Lieselotte793
Sehr geehrter Frau Bader, ich Stille mein 2 jähriges Kind noch regelmäßig nach Bedarf. Ärztlich wurden 5 medizinisch notwendige Stillpausen täglich attestiert, um die Stillbeziehung aufrechtzuerhalten und Milchstau/Mastitis bei mir entgegen zu wirken. In der Praxis zeigt sich, dass eine Stillpause meist bis zu 90min in Anspruch nimmt. Mein Arbeitgeber bewilligt mir allerdings nur 2 Stillpausen a 45min als unbezahlte Freistellung und gibt an, dass ich meine arbeitsrechtliche Ruhepause von 30min ebenfalls zum Stillen nutzen solle. Von den Stillpausen müssen noch Wegzeiten von je 10min zum Stillort abgezogen werden, so dass der ärztlich attestierte Stillbedarf zum Schutze der Gesundheit für Kind und Mutter nicht ansatzweise Rechnung getragen wird. Drohende Mastitis, stillbezogene Bruschschmerzen und Verringerung der Milchmenge sind bereits auch aufgrund von erhöhtem Stress ärztlich dokumentiert worden. Vertragliche Vollzeitstelle von 39Std/Woche ist aufgrund der Stillpausen zudem faktisch nicht umsetzbar. Muss ich Minusstunden und/oder verringertes Diensteinkommen durch evtl. Teilzeit dulden? Was kann ich tun? Welche Rechte schützen mein Kind und mich als stillende Mutter? Bei einem 2 jährigen Stillkind ist für mich nicht ganz ersichtlich, wie das MuSchG greift. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre fachliche Expertise.
Hallo, das ist ganz klar gesetzlich geregelt in § 7 MuSchG. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Es gibt keinen Anspruch und schon gar nicht in der genannten Höhe. Liebe Grüsse NB
Neverland
Vielleicht hilft das. Danach handelt der AG allerdings - soweit ich das jetzt erkennen konnte - erst einmal korrekt. Notfalls würde ich doch einfach auch mal das entsprechende Bundesminesterium anschreiben. https://www.still-lexikon.de/mutterschutzgesetz/
3wildehühner
Welche schwere Erkrankung hat dein Kind denn, dass du es aus gesundheitlich Gründen mit ZWEI JAHREN noch so häufig stillen musst? Das ist äußerst ungewöhnlich. Der Gesetzgeber sieht dies nicht vor. Ein Recht besteht bis zum ersten Geburtstag. Und auch bis zum ersten Geburtstag ist klar geregelt, dass zwei Stillpausen von je 45 Minuten gewährt werden müssen. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-muss-mich-mein-arbeitgeber-zum-stillen-freistellen--192660 Dein Arbeitgeber ist also äußerst kulant. Mein Rat wäre, keine weiteren Forderungen diesbezüglich zu stellen, Sonst kann es sein, dass die Kulanz überstrapaziert wird und du dich unbezahlt freistellen lassen musst bzw. kündigen musst, weil du deinen Vertrag nicht erfüllen möchtest.
KielSprotte
Du willst ernsthaft 7,5 Std /Tag für das Stillen eines 2jaehrigen Kindes freigestellt werden? Naja, bleiben ja noch 15 Minuten zum arbeiten über....... Welche gesundheitlichen Gründe gibt es denn das Kind wie ein Neugeborenes zu ernähren?
Ani123
Die gesetzlichen Stillpausen á 2×45 Minuten täglich sind Arbeitszeit. Ihre Vollzeitstelle umfasst 39 Stunden wovon 7,5 Stunden Stillpause ist. Hinzu kommen je nachdem wieviel Stunden sie täglich arbeiten 30 oder 45 Minuten Pause. Beispiel: 39 Stunden + 2,5 Stunden Pause = 41,5 Stunden - 7,5 Stunden Stillpausen = 34 Stunden. Für die 34 Stunden müssen sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Dass sie für das stillen 20 Minuten fahren müssen (Hin- und Zurück) ist ihre Privatsache. Alternativ kann ihnen ihr Kind zum stillen gebracht werden. Dann entfällt ihre Fahrzeit. Ihr Arbeitgeber müsste ihnen einen Raum zum stillen zur Verfügung stellen. Sollte das eine Gefahr für das Kind darstellen können sie die Möglichkeit nicht wählen. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es für sie nicht zu gefährlich ist zurzeit dort zu arbeiten ohne dass es ihre Muttermilch gefährdet. Bei Gefährdung der Muttermilch wäre ein Still-BV möglich. Gesetzlich nur bis zum 1. Geburtstag. Da ihnen medizinische Stillpausen attestiert wurden würden sie bei Notwendigkeit vermutlich auch ein Still-BV bekommen, welches ihr Arbeitgeber aus Kulanz akzeptieren würde. Wichtig dabei ist, dass Still-BV endet spätestens mit dem Enden des stillen. Es kann nur ausgestellt werden, wenn eine Gefahr für die Muttermilch besteht. Stellt ein Arzt das aus kann ihre Krankenkasse um genaue Erklärung bitten. Ihr Arbeitgeber kann das anzweifeln und ihre Krankenkasse um Überprüfung der Richtigkeit bitten. Sollte herausgefunden werden, dass es keine Berechtigung dazu ab ist das Betrug gewesen, was Konsequenzen für sie haben kann. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug und fristlose Kündigung. Gesetzlich muss ihr Arbeitgeber die Stillpausen nur bis zum 1. Geburtstag ihres Kindes gewähren. Aus Kulanz macht er es länger, was ich familienfreundlich finde. Sie schreiben, dass eine Stillpause bis zu 90 Minuten in Anspruch nimmt. Abzgl. der Fahrzeit würde das bedeuten, dass sie über eine Stunde stillen. Das erscheint mir sehr lange. Sie sollten schauen ob das gekürzt werden kann für die Zeit wo sie arbeiten. In der übrigen Zeit könnten sie länger stillen. Fraglich ist warum ihr Kind mit 2 Jahren noch (fast) voll gestillt wird. Wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht könnte feste Nahrung eingeführt werden. Sollte ihr Kind dies bei ihnen verweigern könnte probiert werden, dass die Person die das Kind betreut es anbietet. Es kommt oft vor, dass es dort angenommen wird. Sie könnten trotzdem weiter stillen, nur wäre das nicht das Hauptnahrungsmittel des Kindes. Das Kind könnte dann eine Zeit ohne Muttermilch auskommen. Sie könnten auch abpumpen und die Betreuungspersom gibt es ihrem Kind mit der Flasche. Wenn die Flasche bei ihnen nicht klappt, bei anderen kann das gut möglich sein, weil keine Brüste in der Nähe sind. Ihr Kind könnte auch Pre Nahrung bekommen. Z. B. Pre während sie arbeiten, stillen wenn sie zu Hause sind. Sollte es ihnen gesundheitlich schlecht gehen können sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen. Fraglich, ob ein Arzt das über einen längeren Zeitraum macht, weil ihr Kind in einem Alter ist, wo es ohne Muttermilch auskommen könnte. Bei Arbeitsunfähigkeit bekämen sie 6 Wochen Gehalt und danach Krankengeld.
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