Sternsspange
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mein Kind in der 36. SSW nicht lebend entbunden. Wie beeinflusst das meinen Mutterschutz? Sind es noch 8 Wochen seit dem Tag der Entbindung oder stehen mir die 14 Wochen in Gänze zu
Hallo, mein tief empfundenes Mitgefühl. Sie haben insgesamt 14 Wochen Mutterschutz, § 3 MuSchG. Liebe Grüße NB
Ani123
Mein Beileid. https://www.sternenkindfamilie.de/mutterschutz-nach-stiller-geburt/ (Stand 01.06.2025) "Insgesamt stehen dir 14 Wochen als Mutterschutzfrist zu. Dazu zählen die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Falls du dein Kind weit vor dem errechneten Geburtstermin geboren hast, dann beginnt die Mutterschutzfrist ab dem Geburtstermin. Du darfst deine Schutzfrist verkürzen, aber entscheide dich nur dafür, wenn es sich für dich stimmig anfühlt." Sie haben 14 Wochen Mutterschutz. Die Tage Mutterschutz welche sie bis zur Geburt genommen haben müssen sie abziehen. Der Kindsvater sollte sich erkundigen, ob ihm Sonderurlaub zusteht. Je nach Arbeitgeber können das z. B. einzelne Tage sein (z. B. Todestag des Kindes, Beerdigungstag, evtl. auch von vor unmittelbar der Geburt Tage zur Pflege der Kindsmutter) oder 2 Wochen am Stück.
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