 Uhr arbeiten, auch keine Ausnahmen bei der Urlaubsvergabe Weihnachten usw., bin gleich gestellt wie alle anderen ohne Kinder! Ich weiß, dass dies mir rechtlich nicht zusteht, habe doch mit bisschen mehr Familienfreundlichkeit gerechnet, auch wegen dem Vorgespräch. Ich denke der AG möchte mich nicht mehr im Unternehmen haben und wartet drauf dass ich kündige. Alle Verhandlungen sind gescheitert. Nun ist es leider so, dass mein Mann jeden Tag bis mind. 15:30 im Büro sein muss, ohne Ausnahme. Ist vertraglich so, deswegen kann er auch den Kleinen nicht um 14 Uhr abholen. Ich bin sehr verzweifelt, da ich so die Arbeit nicht mehr ausüben kann und nach neuer Stelle suchen muss. Ich möchte das meinem Arbeitgeber mitteilen und einen Aufhebungsvertrag anbieten. Nun meine Fragen: 1. Muss der AG den Aufhebungsvertrag zustimmen wenn ich die Arbeitsbedingungen nicht akzeptabel für mich sind?Es gibt ja keine andere Option oder?  Gibt es fristen bei diesem Vertrag, also zb. 4 Wochen vor Ablauf der Elternzeit usw?  Sollte der Grund für die Aufhebung drin stehen (Vermeidung sperrzeit) ? 2. Ich würde mich sofort arbeitssuchend melden.Bekomme ich eine  Sperre vom Alg1 wenn ich meine Situation schildere, also dass die Arbeitszeiten nicht mit der Betreuungszeit vereinbar sind? Ich hab gelesen bei wichtigen Gründen ist die Sperrzeit vermeidbar oder wird verkürzt.  3.Ist die Höhe des Alg 1 67% vom letzten Netto Verdienst? Ich war 28 Monate in Elternzeit, davor 2 Jahre und 9 Monate angestellt beim AG.  Danke für die Hilfe und viele Grüße Linajuli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mündliche Vereinbarungen können Sie nicht beweisen, es sei denn, es war ein Zeuge dabei. 1. Sie haben keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Abfindung. Sie können den Vertrag nicht erfüllen und müssen dann kündigen. 2. Sie bekommen eher keine Sperrfrist, aber ArbGeld 1 nur für den Umfang, den Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 3. Die Agentur f Arbeit stellt einen Rechner zur Verfügung: https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html Liebe Grüße NB


Ani123

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Gibt es Schriftverkehr dazu wo due 25 Stunden vereinbart sind und weitere Vereinbarungen wie z. B. Homeoffice? Mündliches vergisst ein Arbeitgeber leider wieder. War ein Zeuge dabei welcher die Vereinbarungen bei Bedarf auch vor Gericht aussagen würde?  Ihr Arbeitgeber muss keinem Aufhebungsvertrag zustimmen. Sue können ihren Vertrag nicht nachkommen. Somit müssen sie kündigen. Das kann zu einer Sperre bei der Agentur für Arbeit führen.  Sollte ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zustimmen und da der Grund dafür mit drin stehen kann es trotzdem zur Sperre bei der Agentur für Arbeit führen. Denn sie können ihren Vertrag nicht ausüben.  Sollten sie ALG1 beziehen können wird dies anhand ihres letzten Einkommens berechnet. Aber: Sie bekommen kein ALG1 in Vollzeit, sondern nur für die Stunden welche sie wirklich arbeiten können. Vollzeit angeben um höheres ALG1 zu bekommen und nur Teilzeit arbeiten können ist Betrug.  Kündigen können sie zum Ende ihrer Elternzeit (Frist beachten). Wenn die Frist bereits abgelaufen ist oder sie zu einem anderen Datum kündigen möchten gilt das was im Vertrag steht. 


SuJam

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1. maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Kannst du ihn nicht erfüllen, musst du kündigen. Ich bin nicht sicher, ob ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit noch möglich wäre. Dort deine gewünschten Arbeitszeiten rein notieren. Den muss dein Ag binnen 1 Monats ablehnen und aus betrieblichen Gründen.   Kinderbetreuung ist Privatsache. Kannst du ihn nicht länger betreuen lassen? Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß deines Bedarfes.   2. dafür nimmst du am besten vorab mit dem Arbeitsamt Kontakt auf und schilderst seine Situation. Dann sagen die dir das schon.   Ich vermute aber, dass das nicht geht, weil Kitas in aller Regel länger als 14 Uhr aufhaben und Anspruch nach Bedarf besteht. Zudem kann dein Mann später abholen.   3. https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-nach-elternzeit#so-viel-arbeitslosengeld-nach-elternzeit-gibt-es du wirst fiktiv berechnet. Manche kommen dadurch besser, andere schlechter weg.


luvi

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Hallo,  Wäre es evtl eine Möglichkeit die Elternzeit zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten? LG luvi 


misses-cat

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Du musst die Frage neu stellen Frau Bader liest nicht in Fragen weiter die sie schon beantwortet hat Zu deiner Frage, könnte ne Möglichkeit sein aber du hättest die Verlängerung 7 Wochen vorher anmelden müssen bis Anfang November vind es nur 4,5 , so kann sein Arbeitgeber das einfach ablehnen 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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