Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Arbeit hier in dem Forum, das ist nicht selbstverständlich. ich habe eine Frage zur Elternzeit bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern. Für mein erstes Kind hatte ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Während dieser Elternzeit wurde ich erneut schwanger und habe für mein zweites Kind anschließend ebenfalls Elternzeit genommen. Meine Fragen sind: 1. Bleibt der noch nicht genutzte Teil der Elternzeit für das erste Kind erhalten? 2. Kann ich die verbleibende Elternzeit für das erste Kind unmittelbar im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen, ohne zwischenzeitlich an den Arbeitsplatz zurückkehren zu müssen? 3. Muss ich die restliche Elternzeit lediglich beim Arbeitgeber anmelden oder ist dessen Zustimmung erforderlich? 4. Welche Fristen sind dabei zu beachten? Vielen Dank im Voraus.