Frage:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Hallo Frau Bader, unsere Sohn hatte heute einen schweren Unfall in der Kita obwohl mehrere Erzieher anwesend waren. Anfang der Woche ist unser Kleiner( 3jahre) in den Kindergarten gekommen. Er ist ein richtig kleiner Wirbelwind, er kennt keine Angst und kann Gefahrenquellen noch nicht richtig einschätzen und er hat auch keine Berührungsängste mit kleinen und großen Kinder oder Erwachsenen. Er muss alles anfassen und erkunden am liebsten alles auf einmal. Gestern als wir aus der Kita nach Hause fahren wollten entdeckten wir einen blauen Fleck an der Schläfe, als wir mehrfach nachfragen was passiert ist erzählte er uns das er ein anderes Kind was kaputt gemacht hat und er geschubst worden sei und mit den Kopf auf den Tisch fiel. Die Erzieherin hätte ihn getröstet. Hmm das kann passieren, was uns nur sehr gestört hat das wir nicht einmal eine Info bekamen das sich unser Sohn am Kopf verletzte(sehr traurig). Ich stellte die Erzieherin heute zur Rede und sie sagt sie hätte es vergessen und ihr fiel es zu Hsuse ein warum sie uns nichts gesagt hatte, sie entschuldigte sich und die Sache war für uns erledigt.
Dann gingen die Kinder heute raus eine gemischte Gruppe zwischen 2 und 6 Jahren, darunter 3 neue Kinder auch unser Sohn. Wir sollten uns vorher schon mal abkapseln weil er keine Probleme hatte in der Gruppe allein zu bleiben. Ich sagte zu meiner Frau uns vor die Tür an die frische Luft gehen. Dann sahen wir die Kleinen und waren sehr stolz.die Kinder wurden raus gebracht und auf die Spielgeräte losgelassen. Ich war sehr neugierig und habe geschaut wo unsere Sonnenschein war. Zu meinem Erstaunen kletterte er auf ein Rusche herum und die Erzieherin saß ein wenig Abseits. Er rutschte und entdeckte schauckelde Kinder auf einer Nestschaukel 5-6 Kinder und rannte sofort darauf zu( 8-10 Meter enfernt) er nährte sich ungehindert den Gefahrenbereich und dann wollte er sie anschubsen, erst griff er vorbei ich schrie schon nicht, dann sah auch die Erzieherin wo er war, leider zu spät er machte einen Schritt nach vorne und die Schauckel traf ihn mit voller Wucht(ca 100kg) ich schrie nur laut und rannte sofort zu ihm. Man versuchte uns zu beruhigen, und das beste nehmen sie ihr Kind mit nach Hause. Achso dann kam noch die eine Erzieherin ist nur kurz reingegangen und wir waren einer zu wenig. Ich habe mich sehr zusammen gerissen und nichts mehr gesagt. wir sind sofort ins Krankenhaus gefahren. Nun liegt der kleine mit einem Schädel Hirn Trauma im KH und wird beobachtet.
Ich will die Anzeigen und Schmerzengeld fordern, meine Frau hat Angst das er auf einmal ohne Kitaplatz da steht. Hätte diese Anzeige überhaupt eine Chance und verliert der Kleine seinen Platz auf den wir 2 Jahre gewartet haben? Oder bekommt er einen anderen ?
Wir sind sehr verzweifelt und hoffen das alles gut geht und der kleine schnell wieder gesund wir.
Hoffe sie können uns weiter helfen.
von
Papa10101975
am 31.08.2019, 01:49
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Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Hallo,
das ist sehr ärgerlich, aber wird sich leider nicht vermeiden lassen. Meine Kinder hatten auch allerhand Blessuren im Kindergarten. Das passiert und trägt dazu bei, zu lernen.
Wenn Sie das Kind abmelden, wird es den Anspruch verlieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2019
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Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
es ist schlimm was eurem sohn passiert ist. und ich kann nachvollziehen, dass ihr erwägt, etwas gegen den kindergarten zu unternehmen. aber eine verletzung der aufsichtspflicht kann ich trotzdem nicht erkennen. die erzieher können nie überall sein. da müssten sie die kinder schon einzeln betreuuen. wie stellst du dir das in einem anderen kindergarten vor? du möchtest schmerzensgeld? es tut mir leid wenn ich es schreibe aber ihr übertreibt sehr. ein unfall kann überall passieren. ich habe zwei kinder, die im kiga waren. wenn ich wegen jedem den kiga angezeigt hätte....es ist ein tragischer unfall der passiert ist aber das sind spielende kinder! wie sollen die erzieher so etwas verhindern? bzw. was wäre deine vorstellung wie das verhindert hätte werden sollen? du hast doch selber gesehen wie schnell das geht. du selber hättest das auch nicht verhindern können! daher sehe ich auf der einen seite dass ihr sauer seid aber den kiga anzeigen und schmerzensgeld, das ist fern jeglicher realität. dann musst du dein kind zu einer tagesmutter tun, die nur zwei kinder betreut. dann ist sowas eher verhinderbar. oder was denkst du wie das in einem andren kindergarten gehen soll? du wirst noch viel erleben bei der betrreuung deines kindes.
von
mellomania
am 31.08.2019, 07:38
Antwort auf:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Ich sehe da auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Die Frage beim zweiten Beispiel die ich mir allerdings gestellt habe ist wieso ein 3 jähriger der sieht das eine Schaukel sich bewegt in den Schaukelbereich reinläuft. Bei regelmäßigen besuch auf Spielplätzen oder zu Hause beim Schaukeln sollte man seinem Kind in dem Alter doch wohl beigebracht haben das man dort nicht hinrennt.
