Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

Baby22018

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und bin bereits nach 1,5 Jahren wieder in TZ in EZ in meinen alten Job zurückgekehrt. Nun möchte ich auch nach Ablauf der 2 Jahre EZ weiterhin in TZ arbeiten und überlege deshalb meine EZ auf 3 Jahre zu verlängern. Kann ich das ohne Zustimmung meines AGs machen und bleibt dann meine TZ Vereinbarung für den AG bindend? Wenn ich die EZ nicht verlängere, habe ich dann auch nach Ablauf derer Anspruch auf eine TZ Stelle? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Elternzeit können Sie, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmen, verlängern. Bezüglich der Teilzeit kommt es wesentlich darauf an, ob Sie einen Anspruch haben, d.h., ob die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Wenn ja, muss neu beantragt werden, der Arbeitgeber muss aber betriebliche Gründe nennen, warum er ablehnt. Da Sie ja jetzt schon in Teilzeit arbeiten wird ihm das sehr schwer fallen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

zum ersten: ja. du kannst ohne zustimmung des AG dein drittes jahr dranhängen. ABER deine tz musst du für dieses jahr neu verhandeln. deine jetzigen teilzeit ist befristet auf die elternzeit. und daher musst du wenn du verlängert hast auch besprechen, ob es bei der teilzeit bleiben kann für das dritte jahr. danach hast du KEINEN anspruch auf eine teilzeit. denn nach der elternzeit greift dein alter vertrag. es ist reine verhandlungssache, ob der AG dich in TZ behalten möchte und dir tz dauerhaft genehmigt. denn wenn du deinen vollzeitvertrag nicht mehr erfüllen kannst, und der AG dir keine tz anbietet, müsstest du kündigen. das würde ich deshalb schon jetzt klären damit du weißt was kommt. es könnte auch sein, dass er dir zwar tz anbietet, aber nicht die arbeitszeiten die für dich passen. denn die betreuung des kindes obliegt dir alleine.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!

Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...

Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gel ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Sie kürzlich schon um Rat bezüglich einer Kündigung nach EZ gefragt, da der Fahrtweg aktuell noch zu lang ist und der Betreuungsumfang momentan noch nicht zu den geforderten Arbeitszeiten passt. 2025 sähe dies anders aus. Nun stellte sich mir noch die Frage, ob ich meine Elternzeit einfach um ein Jahr verlänger ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...

Hallo,  ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...