Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes Geburt

K.Hermes

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Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasive Maßnahmen, die vor dem Kaiserschnitt ggf. eine vaginale Geburt ermöglicht hätten, verschwiegen hat. Ich wäre für eine vaginale Geburt hohe Risiken eingegangen. Man hat mir aber schlicht gesagt der Kaiserschnitt sei alternativlos, was ich mit sehr guten Gründen bezweifele. Ich hätte mein Leben für eine vaginale Geburt riskiert. Ich denke man hat mich belogen, weil die Ärztin mehr Angst hatte als ich und einen Kaiserschnitt für die schnellere und damit automatisch für die "sicherere" Varianten gehalten hat. Ich habe aber eine OP-Phobie und ein Trauma davon getragen. Nach dem Kaiserschnitt hatte ich auch starke Bindungsprobleme mit meinem Baby. Beides sind  typische Gefahren nach einem sekundären Kaiserschnitt. Darüber bin ich im Übrigen auch nicht aufgeklärt worden. Die Schmerzen an der Narbe und in den anliegenden Muskeln waren auch lange Zeit noch heftig und sind auch Monate danach nicht ganz weg. Bei einer Verletzung der Selbstbestimmungsaufklärung trägt der Arzt die Beweislast, dass es auch bei korrekter Aufklärung zu dem Eingriff gekommen wäre. Diesen Beweiß wird wohl nie einer führen können, weil niemand sagen wird können, ob die weniger invasiven Maßnahmen, die ich ganz sicher versuchen hätte wollen, vielleicht doch Wirkung gezeigt hätten. Daher rechne ich mir hohe Chancen vor Gericht aus. Ich hoffe auf ein schönes Urteil für eine bessere Selbstbestimmung in deutschen Kreissäälen. Ich weiß aber nicht, wie hoch hier die Schmerzensgeldansprüche sein können. Ich überlege, ob ich zum Landgericht, und damit auch zu einem Anwalt muss oder lieber alleine mein Glück beim Amtsgericht versuche und mir die Anwaltskosten sparen kann.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann den Sachverhalt nicht beurteilen, zudem bin ich kein Fachanwalt für Medizinrecht - genau den benötigen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und alles Gute, NB


misses-cat

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Hättest du auch die Gesundheit und das Leben deines Sohnes dafür gegeben???? Bzw sie riskiert Wenn ja solltest du endlich deine Phobie  behandeln lassen bevor du zum Gericht  gehst. Aber hey lieber sucht man Fehler bei allen anderen als bei sich selber


3wildehühner

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Du hättest ein anderes Krankenhaus wählen können. Wenn bei einer vaginalen Geburt das Leben der Mutter und/oder des Kindes bedroht sind, ist es die Pflicht der Ärzte dies zu verhindern! Die Ärzte haben eine Verantwortung für das Leben von Mutter UND Kind.   Stell dir vor, dein Kind wäres deshalb verstorben. Oder du. Oder beide. Dann hätten die Ärzte entweder von dir oder deinen Hinterbliebenen verklagt werden können. Du solltest dein scheinbares Trauma psychologisch aufarbeiten! Eine Klage wird sicher keinen Erfolg haben!    


wildpferdchen

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Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist eine Einschätzung schwer möglich. Welche Gründe waren es denn, weshalb der Kaiserschnitt als einzig mögliche Maßnahme genannt wurde? Welche Diagnosen gab es? War der Kaiserschnitt geplant oder warst du bereits mit Wehentätigkeit im Krankenhaus? Um was für ein Krankenhaus handelte es sich? Gab es eine Möglichkeit der Level 3 Versorgung? War genügend Personal anwesend? Hast du die Dokumentation der Geburt vorliegen? Hast du die Einwilligung zur Operation und den Aufklärungsbogen unterschrieben? Hast du das vorliegen?  


