Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgrund ihres Berufes wird es zu einem vollständigen Beschäftigungsverbot kommen. Nun wird der Mutterschutzlohn als Ersatzleistung auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. In diesen hat sie aufgrund der Elternzeit und der bereits abgelaufenen Elterngeldmonate aber 0€ verdient. Beudetet dies, dass sie im Beschäftigungsverbot keinen Mutterschutzlohn erhält oder wird der Berechnungszeitraum geschoben, bspw. vor die erste Schwangerschaft?    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Ausführungen.