Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflicht Geburtstag im Schwimmbad

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufsichtspflicht Geburtstag im Schwimmbad

85kathali

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Guten Tag, Kind möchte seinen Geburtstag im Schwimmbad feiern und 8-10 Gäste einladen (alle 10/11 Jahre). Die eingeladenen Kinder könnten teils gut schwimmen (Bronze, Silber Abzeichen) teils aber eher nicht (Seepferdchen).  Es ist bei der Anzahl an Kindern nicht möglich, alle Kinder die ganze Zeit im Blick zu haben. Ist ein solcher Geburtstag trotzdem umsetzbar? Vom Schwimmbad werden die Feiern in dem Sinne angeboten, als dass man für bis zu 10 Kinder Paket  (Eintritt, Essen, Geburtstagstisch) buchen kann, inkl. einer erwachsenen Person. Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht? Vorher die Eltern um Zustimmung und Einschätzung der Schwimmfähigkeiten der Kinder bitten?  Und dann ggf die Seepferdchen-Kinder nur in Begleitung ins Wasser lassen? Oder kann man die Kinder, wenn die Eltern einverstanden sind, auch im Schwimmbad alleine ins Wasser lassen? Und wenn ja, wie sichert man sich ab? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben die Aufsichtspflicht. Ganz ehrlich, ein Erwachsener wird da nicht ausreichen. Auch die Kinder, die schwimmen können, brauchen Aufsicht. Wir haben einen Pool im Garten und ich hätte, als unsere Kinder kleiner waren, Besucherkinder nie ohne Zustimmung der Eltern (am besten schriftlich) und unbeaufsichtig gelassen. Ich erinnere an den Fall von Ursula Karven, wo ganz viele Erwachsene dabei waren und das Kind dennoch auf der Geburtstagsfeier ertrunken ist (das war aber wohl jünger). Als einzige machbare Lösung sehe ich, die jeweiligen Eltern mitzunehmen. Vllt denke ich zu juristisch - ich halte das für ein ganz heißes Eisen. Liebe Grüße NB  


zweizwerge

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Es gibt ja auch noch einen Bademeister. Ich würde mir daher von allen Eltern schriftlich bescheinigen lassen, dass die Kinder ohne Deine Aufsicht in dem Schwimmbad baden dürfen (auch wenn Du im Allgemeinen anwesend sein wirst)  - denn ob es klappt, dass Du  immer und bei allen Aufsicht führen kannst, wage ich zu bezweifeln.


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