K.Hermes

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Hey Leute, Ich bin Medizinjuristin und einfach eine echte Selbstbestimmte Patienten im medizinethischen Sinne. Ich kann hier wirklich keine unsachlichen Wortmeldungen brauchen! Ich hab den ganzen Sachverhalt juristisch durchgeprüft und bei dem Kaiserschnitt wurde definitv mein Selbstbestimmungsrecht verletzt. Eine Hauptpflicht aus dem Behandlungsvertrag ist die Selbstbestimmungsaufklärung auch zu bestehenden Behandlungsalternativen. Eine solche Aufklärung über Alternativen zu einer secundären Sectio kann man bei einer Geburt normalerweise nicht mit schriftlichen Aufklärungsbögen antizipieren, weil eventuelle Alternativen immer einer konkreten Diagnose bedürfen. Aufklärungsbögen können nur über die allgemeinen Risiken eines Kaiserschnitts aufklären, aber eben nicht über die Alternativen bei einer von Millionen möglichen aber im konkreten Fall eingetretenen Komplikation. Bei mir wurde diese Aufklärung unterlassen. Man hat mich glauben lassen, mein Sohn könnte nicht garnicht mehr vaginal geboren werden. Tatsächlich gab es aber Maßnahmen, die vielleicht mit geringer Erfolgsaussicht, aber deutlich weniger invasiv, vielleicht eine vaginale Geburt ermöglicht hätten. Das Problem dabei wäre gewesen, dass diese Maßnshmen Zeit in Anspruch genommen hätten. Die Ärztin schien aber (aus Gründen, die ich und meine Hebamme aus der Patientenakte nicht nachvollziehen können und die ggf. auch behandlungsfehlerhaft waren) der Meinung zu sein, ein schnelles Ende der Geburt sein geboten, damit keine akute Gefährdung für mich entsteht. Das (eventuelle) Risiko dieser akuten Gefährdung für mein Leben wäre ich aber eingegangen. Und ja, vielleicht hätte ich damit auch mein Leben riskiert, vielleicht wäre es sehr gefährlich für mich geworden (sollte die Einschätzung der Ärztin richtig gewesen sein, was meine Hebamme und ich mit guten Gründen sehr bezweiflen) . Angesichts dessen, das aber die Müttersterblichkeit nach einem Kaiserschnitt höher ist, als nach einer vaginaln Geburt, hat auch der Kaiserschnitt quasi mein Leben gefährdet, nur vielleicht etwas weniger. Dafür birgt ein Kaiserschnitt aber andere Gefahren, die ich nur deswegen bereit war einzugehen, weil ich dachte ich hätte garkeine andere Wahl hatte.  Es hat Alternativen zum Kaiserschnitt geben und man hat sie mir schlicht verschwiegen. Hätte ich von den Alternativen gewusst hätte ich sie sicher ausprobieren wollen und ja, für eine vaginale Geburt hätte ich es riskiert aufgrund der damit der Verzögerungen dabei zu sterben. Mal ehllich: Ein Babys zu bekommen ist nicht ungefährlich. Die moderne Geburtsmedizin hat die Müttersterblichkeit zwar enorm senken können. Dass Kaiserschnitte mittlerweile routinemäßig durchgeführt werden und als "sicher" gelten bedeutet aber nicht, dass ich als selbstbestimmte Patientin nicht auch sagen darf, dass ich keinen Kaiserschnitt will und ggf. "gefährlichere" andere medizinische Maßnahmen vorziehe, wenn diese geeignet sind mir eine vaginale Geburt zu ermöglichen. Ein Kaiserschnitt hat eben auch viele Risiken. Jede Medizinische Maßnahme hat spezifische Risiken und Chancen. Und es ist das Recht eines jeden Patienten selbst zu entscheiden welche der spezifischen der Risiken eines medizinischen Eingriffs für einen akzeptabel in Bezug auf das möglich Ergebnis beim Erfolg der Maßnahme sind. Ich wollte keinen Kaiserschnitt, weil ich es für die schlimmsten und fremdmestimmteste Art halte ein Baby zur Welt zu bringen und es für mich den absoluten Kontrolverlust bedeutete. Das nicht ertragen zu müssen wäre es mir wert gewesen dafür mein Leben zu riskieren! Meine eingene selbstbestimmte Abwägung wäre gewesen: Eine leicht erhöhte Warscheinlichkeit mein Leben zu verlieren aufgrund von Verzögerungen bei der Geburt oder den Risiken bei den Geburtshilfehandgriffen, ist es mir wert zur Vermeidung des absolut sicher eintretenden Kontrollverlustes und der absoluten Frendbestimmung einer Schnittenbindung auf dem OP-Tisch.  Die Ärztin hat aber offensichtlich ausschließlich die beiden Wahrscheinlichkeiten für den Verlust meines Lebens gegeneinander abgewogen. Sie hat nicht die Möglichkeit gesehen, dass mir die Kontrolle bei der Geburt ebenfalls sehr, sehr wichtig war und es mir wert gewesen wäre dafür mein Leben zu riskieren. Mein Leben, mein Körper, meine Psyche, meine Abwägung meine Entscheidung! Und im Wochenbett habe ich mir gelegentlich gewünscht ich wäre lieber gestorben, als mit dieser Narbe leben zu müssen und mit dem Wissen, das jemand in meinen Organen rumgewühlt hat und mein Baby gewaltsam aus meinem Körper rausgeschnitten wurde wie ein Tumor!  Und ja ich mache deswegen eine Therapie, wegen des Geburtstraumas, das der Kontrollverlust beim Kaiserschnitt bei mir ausgelöst hat. Das Problem in vielen Geburtskliniken ist, dass viele alt hergebrachte und sehr wirksame Hebammentechniken und Handgriffe für die Förderung vaginaler Geburten nicht mehr durchgeführt weden, weil der Kaiserschnitt als die vermeintliche sicherere und schnellere Alternative bewertet wird. Die WHO geht davon aus, dass nur bei 15% aller Geburten ein Kaiserschnitt wirklich notwendig ist. In den meisten Industrieländern, so auch in Deutschland, ist die Quote ca. 30%, weil viele Ärzte einfach nicht bereit sind höhere Risiken einzugehen. Aber die spezifischen Risiken der einzelnen möglichen Maßnahmen gegeneinander abzuwägen gebürt eben medizinethisch und juristisch nicht dem Arzt sondern alleine der Gebäreden oder ihrem Vertreter, wenn sie einwilligungsunfähig ist. Das ist bei mir nicht geschehen. Die Ärztin hat diese Risikoabwägung selbst paternalistisch für mich übernommen und mir damit mein Entscheidungsrecht genommen. Das ist auch eine Form von Gewalt im Kreissaal!  Juristisch bedeutet das, wenn eine Aufklärung über eine Medizinische Maßnahme fehlerhaft war, ist die vom Patienten erteilte Einwilligung in die medizinische Maßnahme unwirksam, es sei denn, der Arzt kann beweisen, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte. Ich hätte sicherlich nicht eingewilligt und anhand meiner Patientenverfügung, die ich für die Geburt verfasst habe, kann ich auch belegen, dass meine Risikoabwägung nicht mit der der Ärztin übereingestimmt hätte.  Meine Einwilligung zum Kaiserschnitt war damit unwirksam. Der durchgeführte Kaiserschnitt wird juristisch als Körperverletzung bewertet, was Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslöst. Daneben wurde auch mein Selbstbestimmungsrecht verletzt, was ebenfalls eine Schadenersatzpflicht auslöst.  Und was ich wissen möchte, ist wie hoch die Schnerzensgeldansprüche für typische Schmerzen nach einem Kaiserschnitt, ein Geburtstrauma und erhebliche Bindungsprobleme zum Kind sein können. Vielleicht hat jemand spezifische Schmerzensgeldtabellen dafür oder selbst Erfahrungen aus anderen Prozessen?  Das mindestens Aufkläungsmängel, wenn nicht gar Behandlungsfehler vorliegen weiß ich. Mich interessiert nur die Haftungsausfüllung.  Und wir brauchen in Deutschland dringend mal ein Urteil zum Selbstbestimmungsrecht bei der Geburt. Vielen Ärzte scheinen das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinin nicht zu verstehen und paternalistische Entscheidungen zum vermeintlichen Wohl der Gebärenden sind leider Alltag in Kliniken. Viele Geburttraumata werden ausgelöst, weil man den Frauen ihr Entscheidungsrecht und damit die Kontrolle über den Geburtsverlauf wegnimmt. Das muss dringend unterbunden werden.     


