Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot wegen Mobbing

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot wegen Mobbing

annaki1988

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Hallo Frau Bader, kann der Frauenarzt bzw. Hausarzt wegen Mobbing ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Wenn ja, können Sie mir die rechtliche Grundlage ggf. ein Gerichtsurteil zur Verfügung stellen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der FA kann ein generelles BV wegen Mobbing aussprechen(BAG, Urteil vom 21. März 2001, Aktenzeichen: 5 AZR 652/99). Eine Erklärung finden Sie zB hier: https://www.dbb.de/der-dbb/frauen/urteile/mobbing/mobbing-in-der-schwangerschaft-beweiswert-eines-aerztlichen-beschaeftigungsverbots-bag.html Frohe Weihnachten NB


cube

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Ja, kann er. Aber das muss der Arzt ja entscheiden, ob er "Mobbing" als Grund für gerechtfertigt hält. Er könnte ja auch eine AU ausstellen. Was meinst du mit Gerichtsurteil dazu? Um den Arzt zu überzeugen, dass er das tun soll/muss oder um ihm zu zeigen, dass er es darf?


mellomania

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musst du mit dem AG sprechen und ihm die möglichkeit geben, die situation zu klären und zu ändern. also direkt mit dem bv wegen mobbing kommen, da kann der AG anzweifeln und die situation dann klären. sei offen und gehe direkt hin, damit es dir auf arbeit besser geht


annaki1988

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Ich gehe nicht zum AG. Zum Einen empfindet er es anders, zum anderen habe ich schon mal ein Gespräch gesucht. Antwort war darauf, ich habe selber schuld. Genau ich wollte gerne dem Arzt zeigen, dass er es darf und dass Mobbing auch ein grund ist.


cube

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Also: der AG stellt ein ein BV aus, wenn er dir keinen gemäß MuSchu adäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder deinen Arbeitsplatz/Aufgaben entsprechend anpassen kann. Der Arzt stellt ein BV aus gesundheitlichen Gründen aus., also wenn jegliche Arbeit die Schwangerschaft bzw. deine Gesundheit und/oder die des Kindes gefährden würde. Bist du sozusagen einfach nur erkrankt, stellt der Arzt eine AU aus. Dein Arzt sollte aber eigentlich wissen, wann ein BV von ihm aus angebracht ist. Möglicherweise sieht er eben keinen Grund für ein BV? Du wirst ihn nicht dazu zwingen können. Es ist sein ärztliches Ermessen, ob er ein BV oder vielleicht eher eine AU oder auch gar nichts für gerechtfertigt ansieht. Der AG kann das BV auch anzweifeln und ein zweites Attest einfordern. Vor allen Dingen, wenn er selbst gar keinen Grund dafür sieht - also zB gar nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass du dich gemobbt fühlst und deine Arbeit selbst auch keinen Grund dafür bietet. Du solltest tatsächlich erst mal mit deinem AG darüber sprechen, das du dich gemobbt fühlst. Ansonsten wäre evt. ein Psychologe der geeignetere Arzt ein BV auf Grund des Mobbings auszustellen.


Mitglied inaktiv

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Cube: Beschäftigungsverbote können nur von approbierten Ärzten ausgestellt werden!


cube

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ok - sorry. War ungenau. Psychiater.


annaki1988

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Wie schon erwähnt, wenn der AG selbst mobbt, werde ich nicht mit ihm sprechen. Das macht kein Sinn. Wieso sollte er es anzweifeln. Er hat mich selbst gefragt, ob ich nicht eher ein BV bekomme. Ich wollte jetzt auch nicht darüber diskutieren und auch nicht die Ratschläge, dass ich mit dem AG sprechen sollte. Ihr kennt die Situation nicht, in der ich mich befinde. Ich wollte wissen, ob es Urteile gibt oder andere Grundlagen. Ich bedanke mich vorab für diese Hilfe.


cube

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Es gibt Gesetze dazu, wann ein Arzt ein BV ausstellen kann und wann der AG. Welche Voraussetzungen für ein BV erfüllt sein müssen etc. Die wird dein Arzt aber wohl kennen. Es gibt kein Gesetz, das einen Arzt dazu zwingt, ein BV auszustellen oder ein Gerichtsurteil, nach dem der Arzt ein BV auszustellen hat. Das darf der Arzt tatsächlich selbst entscheiden, ob er dafür eine Grundlage sieht oder eben nicht. Wenn der AG ein BV möchte, muss er es gefälligst selbst ausstellen und nicht den Arzt zu seinem Handlanger machen. Im übrigen konnte hier keiner wissen, das dein AG gerne ein BV hätte.


cube

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Schwangere Arbeitnehmerinnen werden durch Konflikte am Arbeitsplatz häufig besonders stark belastet. Zum Schutz der Schwangeren und der Leibesfrucht kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein ärztliches Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft ausgesprochen werden, wenn die betroffene Arbeitnehmerin durch die Konfliktsituation psychisch so stark belastet wird, dass eine Gefährdung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortsetzung der Beschäftigung besteht. Für die Annahme einer derartigen Gefährdung ist es grundsätzlich unerheblich, ob tatsächlich eine Mobbingsituation vorliegt oder ob dies von der werdenden Mutter nur subjektiv so empfunden wird. Etwas anderes gilt nur, wenn offensichtlich ist, dass die geltend gemachte psychische Belastung von der Arbeitnehmerin nur vorgeschoben wird. Bei einem auf "Stresssituationen am Arbeitsplatz" oder "Probleme mit Vorgesetzten oder Kollegen" gestützten Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber eine konkrete Beschreibung der zugrunde liegenden Umstände verlangen. Unterbleibt eine entsprechende Erläuterung durch den Arzt oder die Arbeitnehmerin, so ist der Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttert.


cube

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Wenn du aktuell aber evt. eine AU hast, geht die vor. Und es bleibt dennoch dabei, das der Arzt entscheiden kann, ob er eine AU oder ein BV für angemessen hält. Der Text (von Haufe) erläutert nur, dass der Arzt ein BV ausstellen darf - nicht, dass er es muss.


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