SophiaGrace95
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf geringfügigkeitsbasis. Nach dem 16.09., wo mein Urlaub zu Ende ist, fange ich dann ab dem 1.10. in dem Unternehmen, wo ich jetzt auch arbeite, Vollzeit an zu arbeiten. Wir planen ein 2. Kind. Ich weiß, dass ich in dem Unternehmen sofort ins Beschäftigungsverbot gehen würde. Jetzt ist die Frage, wie lange muss ich Vollzeit arbeiten, um im Beschäftigungsverbot auch das Vollzeitgehalt zu bekommen?
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Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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