Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tot vom Patenonkrl

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Tot vom Patenonkrl

KerstinL

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Patenonkel ist plötzlich verstorben.Er wohnte zur Miete Meine Mutter ist seine Schwester.Alle müssen/ sollten wegen Verdacht auf hohe Schulden das Erbe ablehnen. Es gibt jetzt noch eine wichtige Frage: Sind wir verpflichtet seine Wohnung aufzulösen.bzw was dürfen wir bzw müssen wir mit der Wohnu ng tun ? Lebensmittel die verderblich sind entsorgen? Fotos mitnehmen und Papiere durchsehen ? Wir möchten keine Gegenstände haben. Erbe ablehnen: heisst das , wir haben nur die Pflicht zu beerdigen.?Aber was ist mit der Wohnung ? Vermieter ist informiert, Wohnung aber leider unbewohnbar in dem Zustand.Können aber nicht auf eigene Kosten entrümpeln. Falls Sie uns nicht helfen können.Wo kann ich kostenlose rechtliche Informationen erhalten? Das Internet sagt unterschiedliches. Danke im Vorraus Kerstin L


Sternenschnuppe

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Je nach Finanzlage müsst ihr oder eher deine Mutter nur für die Beerdigung aufkommen.  Nichts anfassen, nichts mitnehmen, nicht in die Wohnung gehen!   Lediglich zum Nachlassgericht mit Abstammungsnachweis (Geburtsurkunde deiner Mutter und deine) und Erbe ausschlagen.    Habe ich gerade selbst durch mit meinem Bruder. 


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