Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlängert werden um die Dauer des Beschäftigungsverbots. Zeitlich läuft der Vertrag somit dann bis in den Mutterschutz hinein. Muss er dann auch noch weiter um den Mutterschutz und die Elternzeit verlängert werden? Ändert sich etwas daran, wenn ich vorhabe im März noch die Facharztprüfung abzulegen, und ich somit nicht mehr in Weiterbildung bin? Vielen Dank für die Auskunft!