KerstinL
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Patenonkel ist plötzlich verstorben.Er wohnte zur Miete Meine Mutter ist seine Schwester.Alle müssen/ sollten wegen Verdacht auf hohe Schulden das Erbe ablehnen. Es gibt jetzt noch eine wichtige Frage: Sind wir verpflichtet seine Wohnung aufzulösen.bzw was dürfen wir bzw müssen wir mit der Wohnu ng tun ? Lebensmittel die verderblich sind entsorgen? Fotos mitnehmen und Papiere durchsehen ? Wir möchten keine Gegenstände haben. Erbe ablehnen: heisst das , wir haben nur die Pflicht zu beerdigen.?Aber was ist mit der Wohnung ? Vermieter ist informiert, Wohnung aber leider unbewohnbar in dem Zustand.Können aber nicht auf eigene Kosten entrümpeln. Falls Sie uns nicht helfen können.Wo kann ich kostenlose rechtliche Informationen erhalten? Das Internet sagt unterschiedliches. Danke im Vorraus Kerstin L
Mein Beileid. Aber hier nur RUB!
Sternenschnuppe
Je nach Finanzlage müsst ihr oder eher deine Mutter nur für die Beerdigung aufkommen. Nichts anfassen, nichts mitnehmen, nicht in die Wohnung gehen! Lediglich zum Nachlassgericht mit Abstammungsnachweis (Geburtsurkunde deiner Mutter und deine) und Erbe ausschlagen. Habe ich gerade selbst durch mit meinem Bruder.
Neverland
Mein Beileid. Hatten wir selbst auch so. Wenn ihr ausschlagen wollt, dürft ihr ab sofort nichts mehr machen. Also Wohnung ect alles so lassen. Nichts kündigen, sondern darauf hinweisen das ihr ausschlagen werdet. Mit dem Gerichtsvollzieher klären, ob ihr evtl solche Dinge wie Fotos, Akten oa haben dürft. Aber erst nach dessem OK. Nehmt ihr nur ein Teil oder macht ihr nur eine falsche Bewegung, gilt das Erbe als angenommen, bzw die Schudeneintreiber könnten damit argumentieren. Weiterer Tipp, geht alle gemeinsam hin zum Ausschlagen, ist dann günstiger. Beerdigen ist dagegen etwas anderes, dazu besteht eine Pflicht. Eine Erbe annehmen oder ausschlagen ist dagegen ein Recht.
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