Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenerhöhung und Urlaubsanspruch Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stundenerhöhung und Urlaubsanspruch Teilzeit in Elternzeit

Lieselotte456

Hallo Frau Bader,  ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt. Gestern erhielt ich telefonisch die Information, dass ich meine Stunden nicht erhöhen darf. Begründet wird dies mit einer generellen Entscheidung der Geschäftsführung, dass aktuell aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage keine Stundeneröhungen möglich seien. Meine Fragen dazu sind: 1. Darf der Arbeitgeber den Erhöhungswunsch überhaupt ablehnen? Ich dachte, dass mir eine einmalige Veränderung der Arbeitszeit zusteht.  2. Gibt es Fristen zur Beantragung? Würde meine Mail als Startdatum zählen oder muss ich einen unterschriebenen Antrag stellen?  3. Mir wurde gesagt, dass ich den Urlaub von vor der Elternzeit nicht wie in der Elternzeit üblich bis ein Jahr danach mitnehmen darf. Begründung war, dass ich direkt nach dem Mutterschutz wieder eingestiegen bin. Stattdessen muss ich ihn bis Jahresende verbrauchen. Stimmt das? Gelten für diesen Fall besondere Regelungen ? Ich habe noch 15 Urlaubstage von vor der Elternzeit übrig.   Danke schonmal im Voraus.  


Hallo,  1. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Betrieb mind 15 AN hat, gibt es noch einen Anspruch auf Erhöhung.  2. 7 Wo. 3. Der Urlaub ist nach der EZ zu nehmen.  Liebe Grüße NB 


Lieselotte456

Danke für die Antwort.  Zu 1) mit Voraussetzungen meinen sie die Voraussetzungen für Elternzeit generell?  Zu 2 ) können Sie mir sagen, wann sie Frost startet? Zählt eine Mail oder muss das formeller sein?


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