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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzubessern. Meine Befürchtung ist jedoch dass mein Arbeitgeber keine Vollzeitstelle für eine schwangere frei hat. Diese steht mir aber nach der Elternzeit wieder zu.. Aber was passiert wenn er mich ins Beschäftigungsverbot schickt.. Kann das für mich Folgen haben? VG
Hallo, grds ist es möglich, mit Zustimmung des AG die EZ vorzeitig zu beenden. Das geht aber nicht, um in ein BV zu gehen. Liebe Grüße NB
Ani123
Die EZ vorzeitig beenden können Sie nur mit Zustimmung ihres AG Die EZ beenden um ins BV zu gehen geht nicht. Wenn sie die EZ vorzeitig beenden möchten sollten sie ihrem AG mitteilen, dass sie schwanger sind. Er kann dann entscheiden, ob er dem zustimmt oder nicht. Egal wann sie zurückkehren, ihr AG prüft, ob er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Wenn nicht spricht er ein BV aus. Das BV kann er zu jederzeit widerrufen, soweit er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Teilen sie ihrem AG nicht die neue Schwangerschaft mit und er stimmt der vorzeitigen Beendigung der EZ zu und sie teilen dann mit, dass sie schwanger sind, kann er prüfen lassen ob das vorsätzlich war. In ihrem Fall wäre das so, was bei einem BV negative Auswirkungen hätte. Z. B. kann es dazu kommen, dass sie kein Geld bekommen, fristlose Kündigung wegen Betrug, Sperre bei der Agentur für Arbeit für ALG1 und negative Auswirkungen auf das neue EG. Wenn sie weiter arbeiten dürfen würden sie das, wobei es beim AG einen Beigeschmack hinterlassen kann. Je nachdem wie sie sich die Zukunft dort vorstellen sollten sie es sich gut überlegen, ob sie die Schwangerschaft anfangs verheimlichen. Vom Gesetz her müssen sie es nicht mitteilen, allerdings greift das Gesetz erst mit der Mitteilung. Ehrlichkeit währt am längsten, finde ich. Sie können während der EZ bis zu 30 bzw. 32 Wochenstunden arbeiten. Vielleicht ist das eine Option für Juni bis Ende der EZ? Ihr AG muss ihnen eine VZ-Stelle geben. Allerdings muss es nicht direkt alte Stelle sein. Soweit im Arbeitsvertrag nichts drin steht kann es auch an einem anderen Standort und zu anderen Zeiten sein. Wie ihr Kind zu der Zeit betreut ist ist Privatsache. Sollte im Arbeitsvertrag ein Standort und Arbeitszeiten genannt sein muss ihr AG sie danach beschäftigen. Wann ist ihr 1. Kind geboren? Wie lange waren sie in EZ? Haben Sie Basis-EG oder EGplus bezogen? Das kann je nach EZ-Länge relevant sein bei der Ausklammerung für die Berechnung des neuen EG. Hatten sie beim 1. Kind ein BV?
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Ich sage meinem Chef sicher Bescheid dass ich schwanger bin. Ich möchte nur dass alles seine Richtigkeit hat. Und bis zum nächsten Mutterschutz möchte ich so viel arbeiten wie es geht damit ich mein "neues Elterngeld" noch aufbessern kann. Mein erstes Kind ist Mitte Juli 22 geboren und ich habe EGplus bezogen. Leider kann man da nichts ausklammern. Beim ersten Kind hatte ich ab der 25 SSW ein BV wegen Corona vom AG aus. Ich war auf eigenem Wunsch länger beschäftigt, normal gibt er jeder gleich das AV weil wir eig. Überall schwer heben müssen
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*nachtrag Ich habe 2 Jahre Elternzeit diese endet Mitte Juli 24 und der neue MS beginnt Anfang Oktober.
Neverland
Du kannst 14 Monate ausklammern lassen. der Rest bis Ende EZ bist dann 0 € für das EG. Ausser du arbeitest bereits vorher. Also vielleicht mit dem AG sprechen ob er dich stundenweise beschäftigt. Vielleicht geht das sogar besser. Endet die EZ, hast du Anspruch auf deine VZ-Stelle. Ob dein AG dann Arbeit hat oder nicht kann dir egal sein, dein Geld bekommst du auf jeden Fall. Wäre für das neue EG dann Juli, August und September, plus ein paar Monate von vor dem ersten Kind. Ob du damit auf über 300 € kommst - Mindestsatz den du so oder so bekommst, hängt von der Höhe deines Gehaltes ab. Kannst du dir ja ausrechnen. In der Ez darfst du bis zu 32 Stunden arbeiten - dein EG solltest du dann vo0rzeitig auszahlen lassen, damit es dort keine Kürzungen gibt. Sofern es da dann noch läuft. Weil eigentlich solltest du bei ET Juli22 und EG Plus jetzt durch sein, Mutterschutz wird ja nicht geteilt sondern als Basis ausgezahlt, also längstens 22 Monate EG.
Ani123
Bei Geburt 1. Kind Juli 2022 und EGplus kann bis September 2023 ausgeklammert werden. Arbeitsaufnahme in VZ ab Juli 2024 (vermutlich 2. Geburtstag vom 1. Kind). Zur Berechnung des neuen EG werden die Monate Oktober 2023 bis September 2024 genommen. In ihrem Fall sind es je nachdem wann die EZ im Juli endet max. fast 3 Monate mit VZ-Gehalt und 9 Monate mit 0€. Hinzu kommt bis zum 3. Geburtstag der Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG, mindestens 75€. Daher wäre es evtl. gut bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes Basis-EG zu beziehen um den Geschwisterbonus voll auszuschöpfen. Und wenn gewollt danach auf EGplus zu wechseln. Alles was sie vor dem neuen Muterschutz mehr verdienen fließt in die Berechnung des EG mit ein und erhöht es. Daher ist ein vorzeitiger Start sinnvoll. Evtl. TZ in EZ mit 32 Wochenstunden?
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Ich dachte das EGplus zählt auch als Einkommen.. Aber wenn ich beim zweiten Basis EG beziehe darf ich ja wieder nichts dazuverdienen. Ich habe seit Dez. Einen Minijob den ich nicht aufgeben möchte.
Neverland
Nein. EG ist kein Einkommen. Dein minijob sehr wohl. Der fließt in die Berechnung vom neuen EG mit ein. Wichtige Infos, welche in den ersten Beitrag gehört hätten.
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Stimmt, ja. Meine erste Frage war ja mehr wegen dem AV.
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