Klar kann es aus der Situation heraus passieren das ein Kind dennoch hingeht aber bei der Menge an Kindern die eine Erzieherin im Auge behalten soll kann sie nicht jede Situation vorausahnen und verhindern. Ich finde die Ansprüche sind da doch reicht hoch. Als Eltern sieht und verhindert man auch nicht alles.
Mir tun die Erzieher leid bei den Eltern heutzutage.
von
Dream2014
am 31.08.2019, 07:54
Antwort auf:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Las mich raten , euer Sonnenschein wurde bis jetzt bei euch nie aus den Augen gelassen?? Wieso kennt ein 3 jähriger keine Gefahren??? ( Und ja wenn du die Kita anzeigen willst wird euch diese Frage 100% gestellt) Keines meiner Kinder ist in dem Alter in den Schaukelbereich rein-gerannt, das macht für mich eher ein ein bis zwei jähriges Kind. Euer Sohn ist jetzt einer von vielen da kann man nicht alles im Blick haben.
Die Aufsichtspflicht wäre zb verletzt wenn keine Erzieherin draußen gewesen wäre oder ( wenn du nicht Alarm geschlagen hättest) es danach keiner bemerkt hätte über einen längeren Zeitraum und euer Sohn bewusstlos da gelegen hätte.
Wenn ihr eine eins zu eins Betreuung haben wollt braucht ihr ein Kindermädchen , das was du gerne hättest kann nicht Mal eine Tagesmutter leisten.
Oder einer von euch bleibt bis das Kind 18 ist Zuhause
von
misses-cat
am 31.08.2019, 08:08
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Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Das Vertrauensverhältnis wird durch Anzeige und Schmerzensgeldforderung so gestört, dass eine Kündigung des Platzes durchaus denkbar ist.
von
HeyDu!
am 31.08.2019, 08:13
Antwort auf:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Es ist keine Aufsichtspflichtverletzung. Unfälle passieren leider. Euch könnte gekündigt werden weil dann das Vertrauensverhältnis gestört wäre.
Meine Kinder hatten viele Unfälle im Kiga. 2 Kinder haben sich dort das Schlüsselbein gebrochen, ein Kind hatte ein Loch im Kopf,Ein Kind hatte eine Platzwunde an der Stirn,ein Kind hatte eine Platzwunde am Kinn.
Mein Kleinster hatte auch ein Schädel Hirn Trauma, ist blöd und ärgerlich aber Unfälle passieren. Du sagst ja selber dein Kind ist ein Wirbelwind.
Die Erzieher waren da aber man kann seine Augen nicht überall haben.
Das vergessen wurde was zu sagen ist nicht schön aber kann passieren
von
kati1976
am 31.08.2019, 11:47
Antwort auf:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Wie schnell was passiert hast du doch selbst gesehen. Obwohl du deinen Sohn in Auge hattest und nur den im Gegensatz zur Erzieherin welche auf mehrere Kinder achten muss, konntest du es nicht verhindern. Es geht einfach zu oft zu schnell. Was wir Eltern machen können, wir können die Kinder sensibilisieren. Statt alles zu verbieten, statt aus Angst immer und überall einzugreifen. Besser den Kindern die Gefahr bewusst machen. In Zukubft wird deinem Kind sowas nicht mehr passieren, genau wie den anderen nicht die das gesehen haben. Und die Erzieher werden genauer schauen. So blöde diese Situation auch ist und wie fies für euren Sohn jetzt. Also, statt da jetzt Schuldige zu suchen, tröstet euer Kind und redet mit ihm. Davon hat er weit mehr.
von
Felica
am 31.08.2019, 13:44
Antwort auf:
Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???
Nein. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht hätte vorgelegen, wenn gar keine Erzieherin anwesend gewesen wäre.Uns selbst dann würde es wohl darauf ankommen, warum kurzfristig niemand anwesend war.
Zudem schreibst du selbst, er kennt keine Angst, kann Gefahren noch gar nicht einschätzen etc.
Ich würde zudem auch nicht jede Aussage eines 3-jährigen für bare Münze nehmen. Nein, er lügt nicht, aber er erzählt es so, wie er es verstanden hat - das muss aber nicht unbedingt der tatsächliche Ablauf gewesen sein ("anderes Kind hat etwas kaputt gemacht, er wurde geschubst usw). Er kann geschubst worden sein - aber ob das Absicht war? Wirklich geschubst oder nur angerempelt und doof gefallen?
Insgesamt hört es sich an, als wenn ihr euer Kind lieber in einer eher 1:1 Betreuung hättet - das wird kein KiGa leisten können. Und ihr selbst im Übrigen werdet auch nicht jeden Unfall verhindern können - es sei denn, ihr steht wirklich immer Gewehr bei Fuss und unterbindet jegliches sich ausprobieren sofort.
Und ja, ich würde auf eine Anzeige verzichten. Nicht nur, weil sie völlig übeRtrieben wäre - auch, weil sie genau deswegen durchaus dazu führen könnte, dass der KiGa sich nicht in der Lage sieht, eure Vorstellungen zu erfüllen. Nennt sich dann "eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich" oä.
von
cube
am 01.09.2019, 16:38