Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflicht verletzt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufsichtspflicht verletzt?

Valeska79

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Mein Kind ist in der Kita von einem anderen Kind in einem Nebenraum von einem Podest geschubst worden und rückwärts auf den Hinterkopf gefallen! Da sie nicht geweint hat, hat es niemand mitbekommen! Die Erzieher können nicht sagen ob sie Bewusstlos war! Diese befanden sich im Hauptraum. Der Nebenraum ist zum toben da wird aber nicht beaufsichtigt. Ist das gesetzlich zu vertreten oder haben die Erzieher ihre Aufsichtspflicht verletzt??


cube

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die dort spielen dürfen? Bei 2-jährigen würde ich sagen, da muss jemand dabei sein - bei 5-jährigen reicht es schon, wenn die Türe auf ist und die Erzieherinnen eben mitbekommen, was da gerade so abgeht und zwischendurch mal nachschauen.


Mamamaike

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Hallo, woher weißt Du denn von dem Vorfall? Hat Dein Kind davon berichtet oder wurdest Du von einer Erzieherin angesprochen? Hat Dein Kind eine Verletzung oder ein Hämatom? Wenn Du das von Deinem Kind weißt, würde ich mal Rücksprache mit den Erzieherinnen halten, denn Dein Kind berichtet ja aus seiner subjektiven Perspektive. Das soll jetzt nicht heißen, dass Dein Kind lügt, aber weil es eben betroffenen ist, ist seine eigene Sicht "überhöht". Grundsätzlich gibt es Kitas Räume, in denen sich Kinder (auch) ohne direkte Aufsicht aufhalten dürfen, denn das ist wichtig für die Entwicklung. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an, zB auf das Alter, ob ein Kind eher wild ist oder auch, wie lange es schon in der Kita betreut wird. Und um Dich zu beruhigen: Wenn ein Kind auf den Hinterkopf fällt und nicht weint, war der Schreck größer als die Gefahr. Viele Grüße


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