Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Sie kürzlich schon um Rat bezüglich einer Kündigung nach EZ gefragt, da der Fahrtweg aktuell noch zu lang ist und der Betreuungsumfang momentan noch nicht zu den geforderten Arbeitszeiten passt. 2025 sähe dies anders aus.
Nun stellte sich mir noch die Frage, ob ich meine Elternzeit einfach um ein Jahr verlängern könnte, währenddessen eine Stelle in Elternteilzeit bei einem AG hier in meiner Wohnnähe antreten könnte und dann nach dem einen Jahr wieder, falls dann noch gewünscht, zum alten AG zurückgehen könnte?
Wegen der Verlängerung bin ich unsicher, ob dies einfach machbar ist? Ich war mit Kind 1 ursprünglich 2 Jahre in Ez, habe diese jedoch dann auf Grund erneuter SS und beginnenden MuSchu verkürzt und bin dann mit Kind 2 wieder in eine zweijährige EZ gestartet, die im Sommer ausläuft.
Herzlichen Dank und viele Grüße
von
Loisel
am 15.01.2024, 10:05
Antwort auf:
Verlängerung Ez
Hallo,
1. Eine Verlängerung ist möglich
2. Die andere Tätigkeit bis 32 STd/Woche sind möglich, wenn der alte AG zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
Verlängerung Ez
Hallo, du legst dich für die ersten zwei Jahre fest. Das hast du gemacht, daher dürftest du jetzt das dritte Jahr anhängen.
Mit Zustimmung des AGs darfst du auch wo anders arbeiten.
von
sneram
am 15.01.2024, 10:20
Antwort auf:
Verlängerung Ez
Danke, dies hier hatte ich online gefunden und es machte mich stutzig Was ist der Bindungszeitraum?
Wenn Eltern vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes Elternzeit nehmen, müssen sie sich für zwei Jahre binden: Das heißt, sie legen fest, wann und wie lange sie in den folgenden beiden Jahren Elternzeit nehmen. Weitere Elternzeit nehmen oder verlängern können sie dann nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
von
Loisel
am 15.01.2024, 10:36
Antwort auf:
Verlängerung Ez
Ja, auf diese zwei Jahre bezogen. Das dritte Jahr kann angehängt oder später (unter Wahrung der Fristen) genommen werden.
von
sneram
am 15.01.2024, 12:21