Henna1
Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch die Eingewöhnungszeit müsste ich aber eh eine Verlängerung der Elternzeit bis ca. Oktober beantragen. Evtl. ergibt sich zum Ende des Jahres ein Kitaplatz durch eine dann neu geplante Kita. Das wissen wir noch nicht. Ich müsste also Ende Mai meine Elternzeit wenigstens bis Oktober verlängern, danach evtl. noch länger bis Anfang 2018. Meine Fragen: 1. Wir oft kann ich meine Elternzeit verlängern? Verlängere ich sie bis Oktober und falls der Kitaplatz erst Ende des Jahres möglich ist dann noch mal oder kann ich nur gleich länger beantragen? 2. Wenn ich jetzt während der Elternzeit wieder schwanger werde, gehe ich davon aus, dass ich nicht die gesamte Schwangerschaft arbeiten kann, wenn nicht wahrscheinlich eh ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird (ich bin jetzt 42 Jahre alt und die erste Schwangerschaft lief sehr beschwerlich, mit in den letzten Wochen Beschäftigungsverbot auf nur 4 Std. arbeiten). Erhalte ich nach Ablauf der Elternzeit bei einem Beschäftigungsverbot mein damaliges Gehalt? Und danach auch wieder Elterngeld? Wir möchten ein zweites Kind nicht finanziell gesehen planen, aber wir möchten auch nicht "dumm" sein. LG Henna1
Hallo, 1. Flexibler sind sie, wenn sie noch das gesamte dritte Jahr arbeiten und während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. 2. wenn es Probleme in der Schwangerschaft gibt, ist nicht das Beschäftigungsverbot, sondern die Krankschreibung das richtige Mittel. Ansonsten können Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, wenn Sie wieder arbeiten gehen wollen, in dem Umfang Mutterschaftslohn im Beschäftigungsverbot bekommen, indem Sie sonst arbeiten würden. bitte berücksichtigen Sie dabei, dass der Arbeitgeber gehalten ist, seit diesem Jahr im Zweifel kein Beschäftigungsverbot auszusprechen, sondern umzusetzen. Ein Vollzeitjob können Sie also trotz Beschäftigungsverbot nur dann antreten, wenn das Kind Vollzeit betreut ist. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, du würdest nach Ablauf der EZ dein volles Gehalt erhalten. Aber - auch nur, wenn die Betreuung deines Kindes gesichert und du auch in der Lage wärst, zu arbeiten. Seit 2015 hat sich sehr vieles, durch den Missbrauch des BV geändert. Die KK prüfen sehr genau, deshalb musst du in der Ausgangssituation sein, die Arbeit im vollen Umfangs des vereinbarten Vertrages zu übernehmen. Wenn dein erstes Kind nicht betreut ist, stehst du faktisch nicht zur Verfügung. Ist es betreut, bekommst du das volle Gehalt wieder und somit auch EG. Du hast ja bereits 2 Jahre EZ genommen, dass dritte Jahr kann unkompliziert bei deinem AG beantragt werden.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, im Juli15 ist mein 1. Kind zur Welt gekommen. Ab Dez14 hatte ich einen Beschäftigungsverbot. Habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld auf ein Jahr verteilt. Jetzt erneut schwanger, während der Elternzeit. Wenn das 2. Kind auf die Welt kommt, habe ich immernoch 2 Jahre Elternzeit übrig. Jetzt habe ich gehört, dass wenn man ...
Hallo =) Ich bin gelernte Arzthelferin und seit dem 1.11.16 stolze Mama eines wundervollen Sohnes! Als meine Schwangerschaft im März 2016 festgestellt wurde, hat mich mein Chef (ich arbeite seit 16 Jahren bei einem Kinderarzt) sofort ins Beschäftigungsverbot "geschickt". Zum einen habe ich nachgewiesen KEINEN Schutz gegen CMV (Cytomegalie) u ...
Hallo, ich war bis Anfang des Monats zwei Jahre lang in Elternzeit. Das letzte Jahr habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich aktuell in meiner alten Vollzeitstelle. 1. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot bei einer jetzt eintreten Schwangerschaft berechnen? Wird die Teilzeit in Elternzeit mit einberechnet? ...
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit