Hallo, Ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht von Erziehern. Ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe gestern mein Kind abgeholt von der Kita und die Erzieherin sagte mir die Brille des Kindes sei kaputt gegangen. Sie wissen nicht, was passiert sei. Keiner hat was mitbekommen. Mein erster Gedanke war: er ist bestimmt gestürzt; hat er sich wehgetan? Mir ist dann aufgefallen, dass mein Kind eine Beule an der Stirn hat (es war leicht verdeckt durch Haare)  und blutet. Ich war erschrocken, dass es den Erziehern nicht in den Sinn kam nachzuschauen oder es zu bemerken. Sie waren im Außengelände und da kann es passieren, dass mal einer nicht hinsieht. Aber nach dem Unfall gar nicht auf die Idee zu kommen  (wenn das Kind auf die Erzieherin  zukommt und schildert was passiert ist, als Erzieherin nicht nachzudenken und zu schauen, ob nicht mehr als nur die Brille kaputt ist) finde ich befremdlich und verstörend. Nur so kann man eine Versorgung leisten. Ich möchte wissen, ob das zur Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zählt und die Erzieher dafür abgemahnt werden können oder es andere Regelungen dafür gibt.  Vielen Dank.