Frage: Aufsichtspflicht

Liebe Frau Bader, ich habe eine kleine Frage, die ich mir heute gestellt habe. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Nun spielen unsere Töchter 2+4 Jahre oftmals im Hof. Seit einiger Zeit kommt der Nachbarsjunge aus dem Haus auch 4 Jahre nach unten ohne Mutter! Bin ich als anwesende Erwachsene Person damit automatisch auch für das fremde Kind Aufsichtspflichtig? Heute kletterte er an einer sehr gefährlichen Stelle und ich kann zum einen seine Kletterkünste nicht einschätzen, zum anderen war es so, dass er erst als ich das dritte Mal etwas gesagt hatte, reagiert hat. Die Mutter hatte mich nicht gefragt, KB ich ihn mit beaufsichtige und ob es für mich in Ordnung ist, wenn er nach unten kommt... Herzlichen Dank für die Einschätzung Liebe Grüße Sarah

von Sarahja am 17.06.2021, 20:05



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Hallo, das ist keine ganz so einfache Sache. Sie haben grundsätzlich nicht die Pflicht, ihn zu beaufsichtigen. Wenn er aber etwas tut, was für ihn gefährlich ist, und Sie hindern ihn nicht daran, kann das im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben. Ich würde der Mutter einen Brief mit Einschreiben schicken und darauf hinweisen, dass Sie, selbst wenn Sie ebenfalls im Hof sind, keine Verantwortung für das Kind übernehmen. Und, mal ganz ehrlich, einen Vierjährigen alleine im Hof spielen zu lassen halte ich für mehr als fragwürdig. Wenn etwas passiert ist primär die Mutter dran. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Aufsichtspflicht

ich würde das schnellstens mit der mutter besprechen, dass du NICHT auf ihn aufpasst. denn wenn das ein paar mal so läuft, gewöhnt sie sich dran und wenn dann was is...nene. da würde ich mich gleich von befreien

von mellomania am 17.06.2021, 21:08



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Nein, rechtlich bist du das nicht. Moralisch eine andere Sache, das musst du mit dir selbst ausmachen.

von Felica am 17.06.2021, 21:45



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