K.Hermes

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Wir alle wägen ständig Risiken gegeneinander ab. Risiko ist Schaden mal Wahrscheinlichkeit. Wenn du nach einem Gläschen Wein ins Auto steigst, gewichtest du dein Bedürfnis mit dem Auton schnell nach Hause zu fahren auch höher als das Leben eines Fußgängers, den du mit geringer Wahrscheinlichekeit aufgund deiner alkoholbedingten Beeinträchtigung anfahren könntest. Und wennq du bei Rot über die Ampel gehst, weil du es eilig hast, ist es dir das sichere Zeiterspaarniss auch wert die geringe Wahrscheinlichkeit zu akzeptieren überfahren zu werden. Und Ja, wenn du mich so fragst, hätte ich auch für die Gesundheit und das Leben meines Sohnes etwas höhere Risiken akzeptiert genauso wie für mich. Da hatten mein Mann und ich im Vorfeld der Geburt auch einen Konsens drüber. Eine Geburt ist schlicht nicht ohne Risiken für Mutter und Kind. Und was immer man tut und entscheidet es kann immer zu Schäden kommen für beide. Manche schäden sind wahrscheinlicher als andere und manche Schäden sind schwerwiegender als andere. Risiko bedeutet Schaden mal Wahrscheinlichkeit. Die potenziellen Schäden für das Kind UND für die Mutter gehören unbedingt sorgfältig mit den Wahrscheinlichkeiten abgewogen. Und Frauen haben sogar das absolute medizinethisch wie juristische Recht bei der Geburt auch über Risiken für das Leben ihres Babys zu disponieren. Dabei haben sie sogar jegliches Recht dazu ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse über die des Babys zu stellen. Es ist ein Unding der Geburtsmedizin, dass immer pauschal angenommen wird Frauen müssten und würden freiwillig alles erdenkliche erdulden nur, damit das Baby möglichst sicher und unter größtmöglicher Vermeidung aller Risiken zur Welt kommen kann. Eine Frau ist keine Gebährmaschiene, die Verpflichtet ist alles für ihr Baby zu opfern! Das ist echt die frauenfeindliche, patreachisch, sexumistische Denke des 19. Jahrhunderts! Es widerspricht verfassungsrechtlich auch der Menschenwürde. Stellt man das Lebenrecht des Kindes über das Selbstbestimmungsrecht einer Frau über ihren Körper, so kann man mit der gleichen Argumentation auch rechtfertigen, dass einem Menschen gegen dessen Willen Organe entnommen werden, um damit das Leben eines anderen zu retten, der dringend auf ein Spenderorgan angewiesen ist. Oder man könnte Medikamentenstudien an unfreiwilligen Testpersonenen rechtfertigen, weil diese Medikamente ja vielleicht viele andere Menschen retten könnten.  Und im übrigen, wenn es der Mutter nach der Geburt absolut nicht gut geht, ist das auch für das Baby schrecklich und kann es schwer psychisch schädigen. Das sollte jeder auch mal bedenken, der einer Mutter dafür Vorwürfe macht, ihre Bedürfnisse bei der Geburt eben nicht zurückzustellen.  Mein Sohn war nicht in akuter Gefahr. Und ich habe während der Schwangerschaft viel versucht um meine OP-Phobie unter Kontrolle zu bringen. Das hat so gut geklappt, dass ich tatsächlich wie ein Lämmchen zur Schlachtbank gelaufen bin, statt eine Panikattacke zu bekommen und mich mit Händen und Füßen gegen den Kaiserschnitt zu wehren. Ich habe nicht für meine Interessen gekämpft, weil ich der Ärztin vertraut habe, ja vertrauen wollte. Für meinen Sohn war es sicherlich nicht gut eine traumatierte Mutter zu haben, die lange gebraucht hat, um mütterliche Grfühle für ihn zu entwickeln. Das ist nämlich auch eine häufige Folge eines Kaiserschnitts und sollte in die Risikoawägung mit einbezogen werden. Herzliche Grüße an alle Feministinin und alles Gute zum Weltfrauentag nachträglich!   


misses-cat

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Sorry ich sage das normal nicht so direkt aber du hast einen absoluten Knall!!! Als erstes hier ist ein öffentliches Forum wo jeder antworten kann das ist von Frau Bader auch so gewollt, in anderen Foren hier ist diese Funktion abgestellt da nicht gewünscht. Dann du willst nicht für andere Frauen en Urteil sondern für dich, du hattest so oft die Wahl wo du einfach untätig warst das du jetzt das versäumte weg machen willst. Warum hattest du  die Klinik  ausgesucht? Warum keine mit einer extrem niedrigen Kaiserschnittrate die hätten alles vorher versucht solange es für euch BEIDE VERTRETBAR gewesen wäre, warum keine Hausgeburt  warum kein Geburtshaus? Oder warum damit du ganz Feministin sein kannst keine Alleingeburt aller Sarah Schmit???? Anders als zum Beispiel in Österreich  ist eine geplante Alleingeburt nicht strafbar Das dein Sohn dir bei der Sache ziemlich  am A... Vorbei geht sieht man daran das du erst in deiner zweiten Antwort im zweiten Drittel ihn wieder erwähnst, Geh zu Gericht , lass dir die Klatsche geben da wird nichts bei Rum kommen,  


KielSprotte

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Wenn du so eine gute Hebamme hast, warum hast du dich dann nicht von ihr entbinden lassen? Hinterher; lebendig und mit gesundem Kind im Arm ist es leicht zu sagen "ich hätte mein Leben und das meines Sohnes riskiert/geopfert".  Statt hinterher zu klagen, hättest du im Vorwege die für dich richtigen Maßnahmen ergreifen sollen; eine Hebamme, die deinen Wunsch nach einer vaginalen Geburt unterstützt und zu der du soviel Vertrauen hast, dass du ihr glaubst, wenn sie sagt "KS alternativlos".  All das hast du nicht getan, aber jetzt willst du Geld abschöpfen unter dem Deckmantel "Frauenrechte".  Hoffentlich machst du einen gehörigen Bauchklatscher.


Schniesenase

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Hallo K. Hermes, kennst Du den Verein Greenbirth? Vielleicht möchtest Du dort auch mal um Informationen anfragen. Ggf. könnte das für Dich hilfreich sein. Es tut mir Leid, was Dir passiert ist. Das ist ein sehr tabuisiertes Thema gesellschaftlich, wie Du auch an den Reaktionen hier ablesen kannst. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Ansinnen.  Dr. Rockenschaub hätte zu dieser Geschichte sicher eine klare Meinung gehabt und sich auch mit wissenschaftlichen Fakten belegen können. Viele Grüße Sileick


annarick

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 "Es widerspricht verfassungsrechtlich auch der Menschenwürde. Stellt man das Lebenrecht des Kindes über das Selbstbestimmungsrecht einer Frau über ihren Körper, " Das stimmt nicht. Das Recht auf Leben ist das höchste Gut. Und es soll tatsächlich Mütter geben, die Opfer bringen, um ihrem Baby nicht zu schaden und dann auch noch selber leben wollen, um das Baby zu versorgen. Ich kenne keine Frau/Mutter, die deine Ansichten teilt. In den Kreissäälen muss sich was ändern, das wissen wir alle. Aber ein Krankenhaus zu verklagen oder gar einzelne Mitarbeiter, ist nicht ganz einfach. Im Zweifel wird mit dem Gewissen argumentiert. Man kann jemanden nicht sterben lassen. Und damit haben sich die meisten Sachen erledigt. Da kannst du eine Patientenverfügung haben, sagen, dass du sterben willst, statt einen Kaiserschnitt zu bekommen usw.  Ich denke, dass ein offener Brief mehr bewirken würde, als eine Klage, die ganz sicher nicht an die große Glocke gehängt werden würde. Vielleicht kann man es mit den Mitarbeitern und einer Therapeutin aufarbeiten. An manchen Stellen klingt es aber ein wenig so als würdest du finanziell was rausholen wollen... Wäre dein Trauma damit gelindert?


