olgita777
Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist im Juni 2012 zu Welt gekommen. Ich habe damals 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das bedeutet ab Juli 2014 würde ich wieder meinen Arbeitsplatz antreten. Ich habe vorher 40 Std. gearbeitet. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Errechneter ET wäre am Anfang Dezember 2014. Ich würde gerne bis zum Mutterschutz wieder arbeiten gehen um a) wieder etwas herauszukommen b) die Haushaltskasse aufzustocken und c) damit das Elterngeld später höher ausfällt. Jetzt weiß ich nicht wie ich es am geschicktesten anstellen soll. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht unterrichtet, da ich noch im 2 Monat bin und damit noch etwas warten wollte. Wie wäre es am vorteilhaftesten für mich? 1) Nach der 1. Elternzeit wieder (voll) arbeiten zu geben und dann ganz regulär den Mutterschutz anzutreten. 2) Die Elternzeit bis zum Mutterschutzantritt zu verlängern und 30 Std. in der Elternzeit zu arbeiten. Um dann denn vollen Arbeitgeberzuschuß zu erhalten. Jetzt tun sich mir einige Fragen auf: - Ist die Elternzeitverlängerung überhaupt möglich? Kann das der AG ablehnen? Ich hatte damals im Elternzeitantrag verwiesen, dass ich mir vorbehalte das dritte Elternzeitjahr, was ich nicht genommen habe, zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann. - Kann mir der AG wegen der neuen Schwangerschaft die Beschäftigung (ca. 4-5 Monate) verweigern - egal ob in der verlängerten Elternzeit oder außerhalb? Mir wäre ehrlich gesagt eine vorübergehende Beschäftigung innerhalb der verlängerten Elternzeit mit 30 Wochenstunden lieber. Was raten Sie mir? Vielen Dank im Voraus! Mir freundlichen Grüßen, olgita777
Hallo, Sie haben ja wieder Kündigunsschutz, deshalb ist es eigentlich egal Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Rechtlich gesehen idt beides möglich. Der AG kann eine Verlängerung der EZ nicht ablehnen, da Du bereits 2 Jahre genommen hast. Eine TZ Beschäftigung in der verlängerten EZ kann er allerdings unter Umständen ablehnen. Eine Vollzeit Beschäftigung zwischen der EZ und dem neuen Mutterschutz kann er nicht ablehnen. Auch für das EG ist eine Vollzeit Beschäftigung sicher besser, wobei Du so oder so nicht viel mehr als den Mindestsatz bekommen wirst (es sei denn Du verdienst wirklich richtig viel). Kündigungsschutz hast Du so oder so, da Du ja schwanger bist. LG
laluna77
Also ich würde für die zeit vollzeit arbeiten gehen wenn du die Betreuung gut geregelt hast. Dann hast du für die zeit bis zum Mutterschutz das volle Gehalt was in die Berechnung geht und für die restlichen Monate (es werden ja 12 Monate genommen) müssten meines Wissens die Monate vor der Geburt deines ersten Kindes genommen werden. Somit müssten du das gleiche Elterngeld bekommen plus den Geschwisterbonus. Und diese Planung kann din Ag nicht ablehnen. Wenn du jedoch die Elternzeit verlängert kann er ablehnen dich 30 stunden zu beschäftigen. Aber wenn es dir um die Zuschüsse im Mutterschutz geht könntest du meines Wissens auch deine Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern. Direkt von Elternzeit in den Mutterschutz und dein Arbeitgeber muss dennoch zahlen. Lg
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