Liebe Frau Bader,
Wir haben die Elternzeit in mehrere Abschnitte gesplittet nun soll mein Mann für den Beginn seiner Elternzeit gekündigt werden, bzw. Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Krankenversicherung? Er würde ja dann Elterngeld beziehen. Muss er sich dann arbeitslos melden und die Elternzeit beim Arbeitsamt anmelden? Wir wollen keine Fehler machen.
VG
von
Goldflocke
am 23.02.2021, 17:50
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag zur für Beginn der Elternzeit
Hallo,
ich kann mit diesen Angaben keine Auskunft geben zur Wirksamkeit der Kündigung. Aber er kann entweder ArbGeld 1 oder EG bekommen (Ausnahme ist Teil-Arbeitslosigkeit).
Beitragsfrei KK versichert ist er, wenn er EG bezieht. Wenn er ArbGeld 1 bezieht ist er auch versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2021
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag zur für Beginn der Elternzeit
Das beantwortet vielleicht nicht deine Frage. Aber:
Wenn dein Mann Elternzeit beantragt hat, ist er ab Beantragung unter Kündigungsschutz. Er muss dem Auflösungsvertrag nicht zustimmen. Er kann dann frühenstens am ersten Tag nach der EZ gekündigt werden, mit den üblichen Fristen.
Mitglied inaktiv - 23.02.2021, 18:51
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag zur für Beginn der Elternzeit
Never ever! Warum auch? Der AG hat doch keinen Nachteil - er zahlt doch nicht das EG während der EZ.
Dein Mann wäre aber plötzlich jemand, der keinen AG hat und damit auch keine EZ - er wäre Hausmann mit EG-Bezug.
Und wenn er dann zurück kommen will, sagt der Chef "ätschbätsch - es gibt keinen neuen Vertrag" oder "neuer Vertrag ja, aber nur zu schlechteren Konditionen".
Gleichzeitig würde dein Mann beim ALG eine Sperre bekommen, da er einer nicht gerechtfertigten Kündigung selbst zugestimmt hat.
Also nein, ich würde defintiv keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Zumal er eh Kündigungsschutz hat - und ich denke, genau den will der AG umgehen.
von
cube
am 24.02.2021, 12:34