3wildehühner

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Dass du Medizinjuristin bist, ist nicht glaubwürdig. Denn auch ohne als Anwältin tätig zu sein, müsstest du über das Wissen verfügen, welches du hier von Frau Bader erlangen möchtest. Du müsstest wissen, dass ein so spezieller Fall wie deiner in kein Schema passt und es da auch keine Tabelle bezüglich Schmerzensgeldzahlungen gibt. Du bist auch keine Medizinerin. Was eine einzelne Hebamme, die während der Geburt nicht anwesend war, zu den angeblichen Alternativen zu einer Kaiserschnittentbindung sagt, muss in keiner Weise der Realität entsprechen. Auch wenn du persönlich der Meinung bist, es habe lediglich Gefahr für dein Leben bestanden, aber nicht für das Baby, so ist das fernab von  jeglicher Realität! Verstirbt die Mutter während der vaginalen Entbindung ist sehr wohl eine Lebensgefahr für das noch mit der Mutter verbundene Ungeborene gegeben! Wenn jemand also bezüglich eines solchen wie von dir geschilderten Sachverhaltes klagen möchte, wird das Gericht im Zweifel nach Anhörung des medizinischen Personals davon ausgehen, dass die Haftung des aufklärenden Arztes aufgrund des möglichen einfachen Diagnoseirrtums, dass eine vaginale Geburt keine Alternative zu dem beabsichtigten und mit deiner Einwilligung durchgeführten Kaiserschnitt gewesen ist, und deshalb Behandlungsalternativen nicht berücksichtigt wurden, wegen einer unzureichenden Aufklärung wegfällt. Ich glaube aber ehrlich gesagt auch nicht, dass du überhaupt Mutter bist. Dein Schreibstil  und natürlich die Thematik erinnert mich sehr stark an den schon seit einigen Jahren hier im RUB tätigen Troll names "Fichtenwald", der aber auch bereits unter anderen Namen hier geschrieben hat.    


3wildehühner

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Du scheinst tatsächlich kein Troll zu sein. Im Kaiserschnittforum hast du den Geburtsverlauf in allen Einzelheiten geschildert. Du hast die Antwort bekommen, dass der Kaiserschnitt notwendig war! Das Leben deines Kindes war in Gefahr! Genau für solche Situationen gibt es glücklicherweise Schnittentbindungen. Vor 200 Jahren wärst du, dein Kind oder ihr beide verstorben. https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/kaiserschnitt/indikation-fuer-eine-eilige-sectio-kaiserschnitt-bei-hohem-gerdstand-u__2835394   Warum glaubst du dennoch an einen Fehler der Klinik?


K.Hermes

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@misses-cat: Ich finde es ja sehr faszinierend wieviel Meinung jemand haben kann, der von den tatsächlichen Verhälnissen in der Deutschen Geburtslandschaft von Psychologie, Risikotheorie, Medizinethik und Medizinrecht offenbar sehr sehr wenig Ahnung hat. Lies bitte mal meine Antworten ganz, bevor du nochmal antwortest!  Hier zu deiner Erklärung in der Hoffnung, dass du deine unfairen Anfreindungen mal etwas reflektierts und es zukünftig unterlässt so vorschnell über Menschen und ihre Einstellungen zu urteilen: Erstens: Wenn man in einer Großstadt wohnt, dann hat man vielleicht eine echte Wahl wie und wo man sein Kind zur Wet bringen möchte. Aber angesichts der immer weiter sinkenden Zahlen der Geburtsstationen, ist das in einigen Teilen Deitschlands nicht ganz so einfach. Ich hatte faktisch die Wahl zwischen zwei Geburtskliniken in vertretbarer Entfernung (wenn man 45 Minuten mit dem Auto überhaupt für vertrtebar hält). Geburtshäuser und Vertragshebammen oder eine eins zu eins Betreuung gibt es bei uns nicht. In der ganzen Ungebung gibt es aktuell auch keine Hebamme, die Hausgeburten macht. Bei Patientinin mit einem leichten Bluthochdruck macht auch kaum eine Hebamme aus Angst vor Komplikationen eine Hausgeburt.  Zur begrifflichen Erklärung: Eine eilige secundäre Sectio bedeutet, dass weder für die Mutter noch das Kind eine akute Gefahr besteht, sonst wäre es eine sog. Notsectio. Weder mein Sohn noch ich waren also akut in Gefahr.  Eine Eilige Sectio soll gemacht werden, wenn eine vaginale Geburt nicht möglich ist, weil Mutter und/oder Kind das sicher nicht überleben würden (absolute Indikation) oder latente oder potenziell Gefahren bestehen, die bei zu langem Abwarten auf die vaginale Geburt zu einer akuten ernstzunehmenden Gefahr werden könnten (relative Indikation). Bei der Relativen Indikation wird immer eine Risikoabwägung gemacht. Und in diese Risikoabwägung muss die Gebärende einbezogen werden.  Mir hatte man suggeriert mein Sohn könnte überhaupt nicht mehr vaginal geboren werden und das war die Begründung für den Kaiserschnitt, den man mir genannt hat. Man hat alsi behauptet es gäbe eine absolute Indikation für eine eilige Sectio. Das war schlicht falsch. Mein Sohn hätte ggf. mit anderen Maßnahmen noch vaginal geboren werden können. Diese Maßnahmen wären aber in erster Linie für mich (nicht für ihn) in Bezug auf das rein physische Wohlergehen etwas gefährlicher gewesen, als ein Kaiserschnitt.Danit war es faktisch eine relative Indikation. Mein psychisches Wohlergehen hat die Ärzte aber völlig außer Acht gelassen. Sie hat also eine Risikoabwägung zur relativen Sectioindikation getroffen aber ohne mich einzubeziehen. Sie hat über meinen Kopf hinweg einen Entscheidung getroffen. Ich habe nicht aufbegehrt, weil man mich angelogen hat und ich wirklich dachte, mein Sohn könnte tatsächlich nicht mehr vaginal geboren werden. Das war objektiv falsch.  Und weiter: Auch auf die Gefahr hin dir jetzt Angst zu machen: Ärzte sind auch nur Menschen und machen FEHLER. Hast du eine Ahnunung wieviele Fehler im Alltag im Krankenhaus passieren? Ich hab da gearbeitet. Es sind täglich sehr viele Fehler! Glücklicherweise führen nur die wenigsten Fehler tatsächlich zu Schäden, aber wenn, dann ist es leider häufig fatal. Und genauso wie überall anders auch passieren viele dieser Fehler auch schlicht aus Unvorsichtigkeit und wären vermeidbar. Aber Fehler passieren eben auch, bzw. auch gerade dann, wenn man übervorsichtig ist und versucht alle Risiken zu vermeiden. Und der Hang zu einer Defensivmedizin zur Vermeidung jeglicher Haftung erhöht die Fehlerquote häufig. Medizin ohne Risiken geht tatsächlich nicht. Und glaub mir, auch die Einschätzung eines Arztes zu einer Diagnose oder von der Gefährlichkeit einer Situation kann FALSCH sein. Es ist völlig legitim als Patient auch mal ärztliche Beurteilungen und Entscheidungen zu hinterfragen und zu kritisieren.  Ich habe sehr gute Gründe daran zu zweifeln, dass die Entscheidung zur eiligen Sectio fehlerhaft war und der Kaiserschnitt tatsächlich nicht akut notwendig war, weder zu meinem Schutz, noch zu dem meines Sohnes.  Es spielt aber auch garkeine Rolle welches Krankenhaus ich wähle. Das Behandlungsvertragsrecht und die damit verbundenen Aufklärungspflichten für die Selbstbestimmung des Patienten bei einer späteren Entscheidung für eine secundäre Sectio sind immer die selbsen und gelten in ganz Deutschland. Wenn sich alle an diese Regeln halten würden, wäre eine selbstbestimmte Geburt kein großes Glück, sondern die Regel. Wenn ich als Medizinjuristin keine Selbstbestimmte Geburt bekomme, obwohl ich alles dafür getan habe, was es an Vorkehrungen gibt, wie sollen andere Frauen sich dann wehren können? Eine Verletzung von Selbstbestimmungsrechten ist auch eine Form der Gewalt in der Geburtshilfe. Dem gehört Einhalt geboten. Wer gegen Gesetze verstößt kann dafür verklagt werden. Das ist ein Grundprinzip des Rechtsstastes und gilt auch für Ärzte. Und Glücklicherweise entscheiden in Deutschland fachkundige Richter über Urteile und keine Trolle.  


