Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Katkatkat

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Hallo, Mein Arbeitgeber hat meine Stelle unbefristet weitervergeben und hat nun keine gleichwertige Stelle zum anbieten. Im Arbeitsvertrag steht Leitung einer 3 gruppigen Kita zu S15. Nach langem hin und her würde der Arbeitgeber mir die Leitung einer 2 gruppige Krippe zu meinem vorherigen Gehalt "anbieten". Weitere für mich bedeutende Unterschiede, die jedoch nicht im Vertrag verankert sind wären, dass ich in der neuem Arbeit lediglich 30 Prozent statt 50 Prozent Freistellung habe(somit mehr am Kind arbeite), die Zahl der zu leitenden MA s sich stark verringert und dass in der neuen stelle 20 Krippenkinder statt 10 krippenkinder plus 44 Kindergartenkinder sind. Der Arbeitgeber hat mir die neue Stelle nicht als Angebot angeboten sondern als Ergebnis (da wirst du arbeiten). Ich bin mir unsicher ob ich das annehmen müsste (ob es gleichgestellt ist) oder ob mein AG Recht hat mit dem Tonfall der Delegation, das spielt für mich lediglich für die Kommunikation eine Rolle. Ich wäre bereit das Abgebot übergangsweise bis eine 3 gruppige Einrichtung frei wird anzunehmen oder verliere ich das Recht auf eine 3 gruppige Einrichtung sobald ich annehme? Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es so oberflächlich lese, würde ich sagen, dass es nicht gleichwertig ist. Aber dazu fehlt mir einfach ausreichend Hintergrundinformation. Ich würde in Ihrem Fall auf jeden fachanwaltliche Hilfe von einem Arbeitsrechtler in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB


cube

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Mhh, ich kann nicht genau beurteilen, ob das Angebot eine sozusagen "Runterstufung" bedeutet oder nur eine Veränderung, die der Gleichwertigkeit aber noch entspricht. Anspruch hat man auf seine ursprüngliche oder eben gleichwertige Position. Nach wie vor hast du ja eine Leitungsposition dann und - wichtig! - das gleiche Gehalt. Wenn du dich irgendwann mal woanders bewerben würdest: wäre die angebotene Stelle ein Nachteil im Gegensatz zur vorherigen für dich? Oder würde ein potentieller neuer AG diese als Gleichwertig im Sinne deiner Qualifikation/Aufgabenbereiche ansehen? Gleichwertig beinhaltet nämlich nicht zwingend, dass dir die Aufgaben, der Arbeitsort etc genau so gut passen müssen wie die ursprüngliche Stelle.


Berlin!

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ein Knackpunkt könnte in der tat die Freistellung sein. Die ist ja an die Gruppengrösse gebunden, dass Du weniger Freistellung hast, ist bei dieser neuen Stelle an sich korrekt, es stellt sich aber die Frage, ob die Stelle dann noch gleichwertig ist. Allerdings finde ich, dass der Sachverhalt ziemlich komplex ist, Man sollte Deinen AV lesen, wissen, welcher TV einschlägig ist echt. Ich rate Dir daher dringend, einen fachlichen rat von Expert:innen einzuholen. Gewerkschaft, Anwält:innen.... da hängt ja viel dran.


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