Frage: Aufsichtspflicht

Sehr geehrte Frau Bader, Gerne an alle. Meine Tochter hat Freitags erste zwei Stunde Religion. Davor ist sie im Kernzeitbetreuung. Ich arbeite Vollzeit. Muss sie jetzt an Religionsunterricht teilnehmen, bzw. darf sie das überhaupt? Wir sind andere Konfession. Kinder dürfen später in Schule kommen (das kann ich nicht organisieren). Jedoch kann ich auch nicht sagen- wir sind z.B. evangelisch- nehmen wir den Teil. Darf sie mithören, in der Klasse sein, aber nicht mitmachen? Damit habe ich persönlich kein Problem. Besteht Aufsichtspflicht, obwohl Kind theoretisch später kommen könnte (meine Tochter wegen meinen Job jedoch nicht). Ersatz gibt es kein, also keine Ethik oder sowas. Es geht um Baden-Wü. LG

von Nektarica am 16.04.2023, 21:16



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Hallo, wenden Sie sich an die Schule. Diese muss üblicherweise alternativen Unterricht, zum Beispiel Ethik, anbieten oder die Betreuung organisieren. Oder eben damit einverstanden sein, dass Ihre Tochter am Unterricht teilnimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2023



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Normalerweise muss die Schule für diejenigen Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine Betreuung anbieten. Manche Schulen tun das jedoch nicht. Manche Religionslehrer tolerieren in ihrem Unterricht keine passiven Zuhörer. An deiner Stelle würde ich bei der Schule anfragen, wie sie die Situation zu lösen gedenken.

von Pamo am 16.04.2023, 21:30



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Danke Pamo. Ich bin gar nicht so streng - es darf mithören, es darf auch da sein, es lernt ja nicht schlechtes. Jedoch- wir sind nicht die gleiche Konfession, macht mir kein Sinn dann teilnehmen und einfach so Randzeiten geben. Von meiner Seite darf er auch in andere Klasse gehen, was anderes mithören, bin ganz offen. Mein Kind soll freitags 7-8:30 in Kernzeit sein, und dann 2 Stunden frei, und dann wieder Schule. Anderseits... Vielleicht ist nur mein Problem, warum ich arbeite und nicht einfach den Kind später bringen kann : (

von Nektarica am 16.04.2023, 21:36



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Unser Sohn ist katholisch, wir wohnen in Norddeutschland. Hier gibt es keinen katholischen Religionsunterricht (ganz ganz selten wird das hier angeboten) also macht er beim evangelischen mit. Frag doch einfach mal nach in der Schule, und vor allem dein Kind was es möchte.

von Sternenschnuppe am 16.04.2023, 21:56



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Nein, es ist nicht dein Problem. Aber möglicherweise macht die Schule es zu deinem Problem. Frag doch einfach nach, wie sie die Betreuung der Nichtreligionskinder handhaben. Die Schule meiner Tochter hatte damals eine Betreuung durch eine Horterzieherin angeboten.

von Pamo am 17.04.2023, 06:56



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Ich habe nur gefragt was machen die, und die sagten- Randstunden, später kommen. Und ja, noch dazu, dass die Kinder von Religionsunterricht begeistert sind. Ich bezweifle das nicht. Macht mir aber kein Sinn, dass meine Tochter eine Sache zu Hause zuhört/mitmacht, und andere in Grundschule, sogar aktiv. Irgendwie, haben wir Recht auf diese zwei Stunden

von Nektarica am 17.04.2023, 08:56



Antwort auf: Aufsichtspflicht

was ich nicht verstehe, warum kann es denn nicht teilnehmen? Ist doch völlig egal, ob es eine andere Konfession hat oder nicht? Wir sind konfessionslos und ich schicke meine Kinder zum Religionsunterricht, um das einfach kennenzulernen. Erweitert den Horizont und bietet eine gute Grundlage, um später zu entscheiden eine Konfession anzunehmen (oder es eben sein zu lassen). floe

von la-floe am 17.04.2023, 09:00



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Liebe Nectarica, Es klingt ein wenig so als traust du dich nicht für dich und deine Tochter einzugestehen. Du musst arbeiten. Das wird vermutlich vielen Eltern so gehen. Du hast ein Recht arbeiten zu gehen. Du kannst ja schlecht wegen Lücken im Lehrplan deinen Chef vertrösten ;-) Wenn dein Kind in der Schule ist, sollte meinem Verständnis nach auch dort die Aufsichtspflicht liegen. Wenn Stunden ausfallen wäre das ja ebenso. Sprech in der Schule die Situation an und beharre auf eine gute Lösung für eure Situation. Zur Not eine Etage höher. Wichtig ist nur, dass du dir im Klaren bist, dass die Schule in der Pflicht ist. Von daher ist es gut, dass du hier im Forum vorab nachfragst.

