Maybesoonagain
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlängert werden um die Dauer des Beschäftigungsverbots. Zeitlich läuft der Vertrag somit dann bis in den Mutterschutz hinein. Muss er dann auch noch weiter um den Mutterschutz und die Elternzeit verlängert werden? Ändert sich etwas daran, wenn ich vorhabe im März noch die Facharztprüfung abzulegen, und ich somit nicht mehr in Weiterbildung bin? Vielen Dank für die Auskunft!
Hallo, sry, mit dem WissZeitVG kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB
Schmetterfink
Das kommt auf deinen Befristungsgrund (Qualifizierungsgrund) lt. WissZeitVG an, der sich in der Regel an der Ausfinanzierung deiner Stelle orientiert. Bist du nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG befristet, sollte dir die Nachholzeit zustehen. Bei uns steht der Befristungsgrund im Einstellungsantrag. Falls dir der nicht mehr vorliegt und dein Vertrag keinen Aufschluss darüber gibt, klär das mit deiner Personalabteilung, ggf. unter Einbeziehung des Personalrats/der Personalvertretung und/oder der Gleichstellungsbeauftragten (das Zauberwort ist "Nachholzeit" und die sollte entsprechend des WissZeitVG automatisch im Umfang der Ausfallzeit gewährt werden, wenn der AG das Arbeitsrecht nicht bis zum Brechen biegt). Bist du Drittmittelbefristet (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG), hängt es an den Förderbedinungungen des Drittmittelgebers, die das in der Regel nicht vorsehen. Da kann ggf. verlängert werden, aber aus Kulanz des Arbeitgebers und in der Regel nur falls die Mittel entsprechend verlängert werden können bzw. entsprechend lange zur Verfügung stehen (wir hatten beides schon, die DFG verlängert die Sachbeihilfen kostenneutral in der Regel recht unkompliziert, "unsere" EU Programme sehen das nicht vor, da ist bei Projektende (leider) Schluss). Ist dein Qualifizierungsgrund die Facharztprüfung und wäre der Vertrag automatisch mit Ablegen der Prüfung geendet, da das Qualifizierungsziel erreicht ist, kann das ggf. wieder anders aussehen. Wie gesagt, wende dich im Zweifel an deinen Personalsachbearbeiter (oder im ersten Schritt an deinen Vorgesetzten, dessen Sekretärin oder wer immer deine Einstellung vorgenommen hat). Das ist so ein typischer "kommt drauf an" Fall, für den man eigentlich deinen Vertrag kennen muss.
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