Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag während Beschäftigung Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag während Beschäftigung Teilzeit in Elternzeit

Marie2021!

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Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweile für meine Stelle 3 neue Vollzeitkräft plus eine Teilzeitkraft eingestellt wurden. Der Aufhebungvertrag beinhaltet eine bezahlte Freistellung bis ENde der Elternzeit und eine kleine Abfindung (unterhalb des üblichen Satzes von 0,5 Jahresgehälter pro Beschäftigungsjahr). Wenn ich ihn unterschreiben würde, müsste ich mich ja arbeitssuchend melden und wie würde es dann mit meiner Krankenkasse aussehen? Hätte ich dann eine Sperrzeit zu befürchten? Wenn ich nicht annehmen würde, hätte ich bei erneuter Bentragung von Elternzeit (noch 1 Jahr übrig) und Antrag auf Teilzeit in Elternzeit bei Ablehnung die Chance zu klagen oder? HIerbei würde ich ja auch auf eine angemessene Abfindung klagen können (inkl. wohlwollendes Zeugnis). Wenn ich nicht unterschreibe, hat der AG während der EZ eigetnlich keine Handhabe mich zu kündigen oder?   Vielen Dank und viele Grüße, Marie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe die Frage nicht so ganz. Betrifft der Aufhebungsvertrag die TZ in EZ oder den Hauptvertrag? Bitte Frage neu stellen mit Zusatzinfo. Liebe Grüße NB


Ani123

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Es ist unrelevant wie viele Personen ihr Arbeitgeber für ihre VZ-Stelle bereits einstellen musste. Bei 2 Jahre EZ,wovon knapp 1,5 Jahre um sind, sind 4 Personen viel, wobei die TZ-Kraft und sie sich vermutlich eine VZ-Stelle teilen. Warum die anderen Personen scheinbar vorzeitig die Stelle verlassen haben scheint Gründe zu haben. Es ist kaum vorstellbar, dass drei Personen so schlecht waren, dass sie die Probezeit nicht überstanden haben. Da sollte ihr Arbeitgeber überlegen woran das liegt,dass häufig gewechselt wurde. Ihr Problem ist das nicht. Wie möchten sir ab den 18.06. arbeiten? VZ oder weiter TZ? Wenn weitere TZ  können sie einen Antrag auf TZ in EZ stellen. Ablehnen kann er es nur mit Begründung und das wird schwierig, weil es zurzeit möglich ist. Wenn VZ sollte das möglich sein, weil sie Anspruch auf eine gleichwertige Stelle wie vor der EZ haben. Selbst wenn er ihre alte Stelle unbefristet vergeben hätte müsste er eine VZ-Stelle für sie schaffen. Und das kann auch minderwertige Arbeit sein wie zuvor. Gehaltsmäßig muss er sie bezahlen wie vor der EZ (oder höher falls es z. B. tarifliche Erhöhungen gab). Mit dem Aufhebungvertrag möchte er sie los werden. Es ist nett von ihm, dass er sie bezahlt bis zum 17.06. freistellt. In dieser Zeit muss er alle weiteren Ausgaben wie z. B. Krankenkasse für sie zahlen. Ab dem 18.06. sind sie arbeitslos. Bei der Agentur für Arbeit kann es wegen dem Aufhebungsvertrag zu einer Sperre von bis zu 12 Wochen kommen. Wenn sie verheiratet sind können sie sich über die Krankenkasse ihres Mannes mit versichern lassen - Familienversicherung. Wenn nicht müssen sue sich selbst gesetzlich Krankenversicherung, was monatlich 200 € und mehr kostet. Denken Sie bitte auch an ihr Kind. Nicht, dass das ohne Krankenversicherung ist.  Sollte ihr Arbeitgeber sie kündigen sollten sie dagegen vorgehen. Er wird wissen, dass das schwer möglich ist und versucht es deshalb mit dem Aufhebungsvertrag. Klagen, weil er TZ in EZ ablehnt ist schwierig, weil sie mit Zustimmung des Arbeitgebers auch woanders TZ in EZ arbeiten können. Zu beweisen, dass das nicht möglich ist wird schwer. Daher würde ich wenig Hoffnung darauf setzen dadurch an Geld zu kommen. Eher könnten sie klagen wenn TZ in EZ zurzeit möglich ist und sollte er es ablehnen und die Begründung nicht ausreichend sein. Da könnte ein Vergleich möglich sein. Auch jetzt könnten sie handeln. Z. B. mind 0,5 Jahresgehalt pro angefangenes Beschäftigungsjahr, wohlwollende Arbeitszeugnis, bezahlte Freistellung bis zum Ende der EZ usw.. Schließlich müssen sie vorausschauend planen und ggf. 3 Monate ohne Geld überbrücken wegen der Sperre bei der Agentur für Arbeit. Die Zeit der bezahlten Freistellung nutzen sie um einen neuen Job zu finden. Überlegen sie sich gut, ob sie das möchten. Wenn Aufhebungsvertrag, dann pokern sie hoch, denn der Arbeitgeber wird vermutlich ihr Angebot ablehnen und mindern. Und mit hoch meine ich nicht das was ich als mindestens geschrieben habe, sondern z. B. das Doppelte.


KielSprotte

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Aufhebung für die TZ in EZ Stelle, oder die ruhende (vermutlich) VZ Stelle?


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