Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflicht!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufsichtspflicht!

Jonas90

Beitrag melden

Bin ich dazu verpflichtet meinem Chef gegenüber meine Aufsichtspflicht der Kinder zu verletzen oder gar zu gefährden wenn dieser seit geraumer Zeit der Meinung ist dauernd den Arbeitszeitraum weiter auszudehnen. Diesen Zeitraum dehnt er auch nur bei mir aus bei keinem anderen Angestellten ist dies sonst der Fall. FOLGENDES: Bei der Einstellung in meiner aktuellen Firma wurde folgendes bekannt gegeben. Die Arbeitszeit ist von Mo-Do 7:00-16:00 Uhr und Fr 7:00-13:00 Uhr. Mittlerweile wurden die Startzeiten von Montag und Freitag jeweils auf um 8:00 Uhr verlagert. Logischerweise erscheinen ich meist ca 20 Min eher welche auch angerechnet werden. Ich habe mir selbst dann angenommen meine normale Stundenleistung von 6 Stunden die es sonst Freitags waren auch weiter zu führen. Ich arbeite also bis 14 Uhr. Nun ist jedoch mein chef der Meinung ich solle von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr arbeiten und dann sogar auch noch in einem völlig anderem Arbeitsbereich für den ich weder eingeteilt bin noch angestellt bin. Meine Kita Betreuungszeit reicht jedoch nicht für diesen Zeitraum aus und der für den Hort ebenso wenig. Für den Hort bekomme ich nicht mehr Stunden bewilligt aufgrund der Wochen bzw Monatsarbeitszeit von meiner Freundin und mir. Zudem könnten wir uns die Mehrkosten auch kaum leisten aufgrund der Löhne. Meine Frage also darf mein chef von mir verlangen (jeden Freitag) diese Arbeitszeit so zu verrichten.?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wesentlich ist, was im Arbeitsvertrag steht. Einen Zusammenhang mit einer Aufschtspflichtverletzung kann ich nicht erkennen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Kommt auf deinen Vertrag an. Wenn dort die o.gen. Zeiten und Bereiche fix drinstehen, kann der AG das nicht verlagen. Wenn nur tägliche Stundenzahlen oder eine Klausel (AZ können geändert werden) drinstehen, hat der AG das Recht.


WonderWoman

Beitrag melden

die frage nach der aufsichtspflicht ist doch völlig irrelevant. dein ag hat keinen vertrag mit der kita sondern mit dir. du hast sicherzustellen dass du den vertrag mit dem ag erfüllen kannst. wie du das tust ist dein problem. also ist die einzige relevante frage was in deinem av steht bzgl arbeitszeiten und aufgaben. wenn der av die aufgaben und die arbeitszeiten abdeckt die dein ag von dir erwartet ist es DEINE aufgabe die aufsicht über DEINE kinder zu deinen arbeitszeiten sicherzustellen.


Jonas90

Beitrag melden

Im Arbeitsvertrag ist vermerkt das ich als Lagerist angestellt bin und die wochenarbeitszeit 38 Stunden beträgt, die wiederum betrieblich eingeteilt werde. Wenn allerdings dazu kommend das das Lager nur am Freitag von 8 bis 14 geöffnet ist, ist es also auch irrelevant das ich länger bzw anders arbeiten soll?


KielSprotte

Beitrag melden

Damit ist deine Frage doch beantwortet: 38 Std. nach betrieblicher Einteilung. Wenn dein Chef dich also bis 16.00 Uhr braucht, musst du bis 16.00 Uhr arbeitern. Wie du die Kinderbetreuung regelst ist nicht Sache deines AG. Und im Lager gibt es sicher auch außerhalb von Öffnungszeiten genug zu tun.