3wildehühner

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Die Antworten im Kaiserschnittforum sind eindeutig, dass ein Kaiserschnitt wohl notwendig war:   Besonders dieser Satz ist doch gut verständlich: AUF JEDEN FALL HÄTTE ICH AUCH AUF KEINEN FALL WEITER ABGEWARTET.   "in jedem Fall hatten Sie, objektiv von außen betrachtet, einen Geburtsstillstand, da der Muttermund sehr lange offen war, 9cm ist hier als offen gleichzusetzen. Der Kopf sollte sich in dieser Zeit richtig einstellen, selbst wenn man gar nichts machen würde und eine richtig gut sitzende PDA, ohne dass Sie etwas merken, wäre tatsächlich eher hinderlich. Ich war bei der Geburt nicht anwesend, um genau zu beurteilen, ob man den Kegelkugelhandgriff hätte anwenden können, aber häufig geht es nicht bzw. bleibt dieser erfolglos. Lagerungen sind immer gut, aber das Kind hätte sich  auch so richtig einstellen müssen. Auf jeden Fall hätte ich auch auf keinen Fall weiter abgewartet. Die Sectio wird deutlich schwieriger, Gewebe reißt dann ein, die Kindsentwicklung wird immer schwerer und die Beckenbodenschäden nehmen exponentiell  zu, wenn der Muttermund zu lange offen ist und viel gepresst wird. Ich glaube, dass die Indikation sehr richtig war, ob man vorher durch Lagerungstechniken mehr bewirkt hätte, weiß ich nicht. Sie erscheinen mir so motiviert, dass es dann auch so hätte klappen müssen. Wahrscheinlich war hier tatsächlich ein mechanisches Problem."     "niemand wird beantworten können, ob bestimmte Maßnahmen bei genau diesem Geburtsverlauf geholfen hätten. Tatsache bleibt aber, dass bei einer physiologischen Geburt die Natur den Weg findet, gerade wenn Sie in der Lage waren, hypnoseartig die Wehen zu veratmen. Der Kopf trat jedoch nicht tiefer, so dass man wirklich nicht unendlich warten sollte. Die Sectio wird immer komplizierter und schwerer. Vor einer Ruptur hierbei hätte ich am wenigsten Angst, da äußerst unwahrscheinlich. Sie kommen nicht weiter, wenn Sie versuchen hier Fehler bei wem auch immer zu suchen."   "Hallo erneut, ganz ehrlich, nur vom Lesen des Sachverhalts von einer Seite glaube ich tatsächlich auch, dass es zum Kaiserschnitt gekommen wäre. Wie schon geschrieben, wenn Sie die Geburt ganz stark wollten, die Natur aber nicht den Weg findet, dann stimmt etwas nicht."    


KleinesBoehnchen

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Liebe K. Hermes,   es tut mir sehr leid, dass du eine so traumatische und schreckliche Geburt hattest. Wie schlimm und belastend das ist, kann nicht jeder verstehen bzw. nachempfinden. Nimm dir die - zum Teil sehr unempathischen - Antworten nicht zu sehr zu Herzen.   Ich lese zwischen deinen Zeilen viel Wut, Frust und Hilflosigkeit heraus. All diese Gefühle sind angebracht, denn du hattest nicht die Geburt, die du dir gewünscht hast und musstest dann gegen deinen Willen auch noch eine Form der Geburt ertragen, die schon im Vorfeld eine Horrorvorstellung für dich war.   Mit Hilfe von Rechtsmitteln nun nachträglich etwas zu ändern kann ich als Reaktion einer tief verletzten Seele verstehen. Dass deine Erfolgschancen gering sind hast du allerdings im Expertenforum gesagt bekommen. Vieles ist in solchen Fällen eine Entscheidung, die in einer sehr angespannten Situation getroffen wird und die im Nachhinein nur schwer in Frage gestellt werden kann.   Es wird dir vermutlich schwer fallen, den Wunsch jemanden offiziell verantwortlich machen zu können und so einen (vermeintlichen) Schlussstrich unter  deinem Trauma ziehen zu können, aber ich möchte dir trotzdem raten, die Geburt psychologisch aufzuarbeiten, deinen Frieden mit den Beteiligten Personen zu schließen und dann die Zeit mit deinem Kind zu genießen. Die vielen Gedanken, das Hadern mit der Vergangenheit und das ständige darüber Nachdenken, kosten viel Zeit und Kraft, die du an anderer Stelle vielleicht auch (besser) brauchen könntest.   Wenn du merkst, dass für dich nur dieser rechtliche Schritt in Frage kommt und du diesen für dein Seelenheil brauchst, dann warte nicht auf weitere Antworten, sondern kümmere dich um die Klage. Aber befasse dich im Vorfeld damit, ob du es ertragen kannst, wenn alles hochkommt, von anderen vielleicht anders dargestellt wird und du am Ende als „Verliererin“ dastehst. Von anderen Juristen dann nicht ernstgenommen zu werden oder vielleicht sogar als zu empfindlich oder naiv dargestellt zu werden, würde dich vielleicht noch viel tiefer verletzen.   Ich wünsche dir für den Weg, den du wählst Kraft, Mut und Durchhaltevermögen  und dass du irgendwann mit der Geburt deinen Frieden schließen kannst!


misses-cat

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Oh wo soll man da anfangen Also erstes ich arbeite in einem sehr großen Krankenhaus mit Level 1 Versorgung in der Krankenpflege, dadurch kenne ich tatsächlich schon einige Hebammen und auch Gynäkologen. Zudem habe ich selber 8 Kinder im Alter von 23 bis zu 11 Monaten, sechs davon habe ich spontan entbunden, dann kam ein sekundärer Kaiserschnitt  der im Nachhinein meiner Tochter wenigstens die Gesundheit  wenn nicht das Leben gerettet hat und einen geplanten Kaiserschnitt und da ich gerade schwanger bin bekomme ich Ende Juni Anfang Juli noch einen Zudem wohne ich auf dem Platten land und ja meine ersten Kinder konnte ich noch im Mini Krankenhaus hier im Ort bekommen ab Kind vier musste auch ich wenigstens 40 min fahren , bin aber immer weiter gefahren da ich mir das für mich passende Krankenhaus ausgesucht habe. Du hast dem Arzt im Kaiserschnitt Forum ja auch schon gefragt Und der hat auch gesagt das der Kaiserschnitt  nach deinen Schilderungen notwendig wadu bist dabei dich absolut zu verennen und spätestens wenn du vor Gericht verlierst ( Richter verlassen sich bei sowas in der Regel auf die Aussagen  von Gutachtern) wirst du richtig richtig tief fallen Vielleicht brauchst du das.