von Succero am 17.04.2023, 11:55



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Danke Succero. Ja, ich wollte wissen ob ich Anspruch habe, obwohl es Randstunde ist. Jemand hat gefragt, warum nicht teilnehmen. Na ja, wir sind doch konfessionel- ist durcheinander aktiv teilnehmen in der Schule und zu Hause was anders. Dass es aber dort sein darf, ohne Hausaufgaben, das finde ich ok, kann mithören gerne, was neues erfahren, aber wirklich ernst da was machen- damit komme ich nicht klar mit Entschuldigung

von Nektarica am 17.04.2023, 15:26



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Hallo, im Unterricht sitzen ohne teilzunehmen wird nicht gehen. 1. hat Deine Tochter da nicht Religion, weil sie nicht am konfessionellen Unterricht teilnimmt. Sie hat frei. 2. macht ein Schüler/eine Schülerin doch irgendwann mit, weil es interessant ist oder er/sie etwas weiß. Wie soll man das handhaben? Das Kind ist ja außerhalb der Bewertung. 3. ist die Lehrkraft keine "Aufpasserin" für Kinder, die nicht in ihrem Unterricht sind. Sprich dringend mit der Schule, zum Rechtlichen wirst Du sicher von Frau Bader lesen. Viele Grüße

von Mamamaike am 17.04.2023, 16:05



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Soviel Wahlfreiheit ist doch das Mindeste, du musst dich da nicht rechtfertigen!

von Pamo am 17.04.2023, 16:05



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Mamamaike, mach Sinn. Ich bin jedoch nicht so streng. Meine Idee war, wenn es gar nicht mit Betreuung geht, dann kann sie da sitzen. Wenn sie mitmachen will, ist OK, würde keine Probleme machen. Aber wenn ich frei hat, oder mein Mann- dann könnte ich die spontan zu Hause lassen. Und es gibt keine Hausafgaben oder Noten. Da liegt Unterschied...

von Nektarica am 17.04.2023, 17:33



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Habe ich verstanden, dass Du das so locker siehst. Ich habe aus der Perspektive einer Lehrkraft geschrieben. Mal eine Stunde einen "Gast" in der Klasse zu haben, ist vollkommen in Ordnung. Bei euch wäre es ja aber eine Dauereinrichtung (zumindest in diesem Schuljahr). Da ist ehrlich gesagt eine Grenze erreicht, weil es mehr Probleme aufwirft als es von außen den Anschein macht.

von Mamamaike am 17.04.2023, 19:09



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Hallo, Mein Kind ist im Ethikunterricht. Dieser findet allerdings nicht immer zeitgleich mit Religion statt. Wenn die anderen Kinder Religion haben wird er (und die anderen Ethik Kinder seiner Klasse) von einer Förderlehrkraft betreut. Das ist allerdings keine Freistunde, in der sie spielen können, sondern sie bekommen Schulmaterial zu bearbeiten. Oft arbeiten sie mit Tablets. Zu Randzeiten können wir die Kinder auch später bringen. Bei uns an der Schulei (allerdings Bayern) würde es nicht gehen, dass ein Kind nicht am Religions - oder alternativ Ethikunterricht teilnimmt. LG luvi

von luvi am 17.04.2023, 23:26



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Luvi- das ist mir auch eine gute Lösung. Mein Kind muss nicht unbedingt frei haben, also das will ich nicht- es kann ja auf mehrere Seiten gelöst werden (andere Klasse, eigene Klasse, Förderklasse, Hort...). Die Schule darf wählen. Jedoch, für mich geht nicht später kommen. Kind auf Religion anmelden- auch nicht.

von Nektarica am 18.04.2023, 03:00



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