Mbderechte
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mit Verweis auf den Kindergartenplatz zum 16.10. Ende März eingereicht. Nun gab es ein Gespräch mit der Tagesmutter, in dem rauskam, das nur mit einem Aufhebungsvertrag der laufende Vertrag beendet werden kann. Zusätzlich wird eine Abfindung fällig. In Höhe von 4500€ + einer mehr Laufzeit bis Ende Oktober. Ist das üblich? Ist das rechtens trotz der langen Zeit bis Oktober? Wir würden uns auf Antwort freuen, wir stehen echt im Wald.
Hallo, das ist schwierig, denn hier muss ein Gericht entscheiden, ob die Klausel unzulässig/ sittenwidrig ist. D.h., es ist eine Auslegungsfrage. Grds. kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit alles vereinbaren - wenn es eben nicht gegen ein Gesetz verstösst oder sittenwidrig ist. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.02.2016 - III ZR 126/15) hat entschieden, dass eine Kündigungsfrist von 2 Mo. ok ist. Frage ist hier aber die lange Bindung mit einer hohen Abfindung. Das halte ich zumindest für fragwürdig - kann aber nicht vorhersehen, wie ein Gericht entscheiden wird. Liebe Grüße NB
roza_soza
Was steht denn im Vertrag mit der Tagesmutter zum Thema Kündigung?
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