Pusteblume2020
Hallo Frau Bader, wie oft kann ich die Elternzeit verlängern? Mein Sachverhalt wie folgt: Kknd geboren am 22.02.2024 Ich habe bei meinem AG sofort 2 Jahre EZ beantragt . Mein AG hat mich nun kontaktiert und gefragt wann ich wieder komme. Ich habe leider ab 23.02.26 noch keinen Kita Platz. Die Zusage bzw. die Vergabe für die Kitaplätze ab 01.09.2026 findet erst ab März 2026 statt. Somit würde ich gern verlängern. Frage: 2. kann ich heute bis 30.09.2026 verlängern und falls kein Kitaplatz da wäre dann nächstes Jahr nochmal direkt bis 22.02.2027 verlängern? Oder gibt es da eine Begrenzung wie oft man innerhalb 3 Jahre verlängern kann ? Gibt es hierzu eine Gesetzesgrundlage? Danke
Hallo, nach den ersten zwei Jahren können Sie bis zum 3. Geb. mit Frist 7 Wochen verlängern, ohne das der AG zustimmen muss. Sie haben im Übrigen ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dein Kind hat bereits jetzt einen rechtlichen Anspruch. Habt ihr versucht einen Platz zu bekommen? Wenn ja, dann könntet ihr sogar mit Klage auf Lohnersatz drohen. Wenn ihr es Euch finanziell leisten könnt, dann kannst Du das komplette 3.Jahr melden und ab Ende nächsten Jahres bis zum Ende der Elternzeit Teilzeit in Elternzeit anmelden. 30.09. engt euch enorm ein, wenn der Start ab 01.09. wäre. Nicht alle neuen Kinder starten gleichzeitig mit der Eingewöhnung, vielleicht ihr erst ab 10.09. 4 Wochen Puffer sind sehr sehr wenig wenn es nicht auf Anhieb klappt, oder noch ein Infekt Tage klaut.
Ani123
Ihre 1.EZ endet 1 Tac vor dem 2. Geburtstag ihres Kindes. Der 2. Geburtstag wäre ihr Arbeitstag. Außer sie haben EZ bis zum 22.02.2026 gemeldet. Beim Verlängern müssen sie auf die Frist von 7 Wochen achten. Einen Kitaplatz im laufenden Kitajahr zu bekommen ist schwieriger als zum Sommer, wobei nicht unmöglich. In ihrem Fall wäre es gut gewesen, wenn sie ihr Kind zum 1.08.2025 angemeldet hätten. Bei Zusage eines Platzes hätten sie sagen können, dass ihr Kind bitte als Letztes eingewöhnt werden soll. Je nachdem wie viele neue Kinder aufgenommen werden hätte das Oktober 2025 oder später sein können. Sie hätten dann mehrere Wochen Zeit für die Eingewöhnung gehabt. Z. B. hätten sie ihr Kind anfangs auch nur halbtags betreuen lassen können und ab Februar 2026 auf ganztags erhöht. Anmelden müssen sie es direkt für ganztags (falls erforderlich), weil eine Erhöhung im Jahr schwierig sein kann, weil Personal nach angegebenen Betreuungszeiten zur Verfügung steht. Erste Schließzeiten der Kita hätte es gegeben (Weihnachten, Neujahr, evtl. auch im Herbst), zudem vielleicht erste Krankheitstage vom Kind. Und so vergehen Monate schnell. Jetzt haben sie keinen Betreuungsplatz, weil sie ihr Kind für Sommer 2025 nicht angemeldet haben. Was sie machen sollten? Wenn möglich ihr Kind jetzt online anmelden und noch zum nächstmöglichen Termin bzw. in ihrem Fall spätestens 22.02.2026. (Dann könnten sie keine Eingewöhnung machen.) Mit Eingewöhnung wäre ab Januar 2026 besser. Schauen sie nach ob es Kitas mit freien Plätzen gibt. Wenn ja rufen sie dort an und hoffen, dass sie den Platz bekommen. Wenn es Tagespflegen gibt kontaktieren sie auch diese. Gerade wenn sie das bevorzugen sollten ist dort eine Anmeldung jetzt notwendig. Viele Tagespflegen belegen ihre Plätze für August 2026 schon im Oktober 2025. Dokumentieren sie alles was sie machen um selbst eine Betreuung für ihr Kind zu finden. Spätestens Ende September 2025 schicken sie einen Brief an ihre Gemeinde/Stadt und fordern die Zuweisung eines Betreuungsplatzes ab Januar 2026. Geben sie die Betreuungszeiten mit an (denken sie dabei daran, dass sie ihren Fahrweg zur Arbeit mit einberechnen). Schreiben sie mit rein, wie sie selbst nach einer Betreuung gesucht haben. (Schicken sie ihre Dokumentation mit, sowie Kopien von Anfragen, Absagen, Schriftverkehr, usw..) Setzen sie eine Frist bis wann die Zuweisung eines Betreuungsplatzes erfolgen muss (z. B. 2 Wochen). Weisen sie darauf