Lieselotte793
Sehr geehrter Frau Bader, ich Stille mein 2 jähriges Kind noch regelmäßig nach Bedarf. Ärztlich wurden 5 medizinisch notwendige Stillpausen täglich attestiert, um die Stillbeziehung aufrechtzuerhalten und Milchstau/Mastitis bei mir entgegen zu wirken. In der Praxis zeigt sich, dass eine Stillpause meist bis zu 90min in Anspruch nimmt. Mein Arbeitgeber bewilligt mir allerdings nur 2 Stillpausen a 45min als unbezahlte Freistellung und gibt an, dass ich meine arbeitsrechtliche Ruhepause von 30min ebenfalls zum Stillen nutzen solle. Von den Stillpausen müssen noch Wegzeiten von je 10min zum Stillort abgezogen werden, so dass der ärztlich attestierte Stillbedarf zum Schutze der Gesundheit für Kind und Mutter nicht ansatzweise Rechnung getragen wird. Drohende Mastitis, stillbezogene Bruschschmerzen und Verringerung der Milchmenge sind bereits auch aufgrund von erhöhtem Stress ärztlich dokumentiert worden. Vertragliche Vollzeitstelle von 39Std/Woche ist aufgrund der Stillpausen zudem faktisch nicht umsetzbar. Muss ich Minusstunden und/oder verringertes Diensteinkommen durch evtl. Teilzeit dulden? Was kann ich tun? Welche Rechte schützen mein Kind und mich als stillende Mutter? Bei einem 2 jährigen Stillkind ist für mich nicht ganz ersichtlich, wie das MuSchG greift. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre fachliche Expertise.
Neverland
Vielleicht hilft das. Danach handelt der AG allerdings - soweit ich das jetzt erkennen konnte - erst einmal korrekt. Notfalls würde ich doch einfach auch mal das entsprechende Bundesminesterium anschreiben. https://www.still-lexikon.de/mutterschutzgesetz/
3wildehühner
Welche schwere Erkrankung hat dein Kind denn, dass du es aus gesundheitlich Gründen mit ZWEI JAHREN noch so häufig stillen musst? Das ist äußerst ungewöhnlich. Der Gesetzgeber sieht dies nicht vor. Ein Recht besteht bis zum ersten Geburtstag. Und auch bis zum ersten Geburtstag ist klar geregelt, dass zwei Stillpausen von je 45 Minuten gewährt werden müssen. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-muss-mich-mein-arbeitgeber-zum-stillen-freistellen--192660 Dein Arbeitgeber ist also äußerst kulant. Mein Rat wäre, keine weiteren Forderungen diesbezüglich zu stellen, Sonst kann es sein, dass die Kulanz überstrapaziert wird und du dich unbezahlt freistellen lassen musst bzw. kündigen musst, weil du deinen Vertrag nicht erfüllen möchtest.
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