Apfelteele
Hallo =) Ich bin gelernte Arzthelferin und seit dem 1.11.16 stolze Mama eines wundervollen Sohnes! Als meine Schwangerschaft im März 2016 festgestellt wurde, hat mich mein Chef (ich arbeite seit 16 Jahren bei einem Kinderarzt) sofort ins Beschäftigungsverbot "geschickt". Zum einen habe ich nachgewiesen KEINEN Schutz gegen CMV (Cytomegalie) und mein Chef meinte damals, dass es abgesehen davon noch genügend andere Risiken gäbe die für das ungeborene in einer Kinderarztpraxis schädlich sein könnten. Ich wollte damals UNBEDINGT weiter arbeiten , da mir mein Beruf einfach unheimlich Spaß macht und ich super gerne in dieser Praxis gearbeitet habe - war wie eine 2. Familie für mich. Mein Chef hat sich aber nicht überzeugen lassen, meinte es sei zu gefährlich. Selbst andere Arztkollegen aus der gleichen Branchen würden bei Ihren Angestellten sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen bei feststellens einer Schwangerschaft, auch wenn Schutz gegen Cytomegalie bestehe. Aber es einfach zu risikoreich im Allgemeinen sei. So, nun meine Frage.... Meine Elternzeit endet am 31.10.17 . Mein Chef kann mich aber nach der Elternzeit leider nicht mehr übernehmen, da es aus betrieblichen Gründen nicht machbar ist. Sollte ich jetzt erneut in der Elternzeit noch schwanger werden , rutsche ich dann automatisch wieder in ein Bschäftigungsverbot???? Noch bin ich bei ihm angestellt, sprich; ich habe noch nicht gekündigt. Und er darf mich ja nicht kündigen, da ich noch in Elternzeit bin. Wenn ja: bekomme ich dann wie zuvor auch mein volles Gehalt wieder wie in meiner Festanstellung, sprich wie in dem ersten Beschäftigungsverbot? Habe nämlich des öfteren gelesen, dass zur Berechnung dessen die letzten 3 Monate genommen werden *grübel* also die letzten 3 Monate wären ja das Elterngeld.... Vielen lieben Dank im Voraus =) Manuela
Hallo Bitte die Hinweise lesen u die Frage kürzer fassen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
"Mein Chef kann mich nicht übernehmen." Ist es ein unbefristeter Vertrag gewesen? Er muss Dich zu den alten Konditionen zurück nehmen! Du solltest keinesfalls kündigen, wenn muss er es. Grundsätzlich gilt: Wirst Du in der EZ schwanger, brauchst Du nicht sofort ein BV - frühestens mit Ablauf der EZ. Wenn überhaupt... Du hättest schwanger wieder besonderen Kündigungsschutz - was nicht heißt, dass eine Kündigung unmöglich ist. Ohne Arbeitgeber, gibts keinen Grund für ein BV, Du wärst dann arbeitslos und schwanger... ungünstige Ausgangslage - Folge -> je nach Eintrittszeitpunkt der Schwangerschaft Mindestsatz Elterngeld 300 Euro + Geschwisterbonus für Kind 2. Ich begreife aber nicht warum Dein Chef meibt Dich nicht mehr zu brauchen... Er wusste ja das er nur ne Vertretung einstellen sollte...
Ähnliche Fragen
Guten Tag, im Juli15 ist mein 1. Kind zur Welt gekommen. Ab Dez14 hatte ich einen Beschäftigungsverbot. Habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld auf ein Jahr verteilt. Jetzt erneut schwanger, während der Elternzeit. Wenn das 2. Kind auf die Welt kommt, habe ich immernoch 2 Jahre Elternzeit übrig. Jetzt habe ich gehört, dass wenn man ...
Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d ...
Hallo, ich war bis Anfang des Monats zwei Jahre lang in Elternzeit. Das letzte Jahr habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich aktuell in meiner alten Vollzeitstelle. 1. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot bei einer jetzt eintreten Schwangerschaft berechnen? Wird die Teilzeit in Elternzeit mit einberechnet? ...
Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren