Frage: Aufsichtspflicht und Haftung

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung... Unser Grundstück und das der Nachbarn ist durch einen Zaun getrennt, also klar abgegrenzt. Ebenso steht ein Zaun am Rand des Vorgartens, aber keiner im Eingang. Das bedeutet dort ist unser Grundstück zugänglich. Dennoch ist die Grundstücksgrenze klar erkennbar. Die 2jährige Tochter unserer Nachbarn läuft immer wieder in unseren Vorgarten, was mich nicht weiter stört. Kinder eben. Sie pflückt die Gänseblümchen auf der Wiese und freut sich. Soweit alles ok. Seit einiger Zeit pflückt sie aber auch die Blumen aus meinem Beet und entwendet diverse Deko aus diesen und wirft sie über den Zaun. Auch vor der Tür steht Deko. Diese nimmt sie und trägt sie durch die Gegend. Vor kurzem versuchte sie eine schwere Steinvase umzuwerfen. Ihre Eltern stehen nur daneben und schauen zu. Auf meinen Hinweis das es eine schwere Vase sei und ich nicht möchte das sie sich verletzt, kam keinerlei Reaktion. Die Vase scheint es der Kleinen angetan zu haben, sie geht immer wieder daran und versucht sie umzuwerfen. Jedesmal stehen ihre Eltern in Sichtweite, reagieren aber nicht. Nun zu meiner Frage... Was ist, wenn die Kleine es irgendwann schafft die Vase umzukippen und sich dabei beispielsweise den Fuß bricht? Kann ich haftbar gemacht werden oder sind hier die Eltern Schuld da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind? Immerhin befindet sich besagte Vase auf meinem Grundstück und die Kleine hat ja rein theoretisch dort nichts zu suchen. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 07.05.2022, 20:48



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Hallo, Sie haben die sog. Verkehrssicherungspflicht. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Ich würde mit Einschreiben Rückschein einen Brief an die Nachbarn schicken und auf die Gefahr hinweisen, grds. den Aufenthalt des Kindes auf meinem Grdst untersagen und auf die Aufsichtspflicht der Eltern verweisen. In den Brief würde ich auch mit aufnehmen, dass Sie es schon mehrfach gesagt haben, aber leider keine Reaktion erfolgt. Haften tut das Kind nicht, die Eltern schon. Liebe Grüße NB P.S: Googeln Sie mal "Rüdiger Hoffmann - Kinder im Restaurant 1999" bei youtube.....

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2022



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Ich habe rechtlich keine Ahnung! Ich würde aber mal die Eltern schriftlich darauf hinweisen, dass du nicht möchtest, dass ihr Kind Deko und Andere Sachen aus deinem Garten entfernt oder umstellt. So hast du was schriftliches in der Hand, dass du die Eltern darüber informiert hast, dass du nicht willst das das Kind die Sachen bei dir „bewegt“, so hast du immerhin schon mal dokumentiert, dass du die Eltern drauf aufmerksam gemacht hast, sollte dennoch mal was passieren! Nicht, dass die Eltern im „Ereignisfall“ dann behaupten, du wärst Schuld, weil du es ja quasi erlaubt hättest… aber wie bereits geschrieben, wie es rechtlich ist, keine Ahnung

von ZoeSophia am 07.05.2022, 21:16



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Die Eltern sind für ihre Zweijährige verantwortlich. Stört es dich nicht, dass die Kleine dein Zeugs herum wirft? Die Eltern sind offenbar ein bisschen blöde, warum erklärst du denen nicht, dass sie ihr Kind von deinem Grundstück fernhalten sollen? Ich hab auch so dusselige Nachbarn, die sind so unreif, dass man denen direkt erklären muss, dass sie die Mülltonnen rausstellen sollen, dass sie nicht auf meinem Parkplatz parken dürfen ... Dann geht's auch.

von Pamo am 07.05.2022, 21:20



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Doch, doch das stört mich und ich habe das schon mehrmals den Eltern gesagt. Aber sie lassen ihr Kind alles machen was sie will. Habe die Kleine auch schon genommen und ihnen in dem Arm gedrückt und gesagt das ich es nicht mag oder mit ihr "geschimpft". Ich habe bis jetzt nur von der Mutter gesagt bekommen, dann soll ich das schwere Ding wegräumen dann könnte sie sich nicht verletzen. Habe ihr dann nochmals gesagt das es mein Grundstück sei auf dem ihr Kind UNEINGELADEN spielt und es dort nichts zu suchen hat.

