redrose81
Sehr geehrte Frau Bader, zwischen der Schwiemu und mir gibt es einen großen Konflikt. Sie zieht überall hintenrum über mich her. Zu den Kindern gibt es kaum Kontakt, in 22 Monaten ca 6 mal zum Kaffee gesehen. Es gab Vorfälle, wie das Ignorieren meines "Nein", z. B. nahm stellte sie trotzdem als ich nicht hin sah das Neugeborene im Nebenraum a, ging mit ihm in einen Raum, in dem geraucht wurde oder ging schwer erkältet zu neugeborenen Frühchen in den Raum obwohl ich klar sagte ich möchte es nicht. 3 Tage später lag sie mit Pneumokokken am Sauerstoff im KH. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich ein Umgangsverbot mit dieser Frau erwirken kann? Einsicht ist absolut nicht da. Von ihrer Seite kam nur "sei nicht so empfindlich, bei meinen Kindern wäre mir sowas egal gewesen, Du bist nur zu ängstlich". Mein Mann setzt ihr keine Grenzen, lässt sie machen was sie will, da schwieriges Elternhaus, er ist in Psychotherapie,u.A.deswegen. Wenn ich den Kontakt abbrechen zur Oma, muss ich ihm die Kinder allein mitgeben, wenn er möchte, dass die Kinder Kontakt zu ihr haben? Danke. MfG
Ani123
Schwierig wird es sein keinen Umgang zu haben, wenn der Kindsvater (Sohn) keine Grenzen setzt. Sie können den Umgang für sich vermeiden. Für ihre Kinder zum Teil, aber nur wenn sie dabei sind. Das bedeutet, dass wenn die Schwiegermutter zu Besuch kommt sind sie mit den Kindern nicht da. Er kann seine Mutter zu Hause besuchen, sie geben ihm die Kinder nicht mit und betreuen diese selbst. Bedenken sie, dass er ihnen nicht mitteilen muss wann er seine Mutter besucht. Er darf mit den Kindern seine Mutter besuchen und die Mutter kann ihre Enkel bei ihnen zu Hause sehen wenn sie davon nichts wissen. Im Nachgang erfahren sie es und können das für die Zukunft nicht ändern. Sie müssten quasi 24/7 die Kinder betreuen (bzw. weniger wenn Kita, Schule dazu kommt). Er dürfte nicht mit den Kindern alleine sein. Sollte die Oma einen Antrag auf Umgang stellen wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt, weil sie die Kinder selten gesehen und vermutlich nie alleine betreut hat. Umgang stimmt in der Regel das Gericht bei Großeltern nur zu wenn eine feste Beziehung da ist, z. B. durch das regelmäßige betreuen der Kinder. Das ist bei ihrer Schwiegermutter nicht gegeben. Schwieriger wird es, wenn sie sich von ihrem Mann trennen würden. Ihm steht ein Umgang zu und in der Zeit kann er sich auch mit seiner Mutter treffen bis hin dazu, dass sie auf die Kinder aufpasst. Suchen sie das Gespräch mit ihrem Mann und fragen ihn wie er es sich in seine Zukunft mit seiner Mutter und Kindern vorstellt. Sollte er weiter Kontakt wollen können sie den durch o. g. für sich und die Kinder vermeiden. Vielleicht sieht er es auch wie sie und weiß nur nicht wie er es seiner Mutter sagen soll. Gemeinsam können sie dann nach Wege suchen, z. B. ein Gespräch zu dritt (sie, Mann, Oma) oder Brief. Sollte ihr Mann auch den Kontakt meiden wollen: Das auszusprechen vor seiner Mutter wird ihm schwer fallen. Ihre Schwiegermutter wird das vermutlich nicht akzeptieren, vielleicht nicht einmal verstehen, anfangen zu weinen und Besserung loben. Überlegen sie vorher wie sie mit der Situation dann umgehen wollen. Vorher mögliche Szenarien zu vermuten und eine Handlung zu überlegen kann helfen wenn die auftritt. Im besten Fall wird nichts davon gebraucht. Wie alt sind ihre Kinder? Wenn bereits älter sollten sie mit ihnen darüber sprechen. Vielleicht will ein oder mehrere Kinder Kontakt haben. Überlegen sie wie das möglich ist, z. B. indem die Treffen nur bei Oma oder neutralen Orten stattfinden.
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