Jonas90

Beitrag melden

Aufgrund der ausbleibenden Ware ist eben nichts zu tun und außerhalb der Öffnungszeit arbeiten? Wäre ich in der Gastronomie würde ich das ja verstehen weil die dasmeist auch gezahlt bekommen. Es geht dabei das er mich auch für einen ganz anderen Arbeitsbereich einteilt. Heißt automatisch wenn er demnächst sagt putze bis 18 uhr die klos habe ich die Putze zu sein obwolh ich dafür quasi keinen arbeitsvertrag habe?


BenLau2021

Beitrag melden

Guten Morgen Jonas, Was steht explizit in deinem Arbeitsvertrag? - Abteilung: Lager - Aufgabenstellung: Lagerrist - Arbeitszeit: 38 Stunden Oder steht im Vertrag z.B. bei weniger Arbeitsaufwand kann eine Versetzung erfolgen? - Dann muss du quasi jeden Job ausüben... Ist die Arbeitszeit wie Montag, Dienstag etc. gearbeitet wird, werden sollte fest definiert? - Wenn ja, kann er nicht einfach die Arbeitszeiten verändern, da vertraglich festgelegt. Ansonsten geht das schon in gewissen Rahmen. Allerdings schreibst du, er macht das nur bei dir? Ist irgendwas passiert, das er falsch verstanden haben könnte? Spreche deinen Chef auf deine Situation an. Vielleicht lenkt er gegen oder hat zumindest eine andere Idee. Liebe Grüße BenLau


Jonas90

Beitrag melden

Hallo Ben. In meinem Arbeitsvertrag steht das ich in den folgenden Bereich Lagerist und Lieferant angestellt bin. Keine Klause zu ausweichausübungen. Die ,ich sage mal Standardarbeitszeiten(7-16/13) wurden im einstellungsgespräch mir von der GF mitgeteilt. Wie gesagt die einzige Klause die drin steht das die Arbeitszeit betrieblich eingeteilt wird. Nun habe ich noch in der Betriebsvereinbarung gefunden das mündliche sowie schriftliche Verträge dien Einstimmigkeit beider Seiten benötigt. Ich wurde nicht einmal gefragt ob ich den neuen Posten bekleiden möchte. Ich selber hatte schon Der GF gesagt das ich diesen Posten nicht übernehmen will und kann aufgrund meiner Arbeitseinschränkungen, jedoch ist der chef( GF und Chef sind 2 verschiedene Personen zudem ist chef an sich laut Webseite Prokurist) der Meinung einfach nun dahingehend mich dauerhaft seit längerem entweder von 8-16 arbeiten zu lassen am Freitag( natürlich waren wir am rotieren wegen der Kinder das es irgendwie passte jedoch mussten sie einmal 2 Stunden vor verschlossener Tür stehen. Alter 9 und 6) oder gar halt derzeit 10-16. Am Nachmittag kann ich dir gerne mal die ausführlichen Texte dazu aus dem AV schicken.


WonderWoman

Beitrag melden

es ist immer schwer aus der ferne zu beurteilen ob eine tätigkeit durch einen av abgedeckt ist oder nicht. natürlich gibt es extrembeispiele wo es klar ist wie wenn du jetzt klos putzen müsstest (musst du keinesfalls dauerhaft). aber wenn du jetzt z.b. bestandszahlen abgleichen sollst oder so dann wäre das wahrscheinlich durch den av abgedeckt. habt ihr einen betriebsrat?


Jonas90

Beitrag melden

Naja Verkauf bzw Handel liegt meines Wissens nach nicht im Arbeitsbereich von Lagerlogistik oder gar Lieferant. Nein wir haben keinen Betriebsrat leider.


WonderWoman

Beitrag melden

wie geschrieben wirst du das hier nicht abschliessend klären können. sorry. wenn kein br dann gewerkschaft oder letztlich ein fachanwalt. kostet dann halt. und wenn die annahme bestätigt wird und du es dann durchziehst kannst du die atmosphäre am arbeitsplatz wahrscheinlich vergessen. wenn es dir das wert ist nur zu. alternativ sparst du dir das drama und suchst dir gleich einen anderen job.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, unsere Sohn hatte heute einen schweren Unfall in der Kita obwohl mehrere Erzieher anwesend waren. Anfang der Woche ist unser Kleiner( 3jahre) in den Kindergarten gekommen. Er ist ein richtig kleiner Wirbelwind, er kennt keine Angst und kann Gefahrenquellen noch nicht richtig einschätzen und er hat auch keine Berührungsängste mit k ...