Mitglied inaktiv - 07.05.2022, 22:22



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Oh Mann, solche Eltern liebe ich..... Schreibe denen einen Brief per Einschreiben, dass sie das Kind aus deinem Garten fernzuhalten haben und du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich so ein Schreiben direkt von einem RA aufsetzen lassen. Vermutlich würden die ihr Kind noch über den Zaun heben, wenn du das Grundstück mit einem Tor sichern würdest.....

von KielSprotte am 07.05.2022, 23:51



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Im Zweifel klärt diese Frage ein Gericht, aber ich würde denken, dass Du hier zusätzlich sichern musst (Teich ist z.B. völlig unzweifelhaft zusätzlich zu sichern). Grundstück ist zugänglich und Du weißt, dass das Kind da rumrennt. Davon ab, was würde das mit Dir machen, wenn die Kleine sich wirklich verletzt? Die wenigsten lässt das kalt. Von dem Ärger, der dann folgt, mal völlig abgesehen. Das einfachste wäre ein Tor. Und ich würde dem Kind das Grundstück komplett verbieten. Das versteht sie wahrscheinlich eher, als dass sie manche Sachen darf und was nicht. Zu den Eltern schreib ich mal nix - echt unmöglich.

von emilie.d. am 08.05.2022, 08:13



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Ich würde direkter werden: "Ihr Kind ist wieder auf meinem Grundstück, bitte nehmen Sie das sofort da weg." Oder: "Huch, Schatz, hier ist es nicht kindgerecht! Hopphopp zurück nach Hause!" und geschwind zurück über den Zaun setzen. Aber letztlich würde ich sowieso immer komplett abzäunen.

von Pamo am 08.05.2022, 08:29



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Unabhängig vom rechtlichen. Es macht ja was mit einem selber, sollte sich die kleine verletzen. Bei einen Unfall stellt ja die Krankenkasse gerne Fragen. Am Ende sagen die Eltern ihr seit Schuld, weil ihr es geduldet habt.

Mitglied inaktiv - 08.05.2022, 08:53



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Der Vorgarten - ob mit oder ohne Zaun - gehört zu eurem privaten Grundstück. Dieses darf keiner - ob Kind oder Erwachsener - einfach betreten. In dem Fall bedarf es dazu nicht zwingend eines Zaunes. Man muss eben bei solchen Dingen genau nicht alles einzäunen, damit niemand behaupten kann, es wäre ja praktisch öffentlich weil frei zugänglich. Du allerdings musst den Eltern eine klare Ansage machen, dass du nicht willst, dass euer Grundstück unaufgefordert betreten wird (was das Umstellen, Umwerfen etc von darauf befindlichen Gegenständen dann automatisch einschließt). Weise die Eltern schriftlich darauf hin mit Verweis auf die bereits mehrfach ausgesprochenen mündlichen "Verbote". Und schreib auch gleich rein, dass du im Zweifel eben genau keine! Verantwortung für irgendetwas bzgl. des Kindes übernimmst. Unverschämt finde ich, dass sie DIR sagen, du sollst für die Sicherheit ihrer Tochter sorgen auf DEINEM Grundstück - geht´s noch? Aber ja, gibt immer mehr solcher Eltern ... Siehst du das Kind dennoch bei euch - nicht reden, handeln. Kind sofort bei den Eltern abliefern. Fang nicht an, dich sozusagen doch verantwortlich zu machen, in dem du erzieherisch tätig wirst mit Erklärungen oder so. Dann hast du plötzlich wieder die A-Karte von wegen Aufsicht etc. Wenn´s gar nicht anders geht, würde ich einzäunen, mit abschließbarem Tor. Ich kenn das Problem und auch die Eltern, die so agieren. Da helfen leider nur sehr klare Ansagen. Wir haben letztendlich unsere Terrasse eingezäunt/entsprechend zusätzlich bepflanzt um nicht in die Verlegenheit zu kommen, dass es ja angeblich gar nicht möglich wäre, sein Kind davon abzuhalten oder sonst irgendwelche Begründungen, weswegen man seiner eigenen Erziehungs-/Aufsichts-Pflicht nicht nachkommen müsse.