SuJam

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Du verrennst dich. Wenn man alles liest, auch im Kaiserschnittforum wird klar, dass Ursache allen Übels deine schon vorher bestandene OP-Phobie ist. Deine Gefühle wie Wut, Schuld und damit verbundene Schuldzuweisungen verhindern Gefühle wie Annahme, Liebe,...und damit die Bindung zwischen dir und deinem Kind. Arbeite die Ursache für deine Op-Phobie auf. Akzeptiere, dass ein Kaiserschnitt notwendig war, habe Mitgefühl mit dir und den Umständen. Dann hast du eine Chance, dass alles in die richtigen Bahnen gleitet.


mamavonbaby

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Hast du zugriff auf Rechtsportale? Dort habe ich einen Fall gelesen, das eben ohne Einwilligung kein Kaiserschnitt durchgeführt werden darf, auch nicht wenn das Baby dann dabei stirbt. Dabei wird als Fallbeispiel, der Fall eines Kindes mit Hydrozephalus gebracht. Da muss ein Kaiserschnitt gemacht werden um Mutter und Kind zu retten. Wenn die Mutter aber keinen will, dann würde das ihren Tot bedeuten...daher muss dann dem Kind das Wasser aus dem Kopf durch die vagina abgesaugt werde,d as dann zum Tot des Kindes führt, aber dann den Kaiserschnitt vermeidet. Da wird also 100% der Tot des Kindes in Kauf genommen. In deinem Fall bestand ja auch noch die Möglichkeit, das dein Kind es trotzdem überlebt. Ich finde es richtig, wenn du klagst, denn Frauen müssen ein alleiniges Entscheidungsrecht haben, egal wie sie entbinden wollen. Und das können sie auch nur ausüben, wenn sie über ALLE Risiken egal ob vaginale oder Kaiserschnitt aufgeklärt wurden und dann mit den INformationen machen was sie für richtig halten. Diese Aufklärung sollte natürlich im Idealfall vor der Geburt erfolgen. Und eine Patientenverfügung, wie du sie hattest, darf dabei erst recht nicht ignoriert werden.  