Mein Kind ist in der Kita von einem anderen Kind in einem Nebenraum von einem Podest geschubst worden und rückwärts auf den Hinterkopf gefallen! Da sie nicht geweint hat, hat es niemand mitbekommen! Die Erzieher können nicht sagen ob sie Bewusstlos war! Diese befanden sich im Hauptraum. Der Nebenraum ist zum toben da wird aber nicht beaufsichtigt. ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn (2,5 Jahre) ist in der Krippe angeblich von einer Schräge draußen gefallen. Als ich in die Kita kam haben mir die großen Kinder erzählt, das er von der Rutsche gefallen ist. Eine andere Erzieherin meinte es ist drinnen passiert. Wir haben also 3 verschiedene Aussagen. Er hat aus dem Mund geblutet und hat einen ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage in Ihren Bereich gehört. Ich versuche es einfach mal. Wir bauen in unserem Garten einen Pool. Es ist schon abzusehen, dass einige Nachbarskinder dann dort baden wollen. Soweit okay. Wir würden dann die Eltern darauf hinweisen, dass wir keine Aufsicht übernehmen und sie bitte ih ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine kleine Frage, die ich mir heute gestellt habe. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Nun spielen unsere Töchter 2+4 Jahre oftmals im Hof. Seit einiger Zeit kommt der Nachbarsjunge aus dem Haus auch 4 Jahre nach unten ohne Mutter! Bin ich als anwesende Erwachsene Person damit automatisch auch für das fremde Kind Aufs ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung... Unser Grundstück und das der Nachbarn ist durch einen Zaun getrennt, also klar abgegrenzt. Ebenso steht ein Zaun am Rand des Vorgartens, aber keiner im Eingang. Das bedeutet dort ist unser Grundstück zugänglich. Dennoch ist die Grundstücksgrenze klar erkennbar. Di ...

Hallo Frau Bader , ich hatte letztens die Situation, dass ich kurzfristig an meinem eigentlich freien Tag , morgens eine erkrankte Kollegin ersetzen sollte ( ich arbeite im Schichtdienst in einem Klinikum). So schnell wie gewünscht , konnte ich aber keine Betreuung für mein Kind (9 Jahre) organisieren und hätte somit nur die halbe Schicht abde ...

Sehr geehrte Frau Bader, Gerne an alle. Meine Tochter hat Freitags erste zwei Stunde Religion. Davor ist sie im Kernzeitbetreuung. Ich arbeite Vollzeit. Muss sie jetzt an Religionsunterricht teilnehmen, bzw. darf sie das überhaupt? Wir sind andere Konfession. Kinder dürfen später in Schule kommen (das kann ich nicht organisieren). Jedoch kann ...

Guten Tag Frau Bader, Unsere Tochter ist in der 5. Klasse und es stehen Ausflüge an. Die Ausflüge sind eine halbe Stunde Fahrtzeit einfache Fahrt von der Schule entfernt. Der Beginn liegt ca eine Stunde später als Schulstart (9 Uhr statt 8 Uhr), das Ende ist schon gg 12 Uhr (sonst 15 Uhr). Es wurde eine Busverbindung vom zentralen Bahnhof angege ...

Guten Tag, Kind möchte seinen Geburtstag im Schwimmbad feiern und 8-10 Gäste einladen (alle 10/11 Jahre). Die eingeladenen Kinder könnten teils gut schwimmen (Bronze, Silber Abzeichen) teils aber eher nicht (Seepferdchen).  Es ist bei der Anzahl an Kindern nicht möglich, alle Kinder die ganze Zeit im Blick zu haben. Ist ein solcher Geburtstag t ...