eralsa14
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Arbeit hier in dem Forum, das ist nicht selbstverständlich. ich habe eine Frage zur Elternzeit bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern. Für mein erstes Kind hatte ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Während dieser Elternzeit wurde ich erneut schwanger und habe für mein zweites Kind anschließend ebenfalls Elternzeit genommen. Meine Fragen sind: 1. Bleibt der noch nicht genutzte Teil der Elternzeit für das erste Kind erhalten? 2. Kann ich die verbleibende Elternzeit für das erste Kind unmittelbar im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen, ohne zwischenzeitlich an den Arbeitsplatz zurückkehren zu müssen? 3. Muss ich die restliche Elternzeit lediglich beim Arbeitgeber anmelden oder ist dessen Zustimmung erforderlich? 4. Welche Fristen sind dabei zu beachten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Ja, wenn Sie die EZ von K1 schriftlich gegenüber dem AG beendet haben. 2. Ja 3. Keine Zusage nötig 4. Die Frist beträgt 7 Wochen, wenn das Kind über 3 Jahre alt ist, sind es 13 Wochen. Es geht bis zum 8. Geburtstag des 1.Kindes. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hast du denn die EZ von kind1 schriftlich beendet?
eralsa14
Ja, die EZ für Kind 1 wurde noch in der Schwangerschaft mit Kind 2 beendet, um die Mutterschaftsgelder zu erhalten
KielSprotte
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq Da kannst du alles nachlesen 😸
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