K.Hermes

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Ich Danke für alle lieben Worte, und den Zuspruch. Ja ich bin wütend und sehr traurig. Und nein ich bin kein Troll. Ich bin wirklich Mutter von einem kleinen Jungen, der, während ich das schreibe, gerade sein Nachtmahl an meiner Brust genießt und zudem ich nach der ssss Geburt, leider nur sehr langsam eine mütterliche Bindung aufbauen konnte. Das ist soo traurig, weil ich während der Schwangerschaft eine sehr gute Verbindung zu meinem Spatz hatte, die mit dem Kaiserschnitt schlagartig weg war. Und nochmal: Ja ich gehe zur Therapie um das ganze aufzuarbeiten. Ein Geburtstrauma ist nicht lustig und jeder, der sagt, die Gesundheit von Mutter und Kind wäre das Wichtigste, der sollte die psychische Gesundheit von beiden nicht vergessen. Der Rat "freu dich über dein gesundes Kind und sei Dankbar dass du noch lebst", ist einfach nur purer Hohn wenn einer der wichtigsten Tage im Leben einer Frau, ein Tag der einfach schön und von Liebe zu dem neuen Familienmitglied geprägt sein sollte, in einem Trauma endet, das vollständig vermeidbar gewesen wäre, hätte die Ärztin einfach mal meine Patientenverfügungen gelesen.  Ich bin Medizinjuristin aber nicht als Anwältin tätig. Und ich promoviere auch seit mehreren Jahren nebenberuflich im Bereich Patientenrechte. Schon deutlich länger als mein Baby überhaupt geplant war. Also ich weiß wovon ich rede, wenn ich hier, wenn auch für juristische Laien in einfachen Worten und ohne lange Paragraphenketten das Selbstbestimmungsrecht des Patienten erkäre. Zum Bewiß, dass ich wirklich Juristin bin könnte ich auch lange Paragraphenketten schreiben. Die meisten von euch werden aber kaum die Muße haben, das was ich sage auch alles nachzuprüfen. Und ich bin ein Fan davon die Dinge einfach und verständlich zu halten, was vin vielen Juristen meiner Meinung nach, eine unterschätzte Fähigkeit ist. Also spare ich mir das Fachgeplänkel und rede lieber Verständlich.  Und nein das Leben ist nicht das höchste Rechtsgut in unserem Land. Art. 1GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar." Unantastbar bedeutet nicht abwägungsfähig, also nicht zu Gunsten eines anderen Rechtsgutes "opferbar". Die Menschenwürde ist das höchste Rechtsgut aber auch sehr eng mit dem Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit verbunden. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat seine Wurzeln u.a. auch in der Menschenwürde, weil die Menschenwürde es verbietet einen Menschen zum Objekt des Handelns anderer zu machen. Ein Mensch muss immer Subjekt sein. Und einer Frau bei der Geburt ihr Selbstbesinnungsrecht und ihre Entscheidungshoheit über ihren Körper abzusprechen, weil ggf. das Leben des Kindes in Gefahr sein könnte, bedeutet sie zur Gebährmaschiene zu objektifizieren. Das darf einfach nicht sein. Das ist Medizinethisch, wie juristisch Konsens. Schwer für Laien zu verstehen und schwer zu erklären. Ist ganz viel Rechtstheorie und ganz viel Rechtsethik. Ist aber so. Wer hirzu mehr wissen will, der muss Fachliteratur lesen oder Urteile des BVerfG. Weitere Erklärungen würden hier den Rahmen sprengen.  Schmerzensgeldansprüche sind in Klageverfahren sehr speziell. Was die Gerichte zusprechen ist sehr einzelfallabhängig. Da braucht es  Gespür und Erfahrung, die ich nicht habe und die man aus den mir zur Verfügung stehenden Quellen nicht erwerben kann. Da fragt auch jeder Neue Anwalt, insbesondere bei komplexen Fällen erstmal die dienstältesten Kollegen, wenn er klever ist.  Und ich habe sogut wie keine Erfahrung in Prozessführung vor den Zivielgerichten. Nur das bisschen was ich im Referendariat gelernt habe und das ist Jahre her.  Also nein, ich hab keine Möglichkeit selbst an die Informationen zu kommen, die ich mir vielleicht von Frau Bader erhoffe. Da hoffe ich einfach auf Ihre Erfahrung, die ich nicht habe.  Und nein, bei einem Gerichtsverfahren geht es mir nicht primär ums Geld. Ich kenne die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Selbstbestimmungsrecht des Patienten sehr gut, weil ich darüber promoviere. Und ich kenne die Lücken in der Rechtsprechung. Und solange kein Urteil vorliegt, kann die juristische Gemeinschaft sich noch so einig sein. In der Praxis der Rechtsanwender kommt vieles erst richtig an, wenn es ein Urteil gibt. Wenn ich ein solchen Urteil  herbeiführen könnte, das Lücken in der Rechsprechung füllt und für alle Beteiligten mehr Klarheit schafft, und ggf. sogar einige Frauen vor Gewalterfahrungen schützen könnte, würde das meinem ganzen Leid wenigstens im Nachhinein irgendeinen Sinn geben. Und für mich und den Kleinen wäre es persönlich wichtig, dass monitär festgestellt wird, dass die Klinik für eventuelle noch nicht eingetretene Folgeschäden haftet, die ggf. zukünftig aus dem Kaiserschnitt enstehen könnte. Wenn es z.B. aufgrund der Uterusnarbe zu Komplikationen während einer zweiten Schwangerschaft kommt, oder ich wegen des Traumas in eine Depression falle und dann nicht mehr arbeiten könnte, bin ich aktuell nicht abgesichert.  Einige von euch haben offensichtlich die juristischen Kernpunkte der Selbstbestimmungsaufklärung noch nicht verstanden. Selbst wenn der Kaiserschnitt objektiv indiziert gewesen wäre, war meine Einwilligung zum Kaiserschnitt dennoch unwirksam. Wer im Krankenhaus arbeitet, solltest vom Behandlungsvertragsrecht (§ 630ff. BGB) schon mal gehört haben. Jedweder medizinische Eingriff ist nur dann gerechtfertigt wenn eine wirksame Einwilligung dafür vorliegt. Das ist keine medizinische sondern eine rein juristische Fragestellung. Selbst wenn die Sectio objektiv indiziert gewesen wäre und jeder Arzt mir dazu geraten hätte, hätte man mich über bestehende Alternativen aufklären müssen, auch wenn sie risikoreicher gewesen wären. Und ich hätte auch jedes Recht gehabt den Eingriff abzulehnen und andere Maßnahmen vorzuziehen. Man hat mich nicht ordnungsgemäß aufgeklärt! Und das bedeutet der Arzt muss für eine rechtfertigende hypnotische Einwilligung bewisen, dass es auch bei ördungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff gekommen wäre. Es wäre möglich gewesen wäre andere Maßnahmen vorher auszuprobieren. Ob diese Maßnahmen ggf. zu einer vaginalen Geburt geführt hätte kann man im Nachhinein eben nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen! Ich werde das auch nie erfrahren. Und es macht mich fertig, dass ich nicht alles versuchen durfte. Diese Chance das auszuprobieren hat man mir gewaltsam genommen! Vor Gericht kommt es aber nicht darauf an, ob der Kaiserschnitt objektiv indiziert war. Die Beweislast, das eine vaginale Geburt wirklich nicht geklappt hätte, hätten wir die anderen Maßnahmen probiert, trägt die Ärztin und die Klinik. Und diesen Beweis wird keiner mit der notwendigen Sicherheit führen können. Weshalb ich mir vor Gericht gute Chancen ausrechne.  Ich bin traumatisiert, weil man mir mein Selbstbestimmungsrecht verwigert hat! Und wenn ihr mal Gewalt unter der Geburt googelt werdet ihr wissen, dass ich bei Weitem nicht die einzige Frau bin, der soetwas passiert ist. Ich habe Medizinrecht studiert, um mit vielen rechtlichen Irrtümern in der medizinischen Praxis aufzuräumen und den Behandelnden Ängste zu nehmen. Aber ganz erlich, diese Schwangerschaft und die Geburt hat mich gelehrt, dass manche Ärzte einfach nicht genug Angst haben juristisch belangt zu werden. Jedenfalls nicht genug, um mit der Selbstbestimmung vorsichtig und besonnen umzugehen. Dafür fehlen halt Präzidenzurteile. Und würde ich wirklich nur Rache wollen und keine fundierte rechtliche Klärung, hätte ich die Ärztin wegen Köperverletzung polizeilich angezeit. Eine fehlerhafte Einwilligung bei einem medizinischen Eingriff bedeutet auch strafrechtlich, das dieser nicht gerechtfertigt war und ein Arzt sich strafbar macht. Jeder invasive medizinische Eingriff ist tatbestandsmäßig auch eine Köperverletzung und muss gerechtfertigt sein. Sonst macht ein Behandelnder sich auch strafbar. Soweit gehe ich nicht, weil ich ja weiß, dass die Ärztin mir eigentlich nur helfen wollte. Aber der Vollständigkeit halber sei das hier auch mal erwähnt.  Und an alle Frauen da draußen, die sich wünschten, sie hätten sich bei der Geburt mehr gewehrt und ihr Selbstbestimmungsrecht irgendwie verteidigt:  Selbst ich, die juristisch sehr viel darüber weiß und alle juristischen und sonstigen Mittel kennt und verwendet hat, um mein Selbstbestimmungsrecht unter der Geburt abzusichern: Selbst ich habe es nicht geschafft mich gegen das Krankenhausmonster zu wehren. Wenn ich das nicht schaffe, wer soll es dann schaffen? Ich denke eine selbstbestimmte Geburt im Krankenhaus ist heute leider eine reine Glückssache und sehr davon abhängig, wer einen bei der Geburt betreut.  Herzliche Grüße an alle, die mich verstehen. 


