Apfelteele
Hallo =) Ich bin gelernte Arzthelferin und seit dem 1.11.16 stolze Mama eines wundervollen Sohnes! Als meine Schwangerschaft im März 2016 festgestellt wurde, hat mich mein Chef (ich arbeite seit 16 Jahren bei einem Kinderarzt) sofort ins Beschäftigungsverbot "geschickt". Zum einen habe ich nachgewiesen KEINEN Schutz gegen CMV (Cytomegalie) und mein Chef meinte damals, dass es abgesehen davon noch genügend andere Risiken gäbe die für das ungeborene in einer Kinderarztpraxis schädlich sein könnten. Ich wollte damals UNBEDINGT weiter arbeiten , da mir mein Beruf einfach unheimlich Spaß macht und ich super gerne in dieser Praxis gearbeitet habe - war wie eine 2. Familie für mich. Mein Chef hat sich aber nicht überzeugen lassen, meinte es sei zu gefährlich. Selbst andere Arztkollegen aus der gleichen Branchen würden bei Ihren Angestellten sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen bei feststellens einer Schwangerschaft, auch wenn Schutz gegen Cytomegalie bestehe. Aber es einfach zu risikoreich im Allgemeinen sei. So, nun meine Frage.... Meine Elternzeit endet am 31.10.17 . Mein Chef kann mich aber nach der Elternzeit leider nicht mehr übernehmen, da es aus betrieblichen Gründen nicht machbar ist. Sollte ich jetzt erneut in der Elternzeit noch schwanger werden , rutsche ich dann automatisch wieder in ein Bschäftigungsverbot???? Noch bin ich bei ihm angestellt, sprich; ich habe noch nicht gekündigt. Und er darf mich ja nicht kündigen, da ich noch in Elternzeit bin. Wenn ja: bekomme ich dann wie zuvor auch mein volles Gehalt wieder wie in meiner Festanstellung, sprich wie in dem ersten Beschäftigungsverbot? Habe nämlich des öfteren gelesen, dass zur Berechnung dessen die letzten 3 Monate genommen werden *grübel* also die letzten 3 Monate wären ja das Elterngeld.... Vielen lieben Dank im Voraus =) Manuela
Hallo Bitte die Hinweise lesen u die Frage kürzer fassen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
"Mein Chef kann mich nicht übernehmen." Ist es ein unbefristeter Vertrag gewesen? Er muss Dich zu den alten Konditionen zurück nehmen! Du solltest keinesfalls kündigen, wenn muss er es. Grundsätzlich gilt: Wirst Du in der EZ schwanger, brauchst Du nicht sofort ein BV - frühestens mit Ablauf der EZ. Wenn überhaupt... Du hättest schwanger wieder besonderen Kündigungsschutz - was nicht heißt, dass eine Kündigung unmöglich ist. Ohne Arbeitgeber, gibts keinen Grund für ein BV, Du wärst dann arbeitslos und schwanger... ungünstige Ausgangslage - Folge -> je nach Eintrittszeitpunkt der Schwangerschaft Mindestsatz Elterngeld 300 Euro + Geschwisterbonus für Kind 2. Ich begreife aber nicht warum Dein Chef meibt Dich nicht mehr zu brauchen... Er wusste ja das er nur ne Vertretung einstellen sollte...
Ähnliche Fragen
Guten Tag, im Juli15 ist mein 1. Kind zur Welt gekommen. Ab Dez14 hatte ich einen Beschäftigungsverbot. Habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld auf ein Jahr verteilt. Jetzt erneut schwanger, während der Elternzeit. Wenn das 2. Kind auf die Welt kommt, habe ich immernoch 2 Jahre Elternzeit übrig. Jetzt habe ich gehört, dass wenn man ...
Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d ...
Hallo, ich war bis Anfang des Monats zwei Jahre lang in Elternzeit. Das letzte Jahr habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich aktuell in meiner alten Vollzeitstelle. 1. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot bei einer jetzt eintreten Schwangerschaft berechnen? Wird die Teilzeit in Elternzeit mit einberechnet? ...
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld