Sabrinabalu
Hallo, meine Frage : ich habe 2023 mein 1. Kind bekommen, 3 Jahre Elternzeit genommen. In der ganzen 1. Schwangerschaft war ich im BV. In der Elternzeit bin ich erneut schwanger geworden. Die Elternzeit lief bis zum 26.01.2026. Ab dem 27.01.2026 habe ich dann bis zum meinem erneuter Mutterschutz 05.03.2026 bezahlten Urlaub genommen. Wie wird mein Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld sein wie wird es berechnet ich hab nur im Februar 2026 mein volles netto Gehalt bekommen. Im Januar wurden nur 5 Tage Gehalt gezahlt vom 27.01-31.01. wird mein Mutterschutzgeld trotzdem in der Höhen meines Nettogehalts liegen? viele Grüße
Hallo, wenn Sie den Lohn auch weiter bekommen würden ja. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja wird es. Dass du bis zum neuen Mutterschutz keine drei vollen Monate gearbeitet hast, ist egal.
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