Christine80
Mein Chef kommt mir mit meinen Wunscharbeitszeiten nicht entgegen. Er möchte, dass ich auf jedenfall eine Spätschicht (bis 20h) mache, aber ich habe für diese Zeit niemanden der das Kind betreuen kann. Jetzt schlug er vor, dass er mir einen Aufhebungsvertrag machen könnte. Ich würde dann das Alg 1 beantragen können, dass ja 67% meines Nettoeinkommens vor der Elternzeit beträgt. Ist diese Aussage korrekt? Oder wird das Eltergeld als Berechnung genommen? Ich habe 2 Jahre Elternzeit. Und kann ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen? Und bin ich dann 3 Monate gesperrt? Kann der Chef mich so einfach kündigen (also nicht im Aufhebungsvertrag) , wenn wir uns mit den Arbeitszeiten nicht einig werden?
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, wenn es im Vertrag nicht so geregelt ist. Wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen, nicht der Arbeitgeber.Ob Sie dann gesperrt werden, hängt von den Umständen ab. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie den Vertrag wegen der Kinderbetreuung nicht erfüllen können. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Welche Arbeitszeiten sind in deinem Vertrag schriftlich festgehalten?
Felica
Hast du die 3 Jahre EZ pro Kind komplett ausgenutzt? Eine Sperre kann es immer geben, egal ob du selbst kündigst, dir gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Ob und wie lange hängt vor Akten von der Begründung und dem Berater ab. Was aber keine Variante ist, ist das der AG sir kündigt. Den der kann ja den Vertrag scheinbar einhalten, du aber nicht. Jedenfalls dann wenn in deinem AV steht das du bis 20.00 ihr arbeiten müsstest. Bliebe also selbst kündigen oder aufheben. Bei beiden ist eine Abfindung unwahrscheinlich. Warum sollte dein Chef da was zahlen?
cube
Wenn in deinem Vertrag grundsätzlich Arbeitszeiten bis 20 Uhr stehen, musst du dies auch erfüllen. Kannst/willst du das nicht, musst du kündigen. Wunscharbeitszeiten gibt es nicht - der AG ist gehalten, familienfreundlich zu handeln - auf die Erfüllung eines Vertrages kann er aber natürlich bestehen. Einen Anspruch auf Abfindung gibt es generell nicht. Erst recht nicht, wenn du als AN deinen Vertrag nicht erfüllen kannst. Der AG scheint dir entgegen kommen zu wollen mit dem Aufhebungsvertrag - sieht bei neuer Bewerbung evt. besser aus als gekündigt worden zu sein. Er muss es aber nicht - siehe oben. Steht in deinem Vertrag nichts von bis 20 Uhr, kann er das auch nicht verlangen. Was ist denn mit dem Vater des Kindes/deinem Partner? Hat der nicht die Möglichkeit, an einem tag in der Woche entsprechend auf euer Kind aufzupassen?
Christine80
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Natürlich weiß ich, dass das kein Wunschkonzert ist mit den Arbeitszeiten, aber ich habe meinem Chef natürlich die Zeiten genannt wie es für mich am einfachsten vereinbar ist mit Kind und den Betreuungszeiten. Eine andere Option steht tatsächlich auch noch im Raum, dass ich eine Abendschicht mache und dann allerdings wesentlich mehr Stunden arbeiten muss, damit mein Mann seine Arbeitsstunden kürzen kann, um dann das Kind zu betreuen. Es muss ja finanziell auch passen. Ich bin ja gewillt mich mit meinem Chef zu einigen, aber ich war auch vor den Kopf gestoßen als das Wort Aufhebungsvertrag fiel. Meinem Chef sind Mütter ein Dorn im Auge, deshalb möchte ich sicher sein, dass er sich nicht den einfachsten Weg sucht, um mich loszuwerden. Werde mich jetzt erstmal in meinen Vertrag nachschauen, ob da Arbeitszeiten drin stehen. Das war ein sehr guter Anstoß.
Ani123
Wie lange kann das Kind zeitlich betreut werden? Wenn z. B. bis 16 Uhr. Dann organisiere einen Babysitter, welche das Kind bis zum Eintreffen vom KV oder dir betreut. Ich weiß, das kostet Geld. Scheinbar kann der KV seine Arbeitszeit nicht frei einteilen, so dass er es an dem Tag nachmittags betreuen kann. Finanziell scheint es Einbußen zu geben, so dass du dann mehr Stunden arbeiten müsstest. Du kannst noch das 3.Jahr EZ nehmen und TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Bei einem Aufhebungvertrag hast du eine Sperre von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit. Dass der AG dir noch eine Abfindung zahlt, obwohl er dir Arbeit bieten kann, welche du nicht erfüllen kannst, wage ich zu bezweifeln. Ein Muss ist es nicht. Kündigen kann er dich erst, wenn du deiner Arbeit nicht nachkommst. Es darauf ankommen zu lassen finde ich schlecht. Zumal er dann sagen kann, dass er mit dir geplant hat und nun Ausfälle hat. Er kann einen Anspruch auf Schadensersatz stellen und das kann hoch sein. Außer, du hast mind. 3 Gehälter über. Die hättest du sonst bekommen und zahlst die dann dem AG. Er kann aber noch mehr fordern, wie z. B. dass andere AN Mehrstunden machen müssen. Da er dir Arbeit bieten kann, welcher du nicht nachkommen kannst, kann er dir nicht kündigen. Du kannst kündigen. Allerdings gibt es dann eine Sperre von 3 Monate bei der Agentur für Arbeit.
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