Amelie2915
Ich bin noch bis Mai in Elternzeit. Dann müsste ich wieder auf meine alte Vollzeitstelle zurück. Elterngeld habe ich bis Februar bekommen da ich es auf 2 Jahre aufgeteilt habe. Jetzt bin ich wieder Schwanger. In der ersten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Wenn ich jetzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme und das noch vor Mai, also bevor ich überhaupt einen Tag gearbeitet habe, habe ich dann trotzdem Anspruch auf mein Gehalt wie beim ersten Beschäftigungsverbot?
Hallo, ja! Liebe Grùsse NB
sterntaler82
Du bekommst frühstens im Mai ein Beschäftigungs verbot. Vorher nicht da du in Elternzeit bist
Mitglied inaktiv
Innerhalb der Elternzeit gibt es nur ein BV wenn man auch arbeitet, also teilzeit innerhalb der Elternzeit macht. Und dann in Höhe des Teilzeitgehaltes. Ansonsten gibt es ein BV frühstens am ersten tag nach der Elternzeit. Und dann je nachdem welcher Vertrag in Kraft tritt. Ist es der normale Vollzeitvertrag dann gilt der. Hat man einen dauerhaften Teilzeitvertrag geschlossen - der eben nicht auf Elternzeit befristet ist, dann gilt der. Elternzeit frühzeitig beenden um wissentlich direkt ins BV zu gehen geht nicht, das wäre Sozialbetrug. Und fliegt auch recht schnell auf. Elternzeit beenden, auch ohne Zustimmung des AG zum neuen Mutterschutz, das geht-. und ist auch angeraten. dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld. Bei dir wird es auf jeden Fall weniger Elterngeld geben. da du im zweiten Jahr der Elternzeit nicht gearbeitet hast und entsprechend viele 0 € Runden in die Berechnung für Elterngeld Nr2 einbringst. Das Du das Elterngeld auf 2 Jahre hast auszahlen lassen ist da ohne Relevanz. Die zeit von Mai bis Mutterschutz wird dann aber, egal ob Du arbeitest oder ein BV bekommst, in die Berechnung mit einfließen. Wird halt aber, je nachdem wie lange Du schon schwanger bist, nicht mehr viel ausmachen. Allerdings wirst Du noch 10% Geschwisterbonus bekommen bis Kind Nr1 3 Jahre wird.
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