Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt

Frage: Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt

0310Andi

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Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elterngeld für Kind 2 oder kann ich mit dem glichen Elterngeld wie für Kind 1 rechnen?  vielleicht können sie mir hierzu behilflich sein. Ich bin gerade etwas verängstigt, dass es wirklich nur der Mindestsatz ist. Viele Grüße  Andrea 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG  am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatisch auch eine TZ-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.   Wenn das Kind nach Juli  2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.   Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung  das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Liebe Grüße, NB


KielSprotte

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Die Wahrheit liegt in der Mitte. Bis zum 14. Lebensmonat kannst du ausklammern, alles was danach ist, fliesst mit Null Euro in die Berechnung ein. Die restlichen Monate werden mit Monaten von vor der ersten Geburt ersetzt. Also ganz  grob: die Hälfte vom bisherigen EG. Gebe deine Daten in einen Elterngeldrechner ein. 


misses-cat

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Bei Elterngeld plus können halt nur 14 Monate ausgeklammert werden, das ist die maximale Grenze und halt der neue Mutterschutz  Also grob gesagt hast du6 Monate ohne Einkommen und 6 mit, dazu kommen noch 10% Geschwister Bonus das sind wenigstens 75  bis das erste Kind 3jahre alt ist


sternenfee75

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Hast du wenigstens die EZ zum Start des neuen Mutterschutzes beendet, damit für die Zeit wieder dein alter Vertrag gilt?


misses-cat

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Stimmt und du solltest dir dein Rest Elterngeld plus auszahlen lassen falls noch nicht geschehen 


Ani123

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Geburt im März 2026. Mutterschutz im Januar - März 2026. Berechnung EG sind die Monate Januar bis Dezember 2025.  Bei EGplus können die ersten 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert werden. In ihrem Fall bis August 2025.  Mutterschutz für das 1. Kind war von Mai bis Juni 2024.  Für die Berechnung des neuen EG werden die Monate September 2023 bis April 2024 (mit Gehalt) und September bis Dezember 2025 (0 €) genommen.  Bis zum 29.06.2027 erhalten sie zusötzlich zum EG den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG vom 2. Kind. Daher kann es vom Vorteil sein Monate mit Basis-EG zu nehmen.  Den EZ können sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten. 


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