Hallo Frau Bader, ich werde im nächsten Jahr in Teilzeit wieder auf meine alte Position zurückkehren. Vor Mutterschutz und Elternzeit habe ich Vollzeit (40h) gearbeitet; da ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sowie Mutterschutz noch einige Tage Urlaub übrig habe, die ich zu Beginn meiner Teilzeittätigkeit nehmen werde, anbei meine Frage: Diese Urlaubstage werden ja 1:1 von Vollzeit auf Teilzeitstelle übertragen. Ich gehe davon aus, dass es keinen finanziellen Ausgleich gibt, auch wenn die Urlaubstage aus der Vergangenheit einen "höheren finanziellen Wert" haben. Ist das richtig? Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
von Christiane111 am 17.11.2021, 17:24