Holderpilot
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich auch darum kümmert. Dies kommt nachdem meine Vorgesetzte mich ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass ich nicht die Arbeit der anderen Abteilung mit machen soll und mich auf meinen Part konzentrieren soll (dies geschah ca. 2 Monate vor diesem Fall, den ich entsprechend abgegeben habe). Da dies nicht der einzige Fall von gaslighting ist, bin ich mittlerweile schon psychisch etwas angegriffen wenn es um meine Vorgesetzte geht. Hinzu kommt, dass meine Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft ist und ich zu Bluthochdruck neige. Ich überlegen daher, mit meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot zu besprechen, da ich Angst habe, dass der anhaltende Stress negative Auswirkungen auf mein Baby haben könnte. Nun meine Frage: wäre Mobbing/psychischer Stress bei der Arbeit eine Grundlage für ein BV und wenn ja, hätte dies dann Auswirkung auf mein Elterngeld? Bzw. würde ich im BV den selben Betrag erhalten wie im Mutterschutz? Und kann es mir vom AG negativ ausgelegt werden, wenn ich nach der Abmahnung nun mit einem Beschäftigungsverbot komme? Danke für ihre Hilfe! A.S.
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, bin ich raus. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie sollten einen Anwalt aufsuchen und gegen die Abmahnung vorgehen. Da es Fristen dazu gibt sollte das zeitnah erfolgen. Psychische Belastung ist kein Grund für ein BV. Während eines BV müssen sie arbeitsfähig sein, was sie wegen der Psyche nicht sind. Daher ist das eine AU. AU geht auch immer vor BV. Da ihr Arbeitgeber nicht positiv auf sie gestimmt ist kann er ein BV auch hinterfragen. In ihrem Fall käme vermutlich bei der Prüfung heraus, dass sie AU sind. Dies kann Konsequenzen haben, wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Ab dem 43. Krankheitstag am Stück erhalten sie Krankengeld. Da das nicht schwangerschaftsbedingt ist fließt es mit 0 € in die Berechnung des EG ein. Wäre es schwangerschaftsbedingt könnte es ausgeklammert werden.
WonderWoman
selbstverständlich kann wg. mobbing ein individuelles bv vom gyn ausgesprochen werden. das ist sogar einer der wenigen gründe wo das bv vom gyn und nicht vom ag ausgesprochen wird. allerdings würde nach meiner rechtsauffassung eine einzelne abmahnung, zumal eine unwidersprochene und damit rechtmäßig akzeptierte, für den nachweis des mobbings nicht reichen. alleine deshalb solltest du unbedingt widersprechen und auf enfernung aus der personalakte drängen. und ein paar mehr nachweise/beispiele für mobbing sammeln. der ag muss ganz grundsätzlich das recht haben auch eine schwangere an abzumahnen wenn es einen gerechtfertigten grund dafür gibt. bluthochdruck etc. sollten dabei aber unerwähnt bleiben da sonst der ag der meinung sein könnte dass eine krankschreibung angebrachter wäre weil das arbeiten ganz generell nicht möglich wäre, so wie es die vorschreiberin ja eindrücklich erwiesen hat. individuelles bv wg. mobbing heißt dass das mobbing und nur dieses ein weiterarbeiten unmöglich macht ohne die schwangerschaft zu gefährden.
Holderpilot
Vielen Dank für ihre Antwort. Die Abmahnung kam am vergangenen Freitag erst per Mail rein. Ich habe bereits einen Anwalt kontaktiert. Ist es sinnvoll, bereits vor dem Anwaltstermin eine Gegendarstellung an den Vorgesetzten zu geben, oder sollte ich direkt alles über den Anwalt laufen lassen? Danke für ihre Hilfe.
WonderWoman
es gibt keine frist für den widerspruch (auch da irrt die vorschreiberin) aber sie muss "zeitnah" erfolgen. die meisten gerichte halten einen zeitraum von 1-2 wochen noch für "zeitnah". ich würde dazu tendieren den anwaltstermin abzuwarten wenn dieser in den nächsten 7-10 tagen stattfindet. wenn sich das länger hinzieht kannst du schonmal schriftlich widersprechen und schreibst dass du die stellungsnahme nachreichst. auf keinen fall solltest du dich mündlich dazu äußern oder gar irgendwas schriftlich bestätigen bevor du mit dem anwalt gesprochen hast. auch nicht den zugang!
Ani123
Wenn sie schriftlich wiederspricht und schreibt, dass sie die Stellungnahme nachreicht beweist das den Zugang der Abmahnung.Warum sollte sie sonst eine Stellungnahme dazu abgeben wollen?
WonderWoman
den zugang will sie ja auch nicht bestreiten, den braucht sie ja wenn die abnahmung das systematische mobbings nachweisen soll. aber die bestätigungen des zugangs die vom ag zur unterschrift vorgelegt werden sind oft so formuliert dass man nicht nur den zugang sondern auch die richtigkeit der abmahnung anerkennt. und weil der laie sich da ganz schön in die nesseln setzen kann ist man auf der safe side wenn man lieber gar nichts unterschreibt. auch rechtfertigungen ("aber ich wollte doch nur...", "aber sie haben doch gesagt....") können tricky sein. also lieber klappe halten bis man mit dem anwalt die vorgehensweise besprochen hat.
funkie88
Meines Erachtens erscheint es sinnvoll mit der Gynäkologin über den Sachverhalt des Bluthochdruckes sprechen. Da dieser ggf. negative Einflüsse auf die Schwangerschaft haben kann (ggf. Präklamsie-Aspekt) kann hier u.U. ein BV draus folgen.
Holderpilot
Danke für alle Rückmeldungen. Ich habe am Montag einen Termin mit meinem Anwalt und werde auch mit der Gynäkologin sprechen wegen eines BV. Neben der Tendenz zu Bluthochdruck habe ich auch Schwangerschaftsdiabetes und bin ü35 also sowieso "Risikoschwangerschaft", und mittlerweile geht mir der Stress auf der Arbeit wirklich an die Nieren... Fühle mich permanent unter Druck gesetzt. Werde das aber auch vorab mit der Anwältin besprechen. Danke für die vielen Kommentare!
Holderpilot
Update: die Lage ist völlig eskaliert. Letzte Woche wurde uns mitgeteilt, dass unsere Firma verkauft wurde. Ich habe mit meiner Ärztin gesprochen und bin aktuell AU. Diesen Montag dann kam eine Mail, dass es personelle Veränderungen geben wird und dass alle, die es betrifft, zu einem persönlichen Gespräch für Dienstag eingeladen werden. Da ich AU bin, habe ich das nur von meiner Kollegin erfahren. Aber auch ich bin zu einem Termin eingeladen worden. Mein komplettes Team hat am Dienstag eine Kündigung erhalten. Ich habe mittlerweile eine Mail in meinem privaten E-Mail Account mit einer Bitte um ein Gespräch mit dem neuen GF, bin aber immer noch AU aktuell. In der AU bin ich ja nicht verpflichtet, für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen, oder? Sollte ich lieber reagieren auf die Mail oder lieber erst mal gar nichts machen? Ich fürchte, sie planen natürlich auch mich zu kündigen. Bin aktuell 25. SSW ... Danke für alle Tipps oder Hilfestellungen, die ihr geben könnt!
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