Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Christina_K

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Hallo, meine Situation ist folgende: Ich bin aktuell für zwei Jahre in der Elternzeit. Nun hat sich die Situation bei meinem Arbeitgeber verändert und deshalb habe ich ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten. Falls ich das Angebot annehme sollte: 1) was passiert mit meiner Elternzeit?Wird diese sozusagen beendet? 2) muss ich mich sofort arbeitslos melden oder warte ich bis zum Ende meiner Elternzeit? 3) was passiert mit dem Elterngeld? 4) kann ich während meiner Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausführen oder mich selbstständig machen? Die Verunsicherung ist sehr groß. Ich würde mich sehr über ihre Antworten freuen. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, wenn der Vertrag endet endet auch die Elternzeit 2. Ich würde es der Agentur für Arbeit informatorisch mit Einschreiben mitteilen 3. Nichts, das bekommen Sie weiter 4. Ohne Arbeit gebe ist das selbst verständlich möglich. Sollten Sie dies im ersten Jahr planen, wird ein Lohn oder Gewinn auf das Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße NB


cube

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Ohne Arbeitsvertrag keine Elternzeit. Du bist dann Hausfrau mit EG-Bezug. EG wird so lange bezahlt, wie du es beantragt hast. Arbeitslos, um ALG zu erhalten kannst du erst, wenn du auch tatsächlich arbeiten kannst - also euer Kind entsprechend betreut ist. Arbeiten gehen ob in TZ, VZ oder selbstständig kannst natürlich ab dem Moment, wo du keinen Arbeitsvertrag mehr hast. Beziehst du dann noch EG, wird dein zusätzliches Einkommen aber darauf angerechnet. Ich persönlich würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Warum auch? Solange du einen Vertrag hast, hast du eben auch offiziell Elternzeit, bist KV-Versichert etc. Oder würde dir eine Abfindung gezahlt, für die es sich lohnt? Ansonsten würde ich abwarten, bis der AG dir kündigt - eine Aufhebungsvertrag heißt nämlich auch, dass DU der Kündigung (idR unberechtigten gem. Sozialauswahl) zugestimmt hast.


Pamo

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Wieso willst du einer Vertragsaufhebung zustimmen? Das ist normalerweise nicht in deinem Interesse.


Christina_K

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Vielen Dank! Das hat mir schon weitergeholfen. Was müsste ich dem Arbeitsamt denn sagen bzw. angeben? Gibt es da eine Frist? Wie ist es dann mit der Anrechnung für die Rente? Krankenversichern müsste ich mich dann über meinen Mann.Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus und möchte nichts falsch machen. Deshalb nochmal meine Nachfrage. Danke vielmals.


MamaausM2

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Du musst dich drei Monate vor Ende der Elternzeit arbeitslos melden. Ob du Anspruch hast hängt auch von der Kinderbetreuung ab


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