Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Urlaub Aufhebungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit Urlaub Aufhebungsvertrag

Daniela Schillmöller

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Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine Beendigung, da ich dort keine Perspektive habe und nach meinen Umzug auch 80km eine Strecke habe. Den mir zustehenden Resturlaub nehme ich gerade. Dieser läuft bis zum 15.2.24 und das ist auch das Datum an dem das Beschäftigungsverhältnis mit dem Aufhebungsvertrag endet (Kündigungsfrist wäre 6 Wochen zum Quartal und daher keine Alternative gewesen). Ich war der Meinung, dass mir für diese Zeit des Urlaubs jetzt Gehalt gezahlt wird, da ich ja, wenn ich keinen Urlaub hätte, auch zur Arbeit gehen würde. Mein AG hat noch nicht gezahlt und ich erreiche da gerade niemanden, schwierige Personalabteilungsbesetzung etc... Das war auch sehr kompliziert von deren Seite, das für beide Seiten einigermaßen angenehm zu regeln.  Im Aufhebungsvertrag stand zwar dass alle weitergehenden Ansprüche abgegolten sind (ich habe ihn gerade nicht vorliegen und erinnere mich nur bruchstückhaft an den Wortlaut). Da dachte ich, dass es sich dabei um Abfindung bzw Klage etc handelt und das eine normale Angelegenheit ist. Sollte das auch auf das Gehalt bezogen werden, dann ist das so. Hauptsache ich bin da raus. Aber das Gehalt zu bekommen, wäre schon gut.  Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Mfg Daniela Schillmöller 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich nicht beurteilen, ohne den Aufhebungsvertrag gesehen zu haben. Liebe Grüße NB    


minnie_74

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Wenn der Vertrag zum 15.2. endet, kommt das Gehalt aber doch erst danach bzw. bis zum Ende des Monats? Viele Grüße   


Daniela Schillmöller

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Ohje... Da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Die Elternzeit endete am 3.1.24 (Januar) und der Vertrag am 15. Februar. Somit warte ich auf das Gehalt vom Januar. Normalerweise wird es um den 26. bis 28. des Monats bereits ausgezahlt. Deshalb warte ich. Und wie gesagt, kann ich gerade niemanden erreichen.  Sorry...  


WonderWoman

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die frage ist tatsächlich was genau im aufhebungsvertrag steht. da wirst du schon nachschauen müssen. viel wichtiger als das gehalt ist die sozialversicherung. frag mal bei der kk ob der ag dich schon abgemeldet hat und zu wann.


Daniela Schillmöller

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Es ist der Standardmustervertrag mit Ausschlussklausel. Bezieht sich nicht aufs Gehalt während des Urlaubs nach EZ. Das steht mir zu, ich habe mittlerweile eine fachkundige Antwort erhalten. Denn ich befinde mich in einem normalen Beschäftigungsverhältnis mit Gehaltsbezug und habe einfach Urlaub.  Und abmelden kann man erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht. Und das besteht bis 15.2. und eine Abmeldung hat danach erst mit der folgenden also letzten Abrechnung zu erfolgen. Ich weiß schon, warum ich "so gerne" in Foren frage. 


KielSprotte

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Hast du ganz einfach mal bei der Firma nachgefragt? Vielleicht sind die Infos nicht vom Chef zur Personalabteilung gelangt. Vieles könnte man ganz einfach mit einem Telefonat oder einer Mail klären, statt gleich einen Anwalt einzuschalten....


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