Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

Hallo. Kurze Beschreibung über uns: Ich bin alleinerziehend mit zwei Töchter . Mit beiden Vätern besteht ein Kontakt. Zudem bin ich in einem Arbeitsverhältnis. Aktuell bin ich noch in Elternzeit. Wir wohnen zu dritt in Magdeburg. Meine große Tochter ist 4 Jahre alt und geht zur Kita. Ihr Papa wohnt in Leipzig und hat sie mal regelmäß übers WE,mal spontan zum Tagesausflug. Meine Kleine ist aktuell 7 Monate alt. Seit einigen Wochen hatt ihr Papa ,der in Berlin wohnt,auch regelmäßig Kontakt. Beide sind voll berufstätig und daher beläuft sich das auch meist auf die Wochenenden. Ich finde das auch super, das es mehr oder weniger läuft. Somit ist auch mal ein bisschen Entlastung für mich. >>Kurz vor der Geburt meiner kleinen waren wir noch ein paar. Allerdings mit klaren Trennungsabsichten. Er wollte trotzdem hier nach Magdeburg ziehen und dann wollten wir die Erziehung gemeinsam packen. Und deshalb dachte ich, das eine Jahr Elternzeit reicht aus. ... die eigentlich schöne Zeit mit Baby konnte ich DANK CORONA kaum nutzen und wenig genießen. Auch meine große Tochter brauchte deutlich mehr Erziehung und doppelte Zuwendung. Besonderst als es die Kontaktsperren gab. Und die Kintas und Spielplätze zu waren. MEINE FRAGE; Wenn der Arbeitgeber zu der Verlängerung zustimmt bekomme ich ja kein Geld kann ich irgendwo was beantragen? Was tun, wenn mein Arbeitgeber ablehnt?

von Super Muddi am 10.06.2021, 08:47



Antwort auf: Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

Hallo, Sie haben keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Verlängerung der Elternzeit. Hinzu kommt, dass sie kein Elterngeld oder ähnliche Leistungen mehr erhalten, sondern neben dem Unterhalt der Väter nur Sozialleistungen. Und dabei kommt es darauf an, wie die Situation in ihrem Bundesland gesehen wird. Ab dem ersten Geburtstag hat Ihre kleine Tochter Anspruch auf Betreuung, sodass Sie dann arbeiten gehen könnten. Dann könnte es Probleme geben mit den Sozialleistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2021



Antwort auf: Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

Du musst dich deinem AG gegenüber für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen. Da du nur 1 Jahr gemeldet hast, KANN der AG einer Verlängerung zustimmen, MUSS aber nicht. Da bist du halt auf den guten Willen von Seiten des AG angewiesen. Geld: da sind in erster Linie die KV zuständig: Kindesunterhalt, evtl. Betreuungsunterhalt, dazu vielleicht Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Ich würde sagen, schau zu, dass du auch die Kleine möglichst schnell in die Kita bekommst. Vielleicht läßt sich der AG ja auf Verlängerung EZ mit TZ-Arbeit ein.

von KielSprotte am 10.06.2021, 09:01



Antwort auf: Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

Unterhalt für beide Kids, für die Kleinere auch Betreuungsunterhalt vom KV. Aber warum willst du auf 2 Jahre verlängern? (wenn der AG zustimmt). Weil das Jahr EZ wegen Corona nicht so toll war wie erhofft? Das ist blöd, aber wäre für mich kein Grund, mich in evt. finanzielle Schwierigkeiten zu bringen in dem ich ein Jahr lang länger als geplant (und finanziell passend) in EZ bleibe. Wenn dein AG ablehnt, müsst du kündigen, da du diejenige bist, die den Vertrag nicht mehr erfüllen kann oder will. Dann wärest du Hausfrau - ohne AG keine EZ. ALG fällt flach, da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst (stehen willst). Ganz ehrlich - willst du dich so abhängig von den Zahlungen der Väter und staatlichen Hilfen machen? Bedenke, dass ein neuer Job (falls du kündigen wollen würdest für 1 Jahr mehr zu Hause bleiben) mit 2 Kita-Kindern idR auch nicht schnell/einfach vom Himmel fällt.

von cube am 10.06.2021, 09:31



Antwort auf: Gibts Möglichkeiten die Elternzeit auf 2 Jahre beim AG zu ändern?

Hast du vielleicht noch Elternzeit vom ersten Kind übrig? Wenn der AG der Verlängerung nicht zugestimmt, könntest du einfach EZ für's andere Kind beantragen (unter Beachtung der Antragsfrist von 13 Wochen, die du aber ja noch bequem einhalten kannst). Für dieses gilt der Bindungszeitraum nämlich nicht mehr. Für die Finanzierung wirst du auf die Unterhaltszahlungen der Väter zurückgreifen müssen.

von Minimäuschen am 10.06.2021, 09:45



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