Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Christine187

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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der letzten 3 monate vor der Schwangerschaft im BV ausgezahlt. Das wäre mein Vollzeit Gehalt vor der ersten Schwangerschaft. Kann ich davon ausgehen, dass ich das Vollzeit Gehalt bekomme? Da ich ja nicht mal 1 Monat in Teilzeit gearbeitet habe? Oder ist es ein Problem, dass die Elternzeit fortläuft? Sollte die Elternzeit lieber vorzeitig beendet werden wenn der AG zustimmt? Vielen Dank


Suomi

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Man bekommt das was man auch ohne BV bekommen hätte und in Deinem Fall ist es das Teilzeitgehalt. Es spielt keine Rolle, ob und wie lange Du da bereits Teilzeit gearbeitet hast. Die Elternzeit zu beenden um wissentlich in ein BV zu gehen, nur um mehr Geld zu bekommen, ist nicht erlaubt und wäre Betrug gegenüber der Krankenkasse! Und kann dementsprechend geahndet werden, auch wenn der AG zustimmen würde.


Christine187

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Weißt du denn auch wie es sich verhält wenn das gehalt rein am Umsatz orientiert ist? Das ist nämlich bei mir der Fall. Das einzige was sich ändert ist die Anzahl der Stunden, die ich arbeite. Das was ich erwirtschafte wird mir prozentual ausbezahlt. Wenn ich also in dem Monat anfange zu arbeiten und gar nicht ersichtlich ist wieviel ich verdiene da ich erneut ins BV geschickt werde, ist das schwierig zu ermitteln. Deshalb dachte ich, dass das durchschnittliche gehalt der letzten 3 monate vor eintritt der Schwangerschaft entscheidend sind. Das wäre dann automatisch das Gehalt meines 1. BVs. Da kann auch rein theoretisch die Elternzeit bestehen. Mein fall ist sehr speziell.


misses-cat

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Dann solltest du diese Frage mit der Zusatzinformation das du kein Gehalt sondern eine reine Umsatzbeteiligung bekommst noch mal stellen, so kann Frau Bader deine Frage gar nicht richtig beantworten.


Dojii

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Du darfst in einem BV allerdings auch nicht besser gestellt werden als ohne BV. Dass sich das BV rein aus deinem Umsatz der Vollzeitstelle errechnet, halte ich nicht für logisch, da du dann mehr bekommen würdest, als ohne BV. Das ist nicht im Sinne des Gesetzes.  Ich könnte mir aber vorstellen, dass man deinem Umsatz aus Vollzeit der drei Monate vor (erster) Schwangerschaft als Grundlage nimmt und dir davon dann entsprechend des Prozentsatzes deiner Teilzeittätigkeit das Teilzeitgehalt im BV zahlt. 


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