von cube am 08.05.2022, 11:24



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Puh, solche Nachbarn wünscht man sich... Nicht. Du hast ja letztendlich alles getan, was in deiner Macht steht. Es ist ihre Aufsichtspflicht, die sie scheinbar bewusst nicht wahrnehmen wollen.

von Wurzelwurm am 08.05.2022, 12:11



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Ich kann dich voll verstehen und finde das Verhalten der Eltern nicht OK. Klar kannst du zum Anwalt gehen. Aber das möchte man ja nicht, um Frieden zu wahren. Ich an deiner Stelle würde mir einen Steckzaun setzen ( z B für Kleintiere), um denen einfach Mal die Gelegenheit zu entziehen, dass das Kind dein Grundstück betritt. Zusätzlich ein Betreten Schild für unbefugte anbringen.

von Annimais am 08.05.2022, 12:37



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Selbstverständlich haben die Eltern die Pflicht, ihr 2jähriges Kind zu beaufsichtigen. Um so mehr, wenn sie von bestimmten Gefahren wissen. Passiert etwas, bist Du erstmal nicht haftbar (zumindest nicht in der hier geschilderten Konstellation). Aber letztlich will ja niemand, das etwas passiert. Daher solltest Du ein deutsches Wort mit den Nachbarn reden unter Hinweis auf die Gefahren, die drohen. Es ist ja egal, wer hinterher haftet, das Kind soll sich nicht verletzen. Das ist ja das Problem.

von Berlin! am 08.05.2022, 14:51



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Ich weiß nicht was eine schriftliche Aufforderung bringen soll. Im Ernstfall behaupten sie sowas nie bekommen zu haben. Mit einem Anwaltsschreiben wäre man rechtlich zwar auf der sicheren Seite, aber kann den Nachbarschaftsfrieden auch nachhaltig stören (muss man eben wissen ob man das will). Ich würde mal mit Mundschutz und Gummihandschuhen Wasser im Vorgarten versprühen. An vielen Stellen und so dass sie es mitbekommen. Falls die Nachbarn nachfragen oder spätestens wenn das Kind das nächste Mal sich zu schaffen macht, würde ich behaupten dass du Gift gespritzt hast, weil ihr einen echt fiesen Befall von Mehltau/Spinnmilben/Läusen (such dir was aus) habt.

von bellis123 am 08.05.2022, 15:40



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Ich danke euch sehr für eure Antworten Klar habe ich auch schon drüber nachgedacht die Vase weg zustellen, aber andererseits es ist mein Grundstück und wieso soll ich mir vorschreiben lassen was ich da tue oder dort hinstelle!? Natürlich will ich nicht das die Kleine sich weht tut. Das ist das Letzte was ich will. Ich würde mir dann immer Vorwürfe machen. Aber ich finde es auch unverschämt mir sagen zu lassen was ich tun soll, nur weil sie ihre Tochter nicht im Griff haben... Dann ist es heute diese blöde Vase, morgen ist es die Biene die in meinen Blumen sitzt und ihr Kind gestochen hat, übermorgen ist es ein Kieselstein auf dem sie ausrutscht, etc. Ob das mit den Schreiben was bringen würde weiß ich nicht genau, denn selbst wenn es klare Ansagen gibt, interessiert es sie nicht. Bsp. verliesen sie, trotz Quarantäneauflagen, ihr Grundstück Und wenn man was sagt bekommst man nur blöde Antworten. Grundsätzlich ist mir meine Ruhe und mein Frieden wichtig und ich habe absolut keine Lust mich mit so Menschen zu streiten. Andererseits denke ich, wenn man nie was sagt sind sie schließlich immer die Gewinner und denken es klappt ja alles so wie sie wollen. Und auf den Tag warten das sie was von mir wollen oder brauchen, habe ich auch keine Lust. Am liebsten würde ich demonstrativ noch 20 Vasen dahin stellen

Mitglied inaktiv - 08.05.2022, 17:52



Antwort auf: Aufsichtspflicht und Haftung

Schau mal, so einen Steckzaun gibt es für kleines Geld. 10 m für 40 Euro. Den könntest du zur Untermauerung deiner Wünsche vorübergehend mal stecken... https://www.weidezaun.info/voss-pet-petnet-10-m-hundezaun-welpenzaun-kaninchenzaun-65-cm-9-premium-pfaehle-1-spitze-gruen.html

von Summer80 am 08.05.2022, 20:18



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