Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der Elternzeit Schwanger+Beschäftigungsverbot. Bekommt man volles Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der Elternzeit Schwanger+Beschäftigungsverbot. Bekommt man volles Gehalt

Ebrus

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Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 Ssw Meine fragen 1. Wird mein Gehalt wieder bezahlt wenn ich rechtzeitig elternzeit beende? 2. volles elterngeld im ersten Jahr bekommen muss ich dann was zurück bezahlen,weil ich im 2 Elternzeit schwanger wurde und die Elternzeit damit beende. Wie sollte ich vorgehen was muss ich beachten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundsätzlich ist es möglich, mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Das geht jedoch nicht, um direkt in ein neues Beschäftigungsverbot so gehen, weil das der Krankenkasse schaden würde. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du darfst deine elternzeit nicj beenden um ein bv zu bekommen, nur zum neuen Mutterschutz


Dojii

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Nein, das zu machen wäre Betrug und wird von den Krankenkassen entsprechend auch gehandhabt.


MamaausM2

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Wenn du nicht arbeitest, brauchst du doch kein BV.


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