hin, dass sie bei Nicht-Zuweisung vorbehalren rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie nicht arbeiten können und ihren Verdienstausfall als Schadensersatz ggü. der Gemeinde/Stadt geltend machen werden. Schicken sie die Unterlagen per Einschreiben Einwurf dort hin. Das ist wichtig, damit sie nachweisen können, dass es eingegangen ist. Sie sind immer diejenige, die nachweisen muss, dass es eingegangen ist. Einschreiben eigenhändig wäre auch möglich, wobei die Person die Annahme verweigern und es bis zu 3 Wochen dauern kann bis es zurück zu ihnen gekommen ist. Die Zeit ist dann weg. Die Gemeinde/Stadt muss ihnen keinen Platz in einer Kita zuweisen. Es kann auch in der Tagespflege sein. Zudem muss es nicht ihre Wunschkita sein, sondern kann bis zu 30 Fahrminuten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt liegen (somit auch entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle). Lehnen sie den zugewiesen Platz ab verfällt ihr Anspruch auf eine weitere Zuweisung. Nehmen sie den Platz an können sie ihr Kind trotzdem weiter woanders anmelden und sollten sie dort einen Platz bekommen ihr Kind dahin wechseln lassen. Nehmen sie einen Platz bei einer Tagespflege an und bekommen durch eine reguläre Anmeldung keinen Platz in einer Kita für Sommer 2027, so haben sie erneut den Anspruch auf Zuweisung. (Das gilt auch für eine Krippe.) Meldet sich die Gemeinde/Stadt garnicht würde ich einen Anwalt kontaktieren und er soll ein Schreiben auf Zuweisung zur Gemeinde/Stadt schicken. Oftmals kommt es dann zur Zuweisung eines Platzes. Sollte das nicht geschehen machen sie ihren Schadensersatz geltend inkl. der Kosten des Anwalts. Am besten über den Anwalt. Wenn sie ab dem 2. Geburtstag arbeiten möchten würde ich dem Arbeitgeber jetzt mitteilen, dass sie zurzeit noch auf der Suche nach einem Betreuungsplatz sind und sich spätestens Ende November 2025 melden werden. Ende November reicht aus. Sollten sie bis dahin einen Betreuungsplatz in Aussicht haben teilen sie das ihrem Arbeitgeber mit, wenn nicht verlängern sIe ihre EZ bis zum 30.09.2026. (Bedenken sie die Schließzeit im Sommer, welche bis in den August gehen kann. Nur weil sie einen Betreuungsplatz ab 1.08.2026 haben startet der nicht dann. Das kann durchaus Seotember oder später werden. Als Erzieherin rate ich den Eltern dazu sich 4 Wochen für die Eingewöhnung Zeit zu nehmen. Das eine Kind braucht die Zeit, das Andere ist schneller eingewöhnt und wieder ein Anseres braucht noch länger. Das Kind spürt wenn etwas unter Zeitdruck gemacht wird. Daher ist längere Planung besser als zu kurz.) Wenn sie während der EZ TZ in EZ arbeiten möchten müssen sie das fristgerecht beantragen. Wenn sie die EZ bis zum 30.09.2026 verlängert haben können sie diese auch fristgerecht weiter verlängern. Ob um einige Tage oder bis maximal 21.02.2027 (Ende von 3 Jahre EZ) entscheiden Sie. Haben sie noch Resturlaub von vor dem Kind bzw. aus dem Mutterschutz? Bei Verlängerung der EZ bis zum 30.09.2026 und anschließenden aufleben des alten Vertrages könnten sie ihrem Arbeitgeber fragen, ob sie den erst nehmen können. Sollten sie TZ in EZ arbeiten können sie den Resturlaub erst nach er EZ nehmen. Dem Kindsvater stehen ebenfalls 3 Jahre EZ zu. Es wäre auch eine Möglichkeit, dass er das Kind eingewöhnt oder dass sie damit anfangen und er fortsetzt. Das wird zwar nicht gerne gesehen bei den Erziehern. Wobei es manchmal nicht anders nicht geht und im Nachgang es sehr gut lief.
85kathali
Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ein Arbeitsbeginn zum 1.10 realistisch ist oder ggf doch erst Mitte/Ende Oktober. Würde die Eingewöhnung in der Einrichtugn tatsächlich schon zum 1.9 starten? Manchmal haben die Kitas noch Sommerschließzeiten und fangen erst später an. Wenn mehrere Kinder eingewöhnt werden, starten diese teilweise nacheinander. Und bei manchen Kindern dauert die Eingewöhnung länger.
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