Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenjob in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nebenjob in der Schwangerschaft

Merle_1406

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Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann (sofern das Kind und ich gesund bleiben). Nebenbei arbeite ich bereits seit 7 Jahren noch in einer Kneipe. Die Arbeitszeit ist von 18:30 Uhr bis open End (i.d.R. bis 3:30 Uhr), wobei hier volle Getränkekisten und Fässer Treppen hoch geschleppt werden müssen (also regelmäßiges Heben von > 5kg) und meistens arbeite ich allein. Dies mache ich durchschnittlich 2-3 Mal pro Monat. Meinem Chef teilte ich meine Schwangerschaft (ich bin in der 6. Woche) direkt mit. Er möchte nun mein Einverständnis, dass ich wenigstens bis 22 Uhr arbeite; das möchte ich aber überhaupt nicht, da ich bereits ab nachmittags ziemlich müde bin. Er könnte ausserdem noch von mir verlangen, dass ich von 18:30-20 Uhr arbeite, aber das würde ja bedeuten, dass ich anstelle von 2-3 Mal pro Monat fast jeden Tag in der Kneipe arbeiten müsste, um annähernd auf die Stunden und das vorherige Gehalt zu kommen. Ist das überhaupt rechtens im Sinne des Mutterschutzes? Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich formulieren und Sie können mir helfen, mir meine Sorgen zu nehmen. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Grds geht die Arbeitszeit nach § 5 MuSchG bis 20.00 Uhr. Bis 22.00 Uhr nur mit Zustimmung der Mutter+ ärztl. Attest+Zustimmung Gewerbeaufsichtsamt. 2. Ob Sie dort jeden Tag arnbeiten müssen hängt vom Arbeitsvertrag ab Liebe Grüße NB


roza_soza

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Was genau steht denn im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten? Bis 20 Uhr darfst du arbeiten, wenn die Bedingungen stimmen (also z.B. keine schweren Kisten tragen, aber du könntest z.B. nur drei, vie Flaschen auf einmal tragen). Bis 22 Uhr geht nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung und Bestätigung des Arztes und die Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen. Aber ob er dich nun dauern von 18:30-20 Uhr einsetzen kann oder du das Glück hat ein Teilbeschäftigungsverbot ab 20 Uhr zu bekommen, hängt davon ab, was im Vetrag steht. Also z.B. ob da feste Arbeitszeiten stehen.


3wildehühner

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Was steht in deinem Vertrag? Ist dort die Anzahl der Tage, die du arbeiten musst, festgelegt? Gibt es dort Angaben zu deinen Arbeitszeiten? Wie viele Stunden sind vertraglich vereinbart? Ohne diese Informationen ist eine Einschätzung deiner Situation nicht möglich.


Merle_1406

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Lieben Dank für eure Antworten :) im Arbeitsvertrag ist dazu gar nichts geregelt, aber die Öffnungszeiten sind stets ab 19 Uhr. Wir arbeiten nach Bedarf - jeden Monat kann ich mich für neue Schichten melden, aber demnach ist auch nichts bezüglich Stundenanzahl schriftlich festgehalten. Meines Wissens müsste mir mein AG während eines BVs den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate zahlen, aber ich befürchte halt, dass er irgendwie versuchen wird da drum rum zu kommen und mir, wie oben schon beschrieben, für mich unzumutbare Vorschläge unterbreitet.  


luvi

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Hallo,  Ja, dein Arbeitgeber müsste dir im BV das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft zahlen. Er bekommt das Geld allerdings wieder von der Krankenkasse rückerstattet. LG luvi 


annarick

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Er muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich ggf. ins Beschäftigungsverbot schicken. Oder in ein teilweises BV, in dem du bis 20 Uhr arbeitst, während er dich aber voll bezahlt. Ich hatte in meinem Nebenjob auch keine festen Arbeitszeiten und habe ein BV bekommen und werde nach Vertrag bezahlt. Wenn es nicht läuft, musst du dich bei der Bezirksregierung melden. Die werden das dann prüfen und deinem AG auf die Füße treten.


Merle_1406

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Super, ich danke euch schon mal für die ersten Hinweise 👍🏻 Dennoch bleibt meine Frage, ob mein Arbeitgeber verlangen darf, dass ich anstelle von 2-3 Mal pro Monat für je 9 Stunden, täglich für je 1,5h arbeiten kommen muss?


misses-cat

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Ja das kann dein Arbeitgeber verlangen wenn nix anderes im Vertrag steht zu Arbeitszeiten also zum Beispiel ab 20 Uhr oder nur am Freitag kann er dich auch täglich zwei Stunden einsetzen


Merle_1406

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Ok, das hört sich schon mal nicht so gut an. Das ist ja vom Aufwand her für mich dann auch völlig unverhältnismäßig und dann bliebe mir wohl nur zu kündigen. 


Merle_1406

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Zudem kommt, dass mein Hauptarbeitgeber eine Pause von 11h zwischen den zwei Jobs verlangt. Wenn ich täglich ins Büro gehe, kann ich ja abends nicht noch in der Kneipe arbeiten. 


KielSprotte

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Dein AG ist angehalten dich muschu-konform einzusetzen, ein BV ist immer nur der letzte Ausweg. Wäre halt nur noch abzuklären, ob Arbeits - oder Tarifvertrag eine  Mindesteinsatzzeit von z.B. 3 Std vorsieht. Wenn nicht, kann er dich eben auch für 1.5 Std einplanen bzw mit deiner Zustimmung bis 22 Uhr.


misses-cat

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Wie gesagt die einzige Möglichkeit ist noch nachzuschauen ob im Tarifvertrag ne mindesarbeitszeit festgehalten ist. Die 11 Stunden würdest du doch einhalten??? Bis 22 Uhr kann er nur mit deiner Einwilligung sonst nur bis 20 Uhr und am nächsten Tag dannwirst du ja nicht vor 7 Uhr im Büro anfangen dann hast du die elf Stunden Ob sich das lohnt musst du für dich ausmachen, es würde halt dein Elterngeld erhöhen


Merle_1406

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Hallo Frau Bender, ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. In meinem Vertrag sind weder Stundenanzahl noch Tage geregelt. Nur hätte ich den Job ja niemals angenommen, wenn von mir verlangt würde, dort jeden Tag 1,5h zu arbeiten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser extreme Mehraufwand (tägliche Fahrtzeit und -kosten) wirklich im Sinne des Mutterschutzes sein soll... Dann würde ich ja von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends täglich arbeiten und in meiner "Freizeit" irgendwie zwischen den Arbeitsstätten pendeln müssen. Zählen die durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat der letzten Jahre denn überhaupt nicht? Zudem möchte ich meinen Hauptjob auf 30h pro Woche erhöhen. Wenn ich dort dann 8h am Tag arbeite, dürfte ich dann in der Kneipe an diesem Tag nur noch eine halbe Stunde machen? Oder zählt dann die gesamte Wochenzeit?


Neverland

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Müssten dann nicht auch due urlaubstage angepaßt werden? Die sibd ja nach den 2x3 Tagen monatlich gerechnet. 


Merle_1406

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Liebe Neverland, wir haben leider weder bezahlten Urlaub noch Krankheit. Wenn wir nicht arbeiten, werden wir nicht bezahlt, da wir keine Stunden aufschreiben. LG


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