Schmetterfink

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"Und wir brauchen in Deutschland dringend mal ein Urteil zum Selbstbestimmungsrecht bei der Geburt."   Dann geh das doch an! Du bist doch mit deiner juristischen Ausbildung quasi prädestiniert dafür, den Weg zu gehen, gerade wenn du das selbst schon durchgeprüft hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du in dem Bereich niemanden greifbar hast, der dich da vertritt, wenn du einen Schwerpunkt im Medizinrecht hast. Du musst doch ein Netzwerk haben, das du da anzapfen kannst. Und wenn es nur für einen ersten Anruf ist, um mal die Möglichkeiten auszuloten und zu fragen, ob es da spezifische Schmerzensgeldtabellen oder Erfahrungen aus eigenen Prozessen gibt. Ehemalige Kommilitonen? Eine Ausbildungspraxis aus dem Ref? Über die Promotion jemanden an der Uni? Hast du den LL.M. für Medizinrecht? Dann darüber? Irgendwen, der dir das am Telefon erstmal grob einschätzt oder dir was an die Hand geben kann? Da wärst du doch besser aufgehoben als bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Und es wäre doch besser, jemand mit Fachwissen und den richtigen (fachlichen und persönlichen) Voraussetzungen geht das an und erstreitet da mal ein Urteil zur Selbstbestimmung unter der Geburt, als dass sich ein Laie zusätzlich zu der psychischen Belastung noch die Belastung durch einen Prozess ans Bein bindet. Zumal viele derer die das angehen würden vermutlich nicht mit einem gesunden Kind aus der Geburt gegangen sind und sich nebenbei noch mit den Krankenkassen und Frühförderung rumschlagen. Wenn man so leidenschaftlich hinter seinem Fachgebiet steht und ganz offensichtlich der ganzen Thematik steht, warum dann nicht richtig angehen?   Ich habe deinen Beitrag im "Geburt per Kaiserschnitt" Forum gelesen bevor ich deinen Beitrag hier gesehen habe, weil ich beide Kinder per ungeplanter Sectio aufgrund Geburtsstillstandes bekommen habe (K1 als eilige Sectio, K2 in Vollnarkose als "echte" Notsectio, mit Ausgangsapgar von 3 und 10 Minuten Rea). Mir war nur das Ergebnis, zwei gesunde Kinder ohne Geburtsschäden im Arm zu halten, wichtiger als die Frage, ob die Sectio wirklich induziert war. Bei K1 hätten wir bestimmt noch weiter rumprobieren und noch mehr rumturnen können, meine Entbindungsklinik macht nur nach drei Stunden Geburtsstillstand quasi standardmäßig eine Sectio und ich war auch bereit dafür. Und mit Blick darauf, dass K2 mehr tot als lebendig auf die Welt kam, war die Entscheidung im Rückblick wohl auch nicht falsch. Aber wenn ich mich (im medizinischen und juristischen Sinne) so falsch behandelt gefühlt hätte, hätte ich sofort gewusst, wo ich damit hingehe (und mein Mann hat nur eine Refstation in der Kanzlei gemacht), entweder damit die das für mich übernehmen oder damit die mir sagen, an wen ich mich damit wende. Und notfalls hätte ich einen Kumpel angerufen, der ist zwar Staatsanwalt, aber der hätte mir bestimmt auch sagen können, wen ich anrufe. Mir war (und ist) nur am Ende das Ergebnis wichtiger als der Verlauf. Ich bin da aber auch stumpf und mir war (und ist) ziemlich wumpe, wer da in meinen Eingeweiden rumgewühlt hat. Ich muss zugeben, dass ich das bei K1 ziemlich interessant fand, weil der Operateur offensichtlich am Tisch auch noch jemanden stehen hatte, der das noch nicht so oft gemacht hat und quasi jeden Schritt und jede Struktur erklärt hat. Ich fand keine meiner Entbindungen traumatisierend, auch wenn ich die zweite sowohl mit der Stationshebamme als auch mit meiner Nachsorgehebamme im Anschluss nochmal durchgegangen bin. Daher: geh das an! Für alle Gebärenden, die sich in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt fühlen. Wer denn, wenn nicht du? Du bist doch prädestiniert dafür!


zweizwerge

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Hallo K, wenn Deine Frage ist, ob Du zum Amtsgericht oder zum Landgericht sollst, ist die Entscheidung doch eigentlich klar: natürlich zum Landgericht.  Schließlich kommt es nicht darauf an, was für einen Schadensersatz Du am Schluss bekommst (meiner Meinung nach vermutlich gar keinen, auch wenn ich Deine Meinung teile, dass ein mehr an Aufklärung und Selbstbestimmungsrecht über alle Optionen geben sollte!), sondern, was Du für einen Schadensersatz beantragst. Da fällt Dir und Deinem Anwalt dann sicher schon was ein, um ans Landgericht zu kommen. Aber es geht Dir nicht wirklich um den Schadensersatz, sondern um einen sinnvollen Prozess und und vor allem ein sinnvolles Urteil, das den Ärzten Leitlinien an die Hand gibt, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen - wenn ich Dich richtig verstanden habe. Und das bekommst Du vermutlich eher am Landgericht und mit einer professionellen Vertretung, die sich in der ZPO auskennt. Substantiell kannst Du ja unterstützen, das musst Du natürlich vorab mit Deinem Anwalt ausmachen.  


K.Hermes

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Hi an alle, Ich habe jetzt erstmal ein Gutachten beim Medizinischen Dienst über meine Krankenkasse beantragt. Das ist völlig kostenlos für Versicherte. Stellt der MD Fehler fest oder sogar, das die Sectio nicht indiziert war, bekommt das Krankenhaus dafür nämlich kein Geld von der Krankenkasse. Ich bin mir zwar sicher, dass Aufklärungsfehler vorlagen. Das ist ja wie gesagt eine juristische Beurteilung und keine medizinische. Aber wenn auch Behandlungsfehler festgestellt werden, z.B. das die Regelwidrigkeit der Geburt früher hätte festgestellt werden müssen, oder vielleicht sogar Maßnahmen kontraindiziert waren, ändern sich die ggf. Beweislasten zu meinen Gunsten. Mal sehen was bei rum kommt.  In der Geburtsnachbesprechung mit dem Beschwerdemanangment der Klinik und der Oberhebamme hat übrigens keiner behauptet, dass alles richtig gelaufen ist und man hat mir eindringlich geraten den MD zu bemühen. Fehler dürfen sie Versicherungsrechtlich nicht eingestehen, aber was sie eben nicht gesagt haben, ist schon sehr aufschlussreich. Vielleicht möchte die Oberhebamme auch gerne ein ärztliches (!) Gutachten haben, um die Ärtzin in ihre Schranken weisen zu können. Meine Hebamme hat mir erzählt, dass viele moderne Hebammen häufig nicht gegen den Ärztlichen Habitus ankommen.  Wenn das Gutachten vorliegt, entscheide ich, ob ich den Kraftakt eines Prozesses schaffe. Ich fange bald wieder an zu arbeiten und hab einen neuen Job. Mein Mann macht dann noch 6 Monate Elternzeit. Vielleicht habe ich auch noch andere Möglichkeiten als eine Klage. Ich überlege auch mal einen Fachartikel zu schreiben.  Hat jemand zufällig mal eine Quelle für das Urteil mit dem Hydrocephalus? Ist das ein Urteil oder ein Fachartikel? Ich hab es bei Beck-online nicht gefunden.  Übriges das Selbstbestimmungsrecht ist eigenes von der Rechtsordnung geschütztes Rechtsgut. Wird es verletzt kann auch das alleine schon Immaterielle Schadenersatzansprüche nach § 823 Absatz 1 BGB auslösen.  Klagen vor dem Landgericht sind zumeist teurer, insbesondere weil man zwingend einen Anwalt braucht. Und wenn man zu viel Schmerzensgeld beantragt, und nicht alles zugesprochen bekommt, muss man einen Teil der Kosten tragen, obwohl man formal gesiegt hat. Wenn das Amtsgericht der Meinung ist, das ganze gehört eher zum LG, kann es das ans LG verweisen. Daher ist AG grundsätzlich auch eine Option insbesondere wenn man ein Schmerzensgeld verlangt, dass man in das Ermessen des Gerichts stellt.  Grüße an alle, die mir Mut machen. Und ich finde es toll, wie das hier diskutiert wird. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen unter der Geburt bekommt insgesamt viel zu wenig Aufmerksamkeit.   


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